2975/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler der Republik Österreich

betreffend Homepage www.arigona.at"

Unter www.arigona.at ist nur folgendes zu finden:

Diese Homepage weist kein Impressum bzw. keine Offenlegung gem. § 25 des Bun­desgesetzes vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere Publizistische Medien (Mediengesetz) StF: BGBl. Nr. 314/1981 in der Fassung BGBl I Nr. 49/2005 und 151/2005 auf.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler der Republik Österreich folgende

Anfrage:

1.)      Wer hat die Seite in das Internet gestellt?
2.)      Wer ist für den Inhalt verantwortlich?

3.)       Muss eine österreichische Internetseite eine Offenlegung gem. § 25

Mediengesetz enthalten?

4.)       Wenn ja, warum trägt die Seite www.arigona.at keine Offenlegung?

5.)       Muss in diesem Fall die Seite vom Netz genommen werden?

6.)       Wenn nein, warum nicht?

7.)       Verstößt der Inhalt der Seite gegen geltende Gesetze?

8.)       Wenn ja, gegen welche?