2395/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.11.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
Wie aus diversen Werbeblöcken in verschiedenen Tageszeitungen, vor allem aber in Massenblättern, ersichtlich ist, wenden verschiedene Ressorts seit Amtsantritt der neuen Minister erhebliche Mittel für „Öffentlichkeitsarbeit“ auf. Dabei scheint wiederholt auch das Konterfei des jeweiligen Kabinettsmitglieds auf.
Außerdem wurde durch entsprechende Dokumente offenkundig, dass ein Kabinettsmitglied staatseigene Unternehmen mit der Schaltung von Anzeigen für Firmenzwecke beauftragte.
Diese Beauftragung durch den zuständigen Minister, Inserate zu schalten, erfordert genaue Durchleuchtung, da „Umwegrentabilitäten“ im Sinne „freundlicher Berichterstattung“ für das Kabinettsmitglied in anderem Zusammenhang nicht auszuschließen sind.
Deshalb erhebt sich auch die Frage, wieweit Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Unternehmen, Institutionen, Vereinen u.ä. Aufträge gaben, Anzeigen für Firmenzwecke oder zur Verbreitung von Ressortinformationen auf Kosten des jeweiligen Unternehmens zu schalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Aufträge für Anzeigenschaltungen seitens Ihres Ressorts wurden seit Beginn der Legislaturperiode bis jetzt in Auftrag gegeben (Zweck, Umfang, Kosten und Medien)?
2. Welche Medienkooperationen in Form des oben Dargelegten (Umfang, Kosten und Medien) gingen Sie bis jetzt ein?
3. Wodurch sind die Summen gerechtfertigt, die auf Ihren Auftrag hin für Werbezwecke verwendet werden mussten?
4. Wie können Sie dies angesichts der Finanzlage in Ihrem Ressort rechtfertigen?