2861/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.12.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Zuständigkeit für unterstützenden Maßnahmen für behinderte Studierende
Studierende
mit Behinderungen haben aufgrund ihrer jeweiligen Situation mit massiven
Barrieren
im Studium zu kämpfen bzw. einen viel höheren Aufwand, um ihr Studium
erfolgreich
zu absolvieren. Dazu kommt jedoch, dass die Mehrkosten, die zum Beispiel
durch
Gebärdensprachdolmetsch, Skripten in Brailleschrift entstehen, im
schlimmsten Fall
durch die betroffenen
Personen zu decken sind. Es muss klar geregelt sein, wer für die
finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zuständig ist.
Anmerkung: Die unterzeichneten
Abgeordneten ersuchen höflichst um die Übermittlung der
Anfragebeantwortung
an die Parlamentsdirektion vor einer etwaigen Übermittlung an die
Austria Presse Agentur, wie dies bei 853/AB der Fall war, da dies einen
Verstoß gegen die
guten Gepflogenheiten der parlamentarischen Kommunikation darstellt. Besten
Dank im
Voraus.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in dem Zusammenhang an den Bundesminister für
Wissenschaft und
Forschung nachstehende
Anfrage:
1. Wer ist für die finanzielle Unterstützung von behinderten Studierenden zuständig?
2.
Wo können sich behinderte Studierende hinwenden, um
zusätzliche finanzielle
Unterstützung
für die Mehrkosten, die während des Studiums entstehen, zu
beantragen?
3.
Wer stellt derzeit für behinderte Studierende die zentrale
Anlaufstelle dar, um
sämtliche Fragen
bzgl. Behinderung und Studieren bzw. alle finanziellen
Unterstützungen zu klären?
4.
Einer
Stellungnahme Ihres Ministeriums zufolge, sind laut
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz die Universitäten als
öffentliche
Dienstleister dafür zuständig,
beeinträchtigten Studierenden den gleichberechtigten
Zugang zum Studium zu ermöglichen. Werden die Mehrleistungen
für behinderte
Studierende vom Bund finanziell abgegolten?
5.
Können Sie die finanziellen Mehrleistungen für behinderte
Studierende, die in den
Leistungsvereinbarungen
verankert sein sollten, beziffern. (Gegliedert nach
Universitäten.)
6.
Werden Sie in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode
diesbezüglich eine
Kostenstelle
einführen?
7.
Welche Aufgabe
hat ihrer Meinung nach die Österreichische
HochschülerInnenschaft im Bereich der
Betreuung von behinderten Studierenden?
8. Wie binden Sie die ÖH in diese Thematik ein?