2968/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten August Wöginger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend verschwenderische Inseratenschaltungen

In verschieden Printmedien werden derzeit vom Sozialminister zusammen mit der
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy Inserate zum Thema „Tag der
Barrierefreiheit im Internet für UnternehmerInnen" geschaltet. Betrachtet man allein den
Aufbau des Inserates, so nehmen die beiden Portraits des Bundesministers und der
Staatssekretärin bereits ein Drittel ein. Das Interesse des Lesers wird nicht auf den
Informationsgehalt an sich und den vorgegebenen Zweck der Einschaltung gelenkt, sondern
eindeutig auf die persönliche Darstellung des Bundesministers und der Staatssekretärin.

Bezugnehmend auf die vom Rechnungshof eingeforderten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit von Inseraten (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13,
III-187 dB) und auf die Empfehlung, dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen
und unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und
Werbemaßnahmen erreicht sind, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form
zurücktritt“,
so sind eindeutig diese Grenzen überschritten. Diese Einschaltungen entsprechen
in keiner Weise diesen Kriterien und dienen lediglich dem SPÖ-Minister bzw. der
Staatssekretärin als persönliche Werbung und Darstellung.

Exemplarisch lässt sich das Inserat vom 19.11.2007 zB in der Tageszeitung „Kurier" mit dem
Konterfei des Bundesministers und der Staatssekretärin anführen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.    Wo und wann und wie wurde das angesprochene Inserat geschaltet? (Diese Frage bitte
nach folgenden Kriterien beantworten: a) Medium, b) Datum, c) Seite des Erscheinens
der Annonce, d) Satzspiegel (B x H in mm), e) Kosten, f) Platzierungszuschläge,

g) Rabatte, h) Mehrkosten durch Farbdruck gegenüber Schwarz-weiß Druck, i) Inhalt
  des Inserates)

2.              Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schalten der Inserate bisher?

3.              In welchen Medien und an welchen Tagen wird die gegenständliche Annonce noch
geschaltet werden?

4.              Welche Kosten werden dafür noch entstehen?

5.              Wie hoch werden am Ende der Kampagne die Gesamtkosten für die Einschaltungen
sein?

6.              Von wem wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?

7.              Wann wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?

8.              Wer hat die Inserate gestaltet bzw. welche Werbeagentur, Medienagentur oder
selbständige Werbeberater oder Werbemittler wurden mit dieser Kampagne
beauftragt?


9.              Wie hoch ist bzw. war das Honorar für die beauftragte Agentur?

10.       Gab es eine Ausschreibung für die Erstellung der Inserate?

11.       Wenn ja, wann ist die Ausschreibung für die Erstellung der Inserate erfolgt?

12.       Wer hat sich an dieser Ausschreibung beteiligt?

13.       Wo wurde diese Ausschreibung bekannt gemacht?

14.       Wer hat den Auftrag vergeben?

15.       Wer waren im Falle einer Wettbewerbspräsentation die eingeladenen Agenturen oder
selbständigen Berater/Mittler?

16.       Wenn die Auftragsvergabe nicht aufgrund einer Wettbewerbspräsentation erfolgte:
aufgrund welcher Gründe erfolgte sie dann?

17.       Wie lautete die Begründung für den Bestbieter?

18.       Wie hoch ist das Gesamtbudget für diese Werbeaktion?

19.       Aus welchem Budget werden die Kosten für diese Inserate bezahlt?

20.  Wie viele Mitarbeiter betreuen diese und wie werden diese entlohnt?

21.  Im Bericht des Rechnungshofes ( Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13,
III-187 dB, S 31 ff) im Kapitel „Richtlinien für staatliche Informations- und
Werbemaßnahmen" werden vom Rechnungshof Kriterien hinsichtlich der Grundsätze
für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw. einzelner
Bundesminister festgeschrieben:

 

a)              Wurden generelle Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die
Informations- und Werbemaßnahmen der Mitglieder der Bundesregierung
gemäß der Empfehlung des Rechnungshofes erstellt und auf die
gegenständliche Inseraten-Kampagne angewendet?

b)      Wenn ja, welche?

c)      Wenn nein, warum nicht?

d)      Wurden zum Nachweis der Wirksamkeit der gegenständlichen
Werbemaßnahme geeignete Formen der Evaluierung bereits in die
Ausschreibungsbedingungen aufgenommen?

e)              Wenn ja, welche?

f)                 Wenn nein, warum nicht?

22. Was werden Sie unternehmen, damit Sie zukünftig nur mehr solche Inserate schalten,
die den oben genannten Kriterien des Rechnungshofes entsprechen?