2969/J XXIII. GP
Eingelangt am 20.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten August Wöginger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend verschwenderische Inseratenschaltungen durch Staatssekretärin Kranzl
In verschiedenen Printmedien wird
derzeit von Staatssekretärin Christa Kranzl in Form von
Inseratenkampagnen mit dem Titel
„Forschung schafft Arbeit" auf eine Förderung von € 5000
durch einen Investitionsscheck, auf eine entsprechende Roadshow und auf
eine
Innovationsscheck-Hotline hingewiesen.
Betrachtet
man allein den Aufbau des Inserates, so nimmt das Portrait der
Staatssekretärin fast
ein Drittel ein. Das Interesse des Lesers wird nicht auf den Informationsgehalt
an sich und den
vorgegebenen Zweck
der Einschaltung gelenkt, sondern eindeutig auf die persönliche
Darstellung der Staatssekretärin.
Bezugnehmend
auf die vom Rechnungshof eingeforderten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit von Inseraten (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13, III-187 dB) und
auf die Empfehlung, dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen
und
unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und
Werbemaßnahmen erreicht sind, wenn
der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form
zurücktritt', so sind eindeutig diese Grenzen
überschritten. Diese Einschaltungen entsprechen
in keiner Weise diesen Kriterien und dienen hauptsächlich der
persönlichen Werbung und
Darstellung.
Exemplarisch
lässt sich das Inserat vom 24.11.2007 in den „OÖ
Nachrichten" anführen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister folgende
Anfrage:
1. Wo und wann
und wie wurde das angesprochene Inserat geschaltet? (Diese Frage bitte
nach folgenden Kriterien beantworten:
a) Medium, b) Datum, c) Seite des Erscheinens
der Annonce, d) Satzspiegel (B x H
in mm), e) Kosten, f) Platzierungszuschläge,
g)
Rabatte, h) Mehrkosten durch Farbdruck gegenüber Schwarz-weiß Druck,
i) Inhalt
des
Inserates)
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schalten der Inserate bisher?
3.
In welchen Medien und an welchen Tagen wird die gegenständliche
Annonce noch
geschaltet werden?
4. Welche Kosten werden dafür noch entstehen?
5.
Wie hoch werden am Ende der Kampagne die Gesamtkosten für die
Einschaltungen
sein?
6. Von wem wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
7. Wann wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
8.
Wer hat die Inserate gestaltet bzw. welche Werbeagentur, Medienagentur
oder
selbständige
Werbeberater oder Werbemittler wurden mit dieser Kampagne
beauftragt?
9. Wie hoch ist bzw. war das Honorar für die beauftragte Agentur?
10. Gab es eine Ausschreibung für die Erstellung der Inserate?
11. Wenn ja, wann ist die Ausschreibung für die Erstellung der Inserate erfolgt?
12. Wer hat sich an dieser Ausschreibung beteiligt?
13. Wo wurde diese Ausschreibung bekannt gemacht?
14. Wer hat den Auftrag vergeben?
15.
Wer waren im Falle einer Wettbewerbspräsentation die eingeladenen
Agenturen oder
selbständigen Berater/Mittler?
16.
Wenn die Auftragsvergabe nicht aufgrund einer
Wettbewerbspräsentation erfolgte:
aufgrund welcher Gründe erfolgte sie dann?
17. Wie lautete die Begründung für den Bestbieter?
18. Wie hoch ist das Gesamtbudget für diese Werbeaktion?
19. Aus welchem Budget werden die Kosten für diese Inserate bezahlt?
20. Wie viele Mitarbeiter betreuen diese und wie werden diese entlohnt?
21.
Im Bericht des
Rechnungshofes (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13,
III-187 dB, S 31ff) im Kapitel
„Richtlinien für staatliche Informations- und
Werbemaßnahmen" werden vom
Rechnungshof Kriterien hinsichtlich der Grundsätze
für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw.
einzelner
Bundesminister festgeschrieben:
a)
Wurden
generelle Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die
Informations- und Werbemaßnahmen der
Bundesminister und Staatssekretäre
gemäß der Empfehlung des Rechnungshofes erstellt und auf die
gegenständliche Inseraten-Kampagne
angewendet?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
d)
Wurden zum
Nachweis der Wirksamkeit der gegenständlichen
Werbemaßnahme geeignete Formen der
Evaluierung bereits in die
Ausschreibungsbedingungen aufgenommen?
e) Wenn ja, welche?
f) Wenn nein, warum nicht?
22. Was werden Sie
unternehmen, damit Ihr Ressort zukünftig nur solche Inserate
schaltet, die den oben genannten Kriterien des Rechnungshofes
entsprechen?