2980/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister f
ür Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend "nautischer Engpass" Wachau

Im Maßnahmenkatalog des Anfang 2006 veröffentlichten Nationalen Aktionsplana Donauschifffahrt (NAP) steht das Thema Infrastruktur an erster Stelle. Als Punkt 1b wird dabei unter der Überschrift Beseitigen der nautischen Engpässe auf der österreichischen Donau" zum Thema Untersuchen des nautischen Engpasses in der Wachau" folgendes ausgeführt:

AUSGANGSSITUATION

Die freie Fließstrecke in der Wachau (Strom-km 2037-2005) stellt neben dem
Streckenabschnitt
östlich von Wien den zweiten infrastrukturellen Engpass auf der
österreichischen Donau dar, und ist im Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP-Ö)
auch als solcher klassifiziert worden.

PROBLEMANALYSE

Laut der flussbaulichen Vorstudie des bmvit vom Januar 2005 sind die
Fahrwasserverh
ältnisse in der Wachau deutlich besser als im zweiten österreichischen
Engpass, der freien Flie
ßstrecke östlich von Wien. So ist derzeit eine RNW­
Fahrwassertiefe von 25 dm nahezu durchgehend sichergestellt, selbst eine RNW­
Fahrwassertiefe von 27 dm ist in weiten Abschnitten auf 80 m Breite vorhanden. Lediglich
im mittleren Abschnitt ist eine RNW-Fahrwassertiefe von 27 dm nicht
über die gesamte
Breite der Schifffahrtsrinne gegeben. Die wesentlichen Problemstellen konzentrieren sich
auf drei Furtbereiche (Schwallenbach, Spitz, Wei
ßenkirchen) mit einer akkumulierten
L
änge von weniger als 3 km.

MASSNAHME

Auf Basis der Vorstudie sollen entsprechende Stromsohlenaufnahmen und ein
detailliertes Wasserspiegellagenmodell zur Ma
ßnahmenoptimierung für die Wachau
erstellt werden. Darauf aufbauend ist zu untersuchen, ob mit R
ücksicht auf die
hydrographischen, hydrogeologischen,
ökologischen und landschaftlichen Auswirkungen
eine mit den relevanten Rechtsvorschriften in Einklang stehende Verbesserung der
Fahrwasserverh
ältnisse zu erreichen ist. Eine granulometrische Sohlstabilisierung wie im
Abschnitt östlich von Wien ist hierbei nicht erforderlich. Des Weiteren sind die
ökologischen Maßnahmen bzw. Renaturierungsprojekte in der Wachau in derselben
Intensit
ät wie bisher fortzuführen und in allfällige wasserbauliche Maßnahmen zu
integrieren.

UMSETZUNGSSTAND

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Jahr 2004 eine
generelle flussbauliche Studie für die Wachau beauftragt, welche im Januar 2005
finalisiert wurde. Gegenstand dieser Studie war die Untersuchung der Sohlstabilit
ät und
der RNW-Fahrwasserverhältnisse im frei fließenden Streckenabschnitt der Wachau
(Strom-km 2037-2005) unter Ber
ücksichtigung des Hochwasserschutzes.

VORGEHENSWEISE

Durchführen von Stromsohlenaufnahmen und Erstellen eines detaillierten
Wasserspiegellagenmodells, welche die Grundlage f
ür die zukünftig laufenden
Instandhaltungsarbeiten in der Wachau darstellen sollen. Dabei sind s
ämtliche Aktivitäten,
wie bereits bisher üblich, mit den lokalen Akteuren abzustimmen.

WIRKUNG

Durch die vorzunehmenden Untersuchungen wird klargestellt, ob die beabsichtigte
Verbesserung der Fahrwasserverhäitnisse auf 2,70 m FWT bei RNW mit allen
wesentlichen Funktionen des Systems Donau in Einklang zu bringen ist. Diese
Vorgehensweise schafft nachvollziehbare Informationen f
ür alle beteiligten Akteure
entlang der freien Fließstrecke Wachau.

Dringlichkeit    sehr hoch

Zeithorizont     2007

Finanzierung   bmvit

Koordination    bmvit

Akteure            bmvit, via donau, Land NÖ, Gemeinden, Arbeitskreis Wachau

Diese Formulierungen lassen einige wichtige Punkte bzw. Zukunftsperspektiven im Unklaren. Der dargestellte Zeithorizont 2007" sollte jedoch mittlerweile eine abschließende Klärung ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Ausbaustandards (zB Fahrwassertiefe, Abladetiefe, jeweils für welche Breite) sind derzeit für den Wachau-Abschnitt der Donau in Geltung?

2.             Welche Ausbaustandards sind für den Wachau-Abschnitt bzw. bestimmte Teile davon konkret für welchen künftigen Zeitpunkt (gegebenenfalls Zeitraum) a) mit welchem rechtlichen Verbindlichkeitsgrad innerstaatlich und/oder international vereinbart, b) auf sonstiger Ebene vorgesehen?

3.             Wo genau im Wachau-Abschnitt ist gemäß der flussbaulichen Vorstudie des bmvit vom Januar 2005 die nahezu durchgehende" RNW-Fahrwassertiefe von 25 dm nicht sichergestellt?

4.             Wo genau ist gemäß der flussbaulichen Vorstudie des bmvit vom Januar 2005 die in weiten Abschnitten vorhandene" RNW-Fahrwassertiefe von 27 dm nicht auf mindestens 80 m Breite sichergestellt?

5.             Über welche Breite sind RNW-Fahrwassertiefen von a) 25 dm, b) 27 dm in den drei Furtbereichen Schwallenbach, Spitz und Weißenkirchen gegeben?

6.             Welche   Maßnahmenoptimierungen   wurden   auf   Basis   der   flussbaulichen Vorstudie  des  bmvit a)  identifiziert,  b)  bereits  in Angriff genommen  oder umgesetzt?


7.             Welche konkrete, rechtlich verbindliche oder politische Festlegung liegt der im Rahmen     der     NAP-Einzelmaßnahme     I/1b     erwähnten     beabsichtigten Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf 2,70 m FWT bei RNW" für den Wachau-Abschnitt zugrunde?

8.             Auf welche Breite bezieht sich diese beabsichtigte Verbesserung" konkret?

9.             Wer hat die laut NAP vorzunehmenden Untersuchungen" durchgeführt, mit denen   klargestellt   werden   soll,   ob   die   beabsichtigte   Verbesserung   der Fahrwasserverhältnisse auf 2,70 m  FWT bei  RNW mit allen wesentlichen Funktionen des Systems Donau in Einklang zu bringen ist"?

 

10.          Welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen - angesichts des im NAP festgehaltenen Zeithorizonts 2007" - konkret erbracht?

11.          Wird       insbesondere       diese       beabsichtigten       Verbesserung       der Fahrwasserverhältnisse  auf 2,70  m  FWT bei  RNW"  im  Wachau-Abschnitt umgesetzt, wenn ja, wann und wie?

12.          Sind in diesem Zusammenhang über die bereits bisher laufenden Maßnahmen (Ausbaggerung  des  an   Furten  und   Haufenrändern  angelagerten   Materials, ökologisch orientierte Wiedereinbringung im ufernahen Bereich im Rahmen des LIFE-Projekts) hinaus weitere flussbauliche Maßnahmen im Wachau-Abschnitt der Donau vorgesehen?

13.          Wenn ja -welche Maßnahmen im einzelnen, und in welchem Zeitraum?

14.          Mit welchen Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen wird gerechnet?