2725/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.12.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Sylvia Rinner, Marianne Hagenhofer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend überplanmäßige Ausgaben für Maßnahmen der landwirtschaftlichen Biomasse

Dem Budgetausschuss wurde in seiner Sitzung vom 29.11.2007 der Bericht des
Finanzministers über genehmigte überplanmäßige ausgaben im 3. Quartal 2007 (15/BA)
vorgelegt. In Beilage C zu GZ 112913/0165-II/1/2007 sind unter VA-Ansatz Kapitel 60
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, 1/60376 Förderung der Entwicklung des ländlichen
Raumes; Bundesanteil überplanmäßige Ausgaben von € 4 Millionen ausgewiesen.
Die Begründung der Überschreitung lautet: „Mehrausgaben für Maßnahmen der
landwirtschaftlichen Biomasse zur Nutzung der umweltwirksamen Möglichkeiten im Rahmen
der sonstigen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.         Wie werden die überplanmäßigen Ausgaben von € 4 Millionen verwendet? (Bitte genaue
Angabe von Ausgabenhöhe, genauer Mittelverwendung und Zweck, Empfängerin, Art der
Zuwendung und Bundesland)

2.         An welche Betriebe, wie etwa landwirtschaftliche, Gewerbe-, Kommunalbetriebe oder
Privatpersonen werden Mittel vergeben?

3.         Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien werden die Mittel vergeben?

4.         Gibt es Auflagen?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

5.  Werden die Mittel als Zuschuss vergeben?

Wenn ja, zu welchen Konditionen und unter welchen Auflagen?

6.  Werden die Mittel in Form eines Kredites vergeben?

Wenn ja, zu welchen Konditionen und unter welchen Auflagen?


7.  Wird die Richtigkeit der Mittelverwendung überprüft?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

8.  Wird die Nachhaltigkeit der Maßnahmen überprüft?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?