2967/J XXIII. GP
Eingelangt am 20.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten August Wöginger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend verschwenderische Inseratenschaltungen von SPÖ Ministern und Staatssekretären
In den verschiedenen Printmedien
werden derzeit vom Bundesminister Dr. Erwin Buchinger
zusammen mit der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy
Inserate zum
Thema „Tag der Barrierefreiheit im Internet für UnternehmerInnen"
geschaltet. Betrachtet
man allein den Aufbau des Inserates, so
nehmen die beiden Portraits des Bundesministers und
der Staatssekretärin bereits ein Drittel ein. Das Interesse des
Lesers wird nicht auf den
Informationsgehalt an sich und den vorgegebenen Zweck der Einschaltung gelenkt,
sondern
eindeutig auf die persönliche
Darstellung des Bundesministers und der Staatssekretärin.
Bezugnehmend
auf die vom Rechnungshof eingeforderten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit von Inseraten (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13, III-187 dB) und
auf die Empfehlung, dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen
und
unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
lnformations- und
Werbemaßnahmen erreicht sind, wenn
der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form
zurücktritt", so sind eindeutig diese Grenzen
überschritten. Diese Einschaltungen entsprechen
in keiner Weise diesen Kriterien und dienen lediglich dem jeweiligen
SPÖ-Minister bzw. der
Staatssekretärin als persönliche Werbung und Darstellung.
Exemplarisch
lässt sich das Inserat vom 19.11.2007 zB in der Tageszeitung
„Kurier" mit dem
Bundesminister und der Staatssekretärin anführen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Wo und wann
und wie wurde das angesprochene Inserat geschaltet? (Diese Frage bitte
nach folgenden Kriterien beantworten:
a) Medium, b) Datum, c) Seite des Erscheinens
der Annonce, d) Satzspiegel (B x H
in mm), e) Kosten, f) Platzierungszuschläge,
g)
Rabatte, h) Mehrkosten durch Farbdruck gegenüber Schwarz-weiß Druck,
i) Inhalt
des
Inserates)
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schalten der Inserate bisher?
3.
In welchen Medien und an welchen Tagen wird die gegenständliche
Annonce noch
geschaltet werden?
4. Welche Kosten werden dafür noch entstehen?
5.
Wie hoch werden am Ende der Kampagne die Gesamtkosten für die
Einschaltungen
sein?
6. Von wem wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
7. Wann wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
8.
Wer hat die Inserate gestaltet bzw. welche Werbeagentur, Medienagentur
oder
selbständige
Werbeberater oder Werbemittler wurden mit dieser Kampagne
beauftragt?
9. Wie hoch ist bzw. war das Honorar für die beauftragte Agentur?
10. Gab es eine Ausschreibung für die Erstellung der Inserate?
11. Wenn ja, wann ist die Ausschreibung für die Erstellung der Inserate erfolgt?
12. Wer hat sich an dieser Ausschreibung beteiligt?
13. Wo wurde diese Ausschreibung bekannt gemacht?
14. Wer hat den Auftrag vergeben?
15.
Wer waren im Falle einer Wettbewerbspräsentation die eingeladenen
Agenturen oder
selbständigen
Berater/Mittler?
16.
Wenn die Auftragsvergabe nicht aufgrund einer
Wettbewerbspräsentation erfolgte:
aufgrund
welcher Gründe erfolgte sie dann?
17. Wie lautete die Begründung für den Bestbieter?
18. Wie hoch ist das Gesamtbudget für diese Werbeaktion?
19. Aus welchem Budget werden die Kosten für diese Inserate bezahlt?
20. Wie viele Mitarbeiterinnen betreuen diese und wie werden diese entlohnt?
21.
Im Bericht des Rechnungshofes ( Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13,
III-187 dB, S
31ff) im Kapitel „Richtlinien für staatliche Informations- und
Werbemaßnahmen" werden vom Rechnungshof Kriterien hinsichtlich der
Grundsätze
für
Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw. einzelner
Bundesminister festgeschrieben:
a)
Wurden
generelle Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die
Informations- und Werbemaßnahmen der
Bundesminister und Staatsekretäre
gemäß der Empfehlung des
Rechnungshofes erstellt und auf die
gegenständliche Inseraten-Kampagne angewendet?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
d)
Wurden zum Nachweis der Wirksamkeit der gegenständlichen
Werbemaßnahme
geeignete Formen der Evaluierung bereits in die
Ausschreibungsbedingungen
aufgenommen?
e) Wenn ja, welche?
f) Wenn nein, warum nicht?
22. Was werden Sie
unternehmen, damit die Bundesminister und Staatsekretäre zukünftig
nur solche Inserate schalten, die den oben genannten Kriterien des
Rechnungshofes
entsprechen?