2622/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Jochen Pack

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Schulstandort Vorau

Im Herbst 2006 wurde vom Landesschulrat für Steiermark beschlossen, die Expositur der
BHAK/BHAS Hartberg in Vorau mit Juli 2008 zu schließen.

Dies bedeutet für die derzeitige 2. Klasse, dass die Schüler/innen den Abschluss nicht in
Vorau machen k
önnen. Die Schüler/innen sind somit gezwungen, in andere Schulen nach
Weiz oder Hartberg zu wechseln, wo ihr bisheriger Ausbildungsschwerpunkt nicht
unterrichtet wird. Vielfach fehlen auch die notwendigen Busverbindungen. Als Folge dessen
werden einige Sch
üler/innen daher die Schule nach der 2. Klasse abbrechen.

Die Schließung des Schulstandortes Vorau bringt eine weitere Schwächung der gesamten
Joglland-Region mit sich. Bedauerlicherweise konnte in den vergangenen Jahren festgestellt
werden, dass Jugendliche, die eine weiterf
ührende Schule außerhalb von Vorau besuchten,
nach der Schulausbildung nicht mehr in diese Region zur
ückkehrten.

Der Weiterbestand des Schulstandortes Vorau würde somit zu einer Stärkung und
Aufwertung der Region führen und damit würde auch die Attraktivität für Jugendliche erhöht
und ihre Zukunft gest
ärkt werden. Gleichzeitig würden damit aber auch die
Hauptschulstandorte der Region abgesichert werden.

Die Bundeshandelsschule Vorau ist eine sehr gut ausgestatte Lehranstalt (neu ausgebaut
und modern eingerichtet). Im Bundesschulzentrum Hartberg hingegen herrscht extreme
Raumnot, einige Klassen müssen sogar im Keller unterrichtet werden.
Daher wurde ein neues Konzept für eine dislozierte Klasse in Vorau von der BHAK Hartberg
entwickelt. Die Gemeinde Vorau erkl
ärt sich in diesem Zusammenhang bereit, das Gebäude
für neue dislozierte HAK-Klassen, mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und
Wellnessmanagement, zur Verfügung zu stellen.

Durch laufende Einsparungen - so auch im Busverkehr - ist es vielen Schüler/innen nicht

mehr möglich, eine maturaführende Schule im Bezirk zu besuchen. Diese Schüler/innen

besuchen dann Schulen mit Internat im angrenzenden Burgenland.

Der kürzere Schulweg bzw. die leichtere Erreichbarkeit aus einigen Gebieten sind darüber

hinaus ein großer Anreiz, diese neue maturaführende Schule in Vorau zu besuchen.

Der Schulstandort Vorau würde zu einer Erhöhung der Schüler/innenzahl beitragen, und so

auch die Verwendung der Lehrer/innen in der BHAK/BHAS Hartberg sichern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur folgende

Anfrage

1.             Wie ist es zu der Entscheidung des Landesschulrates für Steiermark über die Schließung
des Standortes Vorau gekommen?

2.             Wie wurde die Schule über die Schließung informiert?

3.             Wie wurden die Schüler, Eltern und Lehrer über die Schließung informiert?


4.            Welche Kriterien wurden herangezogen, um über eine Schließung zu entscheiden?

5.            Wurde bei der Entscheidung über die Schließung das Gespräch mit den betroffenen
Personen gesucht?

6.            Da es sich um einen eigenständigen Zweig handelt, können die Schüler/innen ihre
begonnene Ausbildung (auf einem Spezialgebiet) abschließen?

7.            Wenn dies der Fall ist, wo können die Schüler/innen ihre begonnene Ausbildung
abschließen?

 

7.              Sind Übergangsregelungen vorgesehen?

8.              Wenn ja, wie sehen diese Übergangsregelungen aus?

9.              Wenn nein, wieso gibt es keine Übergangsregelungen?

10.    Welche   Gründe   sprechen   gegen   eine   Weiterführung   der  jetzigen   2.   Klasse?

11.      Wie ist der Abschluss der 2. Klasse gesichert?

12.      Wann fällt die Entscheidung, eine dislozierte Klasse der BHAK Hartberg in Vorau
einzurichten?

13.      Wer fällt diese Entscheidung und unter welchen Kriterien?

14.      Wenn keine Dislozierung erfolgt, gibt es einen Personalplan für die betroffenen Lehrer?

15.      Wenn keine Dislozierung erfolgt, wann und wie werden die betroffenen Lehrer darüber
informiert?

16.      Wann wird über ihre Weiterverwendung an einer anderen Schule ein Gespräch gesucht?

17.      Welche bildungspolitischen Maßnahmen werden gesetzt, um eine Abwanderung von
Schülern und Schülerinnen zu vermeiden?