2725/J XXIII. GP
Eingelangt am
12.12.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rinner, Marianne Hagenhofer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend überplanmäßige Ausgaben für Maßnahmen der landwirtschaftlichen Biomasse
Dem Budgetausschuss wurde in
seiner Sitzung vom 29.11.2007 der Bericht des
Finanzministers über genehmigte überplanmäßige ausgaben im
3. Quartal 2007 (15/BA)
vorgelegt. In Beilage C zu GZ 112913/0165-II/1/2007 sind unter VA-Ansatz
Kapitel 60
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, 1/60376 Förderung der Entwicklung des
ländlichen
Raumes; Bundesanteil überplanmäßige Ausgaben von € 4
Millionen ausgewiesen.
Die Begründung der Überschreitung lautet: „Mehrausgaben
für Maßnahmen der
landwirtschaftlichen Biomasse zur Nutzung
der umweltwirksamen Möglichkeiten im Rahmen
der sonstigen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung".
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1.
Wie werden die
überplanmäßigen Ausgaben von € 4 Millionen verwendet?
(Bitte genaue
Angabe von Ausgabenhöhe, genauer
Mittelverwendung und Zweck, Empfängerin, Art der
Zuwendung und Bundesland)
2.
An welche Betriebe, wie etwa landwirtschaftliche, Gewerbe-,
Kommunalbetriebe oder
Privatpersonen werden
Mittel vergeben?
3. Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien werden die Mittel vergeben?
4. Gibt es Auflagen?
Wenn
ja, welche?
Wenn
nein, warum nicht?
5. Werden die Mittel als Zuschuss vergeben?
Wenn ja, zu welchen Konditionen und unter welchen Auflagen?
6. Werden die Mittel in Form eines Kredites vergeben?
Wenn ja, zu welchen Konditionen und unter welchen Auflagen?
7. Wird die Richtigkeit der Mittelverwendung überprüft?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
8. Wird die Nachhaltigkeit der Maßnahmen überprüft?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?