2861/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Zuständigkeit für unterstützenden Maßnahmen für behinderte Studierende

Studierende mit Behinderungen haben aufgrund ihrer jeweiligen Situation mit massiven
Barrieren im Studium zu kämpfen bzw. einen viel höheren Aufwand, um ihr Studium
erfolgreich zu absolvieren. Dazu kommt jedoch, dass die Mehrkosten, die zum Beispiel
durch Gebärdensprachdolmetsch, Skripten in Brailleschrift entstehen, im schlimmsten Fall
durch die betroffenen Personen zu decken sind. Es muss klar geregelt sein, wer für die
finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zuständig ist.

Anmerkung: Die unterzeichneten Abgeordneten ersuchen höflichst um die Übermittlung der
Anfragebeantwortung an die Parlamentsdirektion vor einer etwaigen Übermittlung an die
Austria Presse Agentur, wie dies bei 853/AB der Fall war, da dies einen Verstoß gegen die
guten Gepflogenheiten der parlamentarischen Kommunikation darstellt. Besten Dank im
Voraus.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in dem Zusammenhang an den Bundesminister für
Wissenschaft und Forschung nachstehende


Anfrage:

1.                  Wer ist für die finanzielle Unterstützung von behinderten Studierenden zuständig?

2.                  Wo können sich behinderte Studierende hinwenden, um zusätzliche finanzielle
Unterstützung für die Mehrkosten, die während des Studiums entstehen, zu
beantragen?

3.                  Wer stellt derzeit für behinderte Studierende die zentrale Anlaufstelle dar, um
sämtliche Fragen bzgl. Behinderung und Studieren bzw. alle finanziellen
Unterstützungen zu klären?

4.              Einer Stellungnahme Ihres Ministeriums zufolge, sind laut
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz die Universitäten als öffentliche
Dienstleister dafür zuständig, beeinträchtigten Studierenden den gleichberechtigten
Zugang zum Studium zu ermöglichen. Werden die Mehrleistungen für behinderte
Studierende vom Bund finanziell abgegolten?

5.              Können Sie die finanziellen Mehrleistungen für behinderte Studierende, die in den
Leistungsvereinbarungen verankert sein sollten, beziffern. (Gegliedert nach
Universitäten.)

6.              Werden Sie in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode diesbezüglich eine
Kostenstelle einführen?

7.              Welche Aufgabe hat ihrer Meinung nach die Österreichische
HochschülerInnenschaft im Bereich der Betreuung von behinderten Studierenden?

8.              Wie binden Sie die ÖH in diese Thematik ein?