2723/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.12.2007
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Refundierung der Studienbeiträge

 

Am 4.12.2007 hat der Ministerrat eine Novellierung des Studienförderungsgesetzes beschlossen, die die Refundierung der Studienbeiträge für bestimmte gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß von 60 Stunden im Semester vorsieht. Laut gesetzlicher Erläuterung handelt es sich bei dieser Form von Mentoring um die regelmäßige Mitwirkung entsprechend geschulter Studierender im Rahmen der Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I. Nähere Voraussetzungen sind durch Richtlinien des Bundesministers / der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung bzw. des Bundesministers / der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (für Studierende an Pädagogischen Hochschulen) festzulegen.

Eine Konkretisierung dieser Tätigkeit erfolgte durch eine interministerielle Arbeitsgruppe, an der unter anderen auch VertreterInnen des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilnahmen. Detaillierte Angaben dazu sind nicht bekannt und auch nicht Gegenstand des Gesetzestextes.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Welche Ministerien wirkten in der interministeriellen Arbeitsgruppe für die Konkretisierung des Mentoring mit?

2.      Welche Personen wirkten in der interministeriellen Arbeitsgruppe für die Konkretisierung des Mentoring mit?

3.      Welche außerministeriellen ExpertInnen wirkten bei dieser Arbeitsgruppe mit? (bitte Namen nennen)

4.      Was hat die interministerielle Arbeitsgruppe für die Konkretisierung des Mentoring beschlossen? Wie lauten die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe?

5.      Werden die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe veröffentlicht?

Wenn ja: wann und wo?

Wenn nein: warum werden die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe nicht veröffentlicht?

6.      Gibt es eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe für die Konkretisierung des Mentoring?

7.      Laut gesetzlicher Erläuterung handelt es sich beim Mentoring um die regelmäßige Mitwirkung entsprechend geschulter Studierender im Rahmen der Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen und Schüler der Sekundarstufe I.

a)      Wie lange und durch wen erfolgt die Schulung der Studierenden?

b)      Aus welchen konkreten Inhalten setzt sich die Schulung Studierender zusammen?

c)      Werden bei der Schulung Studierender didaktische Fertigkeiten berücksichtigt?

d)      Berücksichtigt die Schulung der Studierenden die von PISA neuerlich aufgezeigten Schwächen im Lesen (16 Prozent der VolksschülerInnen und 21,5 Prozent der Jugendlichen am Ende der Pflichtschule können nicht sinnerfassend lesen), sodass im Rahmen des Mentorings darauf eingegangen werden kann?

e)      Warum werden lediglich SchülerInnen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung erfasst? Was passiert mit SchülerInnen, die nicht am Nachmittag betreut werden?

f)        Wie viel Prozent der SchülerInnen der Sekundarstufe I werden voraussichtlich von dieser Form des Mentoring profitieren?

g)      Wird es diese Form des Mentoring voraussichtlich sowohl im städtischen wie ländlichen Bereich geben?

h)      Ermöglicht das Mentoring die individuelle Betreuung der SchülerInnen?

i)        Wie viele Studierende werden der am Nachmittag zu betreuenden Gruppe von mindestens 15 SchülerInnen gegenüber stehen?

j)        Was genau bedeutet „regelmäßige Mitwirkung“? Wie oft und in welchem zeitlichen Ausmaß soll das Mentoring durch Studierende erfolgen?

k)      Erfolgt das Mentoring durch eine/n Studierende/n alleine, gemeinsam mit einem/r LehrerIn oder durch mehrere Studierende?

8.      Nähere Voraussetzungen der Refundierung der Studienbeiträge sind durch Richtlinien des Bundesministers festzulegen.

a)      Wird es allgemein gültige Richtlinien geben und wann werden diese vorliegen?

b)      Welche näheren Voraussetzungen gedenkt der Minister zu beschließen?

9.      Ist der Minister der Ansicht, dass SchülerInnen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung Anspruch auf entsprechend ausgebildete FörderlehrerInnen haben?

10.    Glauben Sie, dass Studierende, die eine derartige Schulung erhalten die nötigen Voraussetzungen für die individuelle Betreuung der SchülerInnen am Nachmittag haben? Warum?

11.    Das für die Refundierung der Studienbeihilfe verpflichtende Mentoring im Ausmaß von 60 Stunden entspricht einem Lohn von ca. 6 Euro pro Arbeitsstunde.

a)      Sind Sie der Meinung, dass es sich hier um eine angemessene Bezahlung handelt?

b)      Besteht hier Ihrer Meinung nach nicht die Gefahr, dass sich Studierende eine lukrativere Beschäftigung zur Finanzierung ihrer Studienbeiträge suchen werden? Warum?

12. Werden den Universitäten die entgangenen Einnahmen aus den Studienbeiträgen ersetzt oder handelt es sich hier nicht eher um eine Billigvariante der Querfinanzierung des Schulwesens?