2634/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.12.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Rasinger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Regelungen von Nebentätigkeiten/Nebenbeschäftigung an den Medizinischen
Universitäten
Aufgrund der aktuellen Debatte
besteht große Besorgnis und Verunsicherung an den
Medizinischen Universitäten. Die Enthebung aus einer Leitungsfunktion an
der
Medizinischen Universität Wien wegen
Nebentätigkeit/Nebenbeschäftigung in angeblich
überzogenem Ausmaß hat die Medizinischen Universitäten
in den Fokus medialer
Aufmerksamkeit gerückt.
Aus diesem
Anlass richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wissenschaft und
Forschung folgende
Anfrage:
1.
Gibt es an den
Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien klare
Regelungen bezüglich
Nebentätigkeiten/Nebenbeschäftigung der Leitungsorgane und
des wissenschaftlichen Personals?
2. Wenn ja, seit wann und wie sind diese ausgestaltet?
3.
Wenn nein, warum nicht? Wie werden
Nebentätigkeiten/Nebenbeschäftigungen in
diesem Fall
gehandhabt?
4.
Wie werden diese Regelungen nach innen und außen kommuniziert
bzw. transparent
gemacht?
5. Auf welche Weise werden diese kontrolliert?
6. Wer entscheidet über das Maß der Vertretbarkeit?
7. Welche Einspruchsmöglichkeiten haben die Betroffenen?
8. Welche Konsequenzen sind bei einer Übertretung zu erwarten?
9. Gibt es Konkurrenzklauseln bzw. eine Art Unvereinbarkeitsregelung?
10.
Ist die Leitung eines Primariates bei der Gemeinde Wien beispielsweise
eine
vertretbare
Nebentätigkeit/Nebenbeschäftigung?