2979/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie
betreffend
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Binnenschifffahrt (NAP)
Der Anfang 2006 veröffentlichte Nationale Aktionsplan
Donauschifffahrt (NAP) ist
gemäß den
enthaltenen Statements aus dem Kreis der damaligen Regierung das
verkehrspolitische
Instrument Österreichs für die Umsetzung der Mitteilung der
Europäischen Kommission zur Entwicklung
und Förderung der Binnenschifffahrt
(NAIADES) und eine „Planungs- und
Entscheidungsgrundlage für
die nationale
Verkehrspolitik". Der Maßnahmenkatalog,
das zentrale Element des NAP, stellt laut
Regierungsstatements „die Vorhaben der österreichischen Schifffahrtspolitik der
nächsten zehn Jahre dar". Laut
aktueller Information via BMVIT-Homepage ist er
„ein dynamisches Planungs- und
Entscheidungsinstrument für
die österreichische
Schifffahrtspolitik bis 2015. Und soll schrittweise realisiert werden."
Laut Ankündigung des
seinerzeitigen Verkehrsstaatssekretärs Kukacka in seinem
NAP-Vorwort wird der
Maßnahmenkatalog des NAP jährlich aktualisiert und dem
jeweiligen Umsetzungsstand angepasst
werden. In diesem Zusammenhang ist im
NAP auch an anderer Stelle u.a. von einem regelmäßigen Berichtswesen mit
periodischen Fortschrittsberichten sowie Aktualisierungen der Wissensbasis die
Rede.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie und von wem wird die „laufende qualitative
und quantitative Erfolgsmessung
der durchgeführten Maßnahmen" durchgeführt?
2.
Wie oft wurde der „periodische
Fortschrittsbericht" über den Umsetzungsstand
des Maßnahmenkatalogs bereits erstellt, und wann geschah dies
zum Zeitpunkt
Ihrer
Anfragebeantwortung zum letzten Mal?
3. Wie oft wurde eine „Aktualisierung der Wissensbasis" vorgenommen?
4.
Wo kann sich die Öffentlichkeit über den jährlich
aktualisierten NAP
Maßnahmenkatalog
in der jeweils aktuellen Form authentisch informieren?
5.
Wo kann sich
die Öffentlichkeit über die periodische Aktualisierung der
Wissensbasis des NAP authentisch
informieren?
6.
Welche Änderungen bei den Maßnahmen wurden
aufgrund des Monitoring
und/oder der
Aktualisierung der Wissensbasis bereits vorgenommen?
7. Wer ist Mitglied des „begleitenden Beirats" bzw. „Wirtschaftsbeirats" zum NAP?
8.
Wie verteilen sich die im NAP (exclusive dem auf weitere 207 Mio Euro
taxierten
Flussbaulichen
Gesamtprojekt östlich Wiens) angeführten Kosten für die
Umsetzung von 270 Mio Euro auf die einzelnen Maßnahmen innerhalb der zehn
Maßnahmenbereiche des NAP-Maßnahmenpakets?