2622/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jochen Pack
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Schulstandort Vorau
Im Herbst 2006 wurde vom Landesschulrat für Steiermark
beschlossen, die Expositur der
BHAK/BHAS
Hartberg in Vorau mit Juli 2008 zu schließen.
Dies bedeutet für die derzeitige 2.
Klasse, dass die Schüler/innen den Abschluss nicht in
Vorau machen können. Die Schüler/innen
sind somit gezwungen, in andere Schulen nach
Weiz
oder Hartberg zu wechseln, wo ihr bisheriger Ausbildungsschwerpunkt nicht
unterrichtet wird.
Vielfach fehlen auch die notwendigen Busverbindungen. Als Folge dessen
werden einige Schüler/innen
daher die Schule nach der 2. Klasse abbrechen.
Die
Schließung des Schulstandortes Vorau
bringt eine weitere Schwächung
der gesamten
Joglland-Region mit sich.
Bedauerlicherweise konnte in den vergangenen Jahren festgestellt
werden, dass Jugendliche, die eine weiterführende
Schule außerhalb von Vorau besuchten,
nach der Schulausbildung nicht mehr in diese Region zurückkehrten.
Der Weiterbestand des Schulstandortes Vorau würde somit zu
einer Stärkung und
Aufwertung der Region
führen und damit würde auch die Attraktivität für Jugendliche erhöht
und ihre Zukunft gestärkt werden.
Gleichzeitig würden damit aber auch die
Hauptschulstandorte
der Region abgesichert werden.
Die Bundeshandelsschule Vorau ist eine sehr gut ausgestatte Lehranstalt
(neu ausgebaut
und modern eingerichtet). Im Bundesschulzentrum Hartberg hingegen herrscht
extreme
Raumnot,
einige Klassen müssen sogar im Keller unterrichtet werden.
Daher wurde ein neues
Konzept für eine dislozierte Klasse in Vorau
von der BHAK Hartberg
entwickelt. Die Gemeinde Vorau erklärt sich in
diesem Zusammenhang bereit, das Gebäude
für neue
dislozierte HAK-Klassen, mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und
Wellnessmanagement,
zur Verfügung zu stellen.
Durch laufende Einsparungen - so auch im Busverkehr - ist es vielen Schüler/innen nicht
mehr möglich, eine maturaführende Schule im Bezirk zu besuchen. Diese Schüler/innen
besuchen dann Schulen mit Internat im angrenzenden Burgenland.
Der kürzere Schulweg bzw. die leichtere Erreichbarkeit aus einigen Gebieten sind darüber
hinaus ein großer Anreiz, diese neue maturaführende Schule in Vorau zu besuchen.
Der Schulstandort Vorau würde zu einer Erhöhung der Schüler/innenzahl beitragen, und so
auch die Verwendung der Lehrer/innen in der BHAK/BHAS Hartberg sichern.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur folgende
Anfrage
1.
Wie ist es zu der Entscheidung des Landesschulrates für Steiermark
über die
Schließung
des Standortes Vorau gekommen?
2. Wie wurde die Schule über die Schließung informiert?
3. Wie wurden die Schüler, Eltern und Lehrer über die Schließung informiert?
4. Welche Kriterien wurden herangezogen, um über eine Schließung zu entscheiden?
5.
Wurde bei der Entscheidung über die Schließung das Gespräch mit den
betroffenen
Personen
gesucht?
6.
Da es sich um einen eigenständigen Zweig handelt, können die Schüler/innen
ihre
begonnene Ausbildung
(auf einem Spezialgebiet) abschließen?
7.
Wenn dies der Fall ist, wo können die Schüler/innen
ihre begonnene Ausbildung
abschließen?
7. Sind Übergangsregelungen vorgesehen?
8. Wenn ja, wie sehen diese Übergangsregelungen aus?
9. Wenn nein, wieso gibt es keine Übergangsregelungen?
10. Welche Gründe sprechen gegen eine Weiterführung der jetzigen 2. Klasse?
11. Wie ist der Abschluss der 2. Klasse gesichert?
12.
Wann fällt die Entscheidung, eine dislozierte
Klasse der BHAK Hartberg in Vorau
einzurichten?
13. Wer fällt diese Entscheidung und unter welchen Kriterien?
14. Wenn keine Dislozierung erfolgt, gibt es einen Personalplan für die betroffenen Lehrer?
15.
Wenn keine Dislozierung erfolgt, wann und wie werden die betroffenen
Lehrer darüber
informiert?
16. Wann wird über ihre Weiterverwendung an einer anderen Schule ein Gespräch gesucht?
17.
Welche bildungspolitischen Maßnahmen werden gesetzt, um eine
Abwanderung von
Schülern und Schülerinnen zu
vermeiden?