2968/J XXIII. GP
Eingelangt am
20.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten August Wöginger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend verschwenderische Inseratenschaltungen
In verschieden Printmedien werden
derzeit vom Sozialminister zusammen mit der
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy Inserate zum Thema
„Tag der
Barrierefreiheit im Internet für UnternehmerInnen" geschaltet.
Betrachtet man allein den
Aufbau des Inserates, so nehmen die beiden Portraits des Bundesministers und
der
Staatssekretärin bereits ein Drittel ein. Das Interesse des Lesers wird
nicht auf den
Informationsgehalt an sich und den
vorgegebenen Zweck der Einschaltung gelenkt, sondern
eindeutig auf die persönliche Darstellung des Bundesministers und
der Staatssekretärin.
Bezugnehmend
auf die vom Rechnungshof eingeforderten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit von Inseraten (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13, III-187 dB) und auf die Empfehlung,
dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen
und unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und
Werbemaßnahmen erreicht sind, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die
werbende Form
zurücktritt“, so sind eindeutig diese Grenzen
überschritten. Diese Einschaltungen entsprechen
in keiner Weise diesen Kriterien und dienen lediglich dem SPÖ-Minister
bzw. der
Staatssekretärin als persönliche Werbung und Darstellung.
Exemplarisch
lässt sich das Inserat vom 19.11.2007 zB in der Tageszeitung
„Kurier" mit dem
Konterfei des
Bundesministers und der Staatssekretärin anführen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Soziales und
Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1. Wo und wann
und wie wurde das angesprochene Inserat geschaltet? (Diese Frage bitte
nach folgenden Kriterien beantworten: a) Medium, b) Datum, c) Seite des
Erscheinens
der Annonce, d) Satzspiegel (B x H in mm), e) Kosten, f)
Platzierungszuschläge,
g)
Rabatte, h) Mehrkosten durch Farbdruck gegenüber Schwarz-weiß Druck,
i) Inhalt
des Inserates)
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schalten der Inserate bisher?
3.
In welchen Medien und an welchen Tagen wird die gegenständliche
Annonce noch
geschaltet werden?
4. Welche Kosten werden dafür noch entstehen?
5.
Wie hoch werden am Ende der Kampagne die Gesamtkosten für die
Einschaltungen
sein?
6. Von wem wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
7. Wann wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
8.
Wer hat die Inserate gestaltet bzw. welche Werbeagentur, Medienagentur
oder
selbständige
Werbeberater oder Werbemittler wurden mit dieser Kampagne
beauftragt?
9. Wie hoch ist bzw. war das Honorar für die beauftragte Agentur?
10. Gab es eine Ausschreibung für die Erstellung der Inserate?
11. Wenn ja, wann ist die Ausschreibung für die Erstellung der Inserate erfolgt?
12. Wer hat sich an dieser Ausschreibung beteiligt?
13. Wo wurde diese Ausschreibung bekannt gemacht?
14. Wer hat den Auftrag vergeben?
15.
Wer waren im Falle einer Wettbewerbspräsentation die eingeladenen
Agenturen oder
selbständigen Berater/Mittler?
16.
Wenn die Auftragsvergabe nicht aufgrund einer
Wettbewerbspräsentation erfolgte:
aufgrund welcher Gründe erfolgte sie dann?
17. Wie lautete die Begründung für den Bestbieter?
18. Wie hoch ist das Gesamtbudget für diese Werbeaktion?
19. Aus welchem Budget werden die Kosten für diese Inserate bezahlt?
20. Wie viele Mitarbeiter betreuen diese und wie werden diese entlohnt?
21. Im Bericht
des Rechnungshofes ( Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13,
III-187 dB, S 31
ff) im Kapitel „Richtlinien für staatliche Informations- und
Werbemaßnahmen" werden vom Rechnungshof Kriterien hinsichtlich der
Grundsätze
für
Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw. einzelner
Bundesminister festgeschrieben:
a)
Wurden
generelle Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die
Informations- und Werbemaßnahmen der
Mitglieder der Bundesregierung
gemäß der Empfehlung des Rechnungshofes erstellt und auf die
gegenständliche Inseraten-Kampagne
angewendet?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
d)
Wurden zum
Nachweis der Wirksamkeit der gegenständlichen
Werbemaßnahme geeignete Formen der
Evaluierung bereits in die
Ausschreibungsbedingungen aufgenommen?
e) Wenn ja, welche?
f) Wenn nein, warum nicht?
22. Was werden Sie unternehmen,
damit Sie zukünftig nur mehr solche Inserate schalten,
die den oben genannten Kriterien des Rechnungshofes entsprechen?