2634/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Rasinger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Regelungen von Nebentätigkeiten/Nebenbeschäftigung an den Medizinischen

Universitäten

Aufgrund der aktuellen Debatte besteht große Besorgnis und Verunsicherung an den
Medizinischen Universitäten. Die Enthebung aus einer Leitungsfunktion an der
Medizinischen Universität Wien wegen Nebentätigkeit/Nebenbeschäftigung in angeblich
überzogenem Ausmaß hat die Medizinischen Universitäten in den Fokus medialer
Aufmerksamkeit gerückt.

Aus diesem Anlass richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage:

1.             Gibt es an den Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien klare
Regelungen bezüglich Nebentätigkeiten/Nebenbeschäftigung der Leitungsorgane und
des wissenschaftlichen Personals?

2.             Wenn ja, seit wann und wie sind diese ausgestaltet?

3.             Wenn nein, warum nicht? Wie werden Nebentätigkeiten/Nebenbeschäftigungen in
diesem Fall gehandhabt?

4.             Wie werden diese Regelungen nach innen und außen kommuniziert bzw. transparent
gemacht?

5.             Auf welche Weise werden diese kontrolliert?

6.             Wer entscheidet über das Maß der Vertretbarkeit?

7.             Welche Einspruchsmöglichkeiten haben die Betroffenen?

8.             Welche Konsequenzen sind bei einer Übertretung zu erwarten?

9.             Gibt es Konkurrenzklauseln bzw. eine Art Unvereinbarkeitsregelung?

10.      Ist die Leitung eines Primariates bei der Gemeinde Wien beispielsweise eine
vertretbare Nebentätigkeit/Nebenbeschäftigung?