3108/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Videoüberwachung in Österreich"

Während die Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden im Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
geregelt ist, gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Zulässigkeit von Bild- und
Tonaufnahmen an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglichen Räumen durch Private. Das
Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP sieht daher u.a. auch eine gesetzliche Regelung
der Videoüberwachung Privater vor:

,In gewissen Bereichen, wie Überwachung von Plätzen und Kriminalitäts-Hot-Spots hat sich die
bereits im Sicherheitspolizeigesetz geregelte Videoüberwachung als sinnvoll erwiesen. Neben
diesen sinnvollen gesetzlichen Regelungen werden taugliche Rechtsgrundlagen für
Videoüberwachung durch Private im öffentlichen Raum geschaffen, damit sowohl dem
Rechtsstaat wie auch dem Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre entsprochen wird und
diese Materialen für die Verfolgung von Straftaten verwendet werden können. Dies auch in
Hinblick auf bereits bestehende Kooperationen, z.B. mit öffentlichen Transportunternehmen wie
den ÖBB oder dem Wiener Linien.
"(Auszug Regierungsübereinkommen).
Auf Basis des nunmehr vorgelegten Berichts der Datenschutzkommission zur Videoüberwachung
soll eine Novellierung des DSG erfolgen.

Mit der AB 4659/XXII.GP vom 17.11.2006 wurden die Fragen in der Anfrage betreffend
Videoüberwachung in Österreich von Ihrer verstorbenen Vorgängerin beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden u.a. auch dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG wurden
durch die Polizei 2007 beantragt (Stichtag 31.12.2007)? Wie viele wurden davon nach
Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?


2.        Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit 1 .Jänner
2008 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

3.        In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw.
Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten
Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtsmäßig ermittelt und
den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2007 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

4.        Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden 2006 und 2007 bislang in den Kauf und
Installation von Videokameras und Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)? Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installation
bestehen für das Jahr 2008? Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen
2008 angekauft werden?

5.        Wie hoch beliefen sich im Jahr 2007 die Betriebskosten für alle Standorte der
Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

6.        Wie hoch beliefen sich im Jahr 2007 die Personalkosten für alle Standorte der
Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

7.        Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz von genehmigten
Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme in den überwachten Gebieten, Örtlichkeiten,
Gebäuden oder Straßen in den Jahren 2006 und 2007 belegbar (ersuche um Darstellung der
Erfolge)?

8.        In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen
gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche
um detaillierte Darstellung)? Ist eine präventive Wirkung nachweisbar?

9.        Können Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die Videoüberwachung lediglich an
andere Orte (die noch nicht überwacht werden) verlagert haben? Wenn ja, wie begründen Sie
dies?


10.                        Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort im Jahr 2007 bekannt
geworden?

11.                        In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raum
durch Private ausdrücklich gesetzlich geregelt? Wie sehen diese Regelungen jeweils aus?

12.                        Wie beurteilt das Innenministerium den publizierten Bericht der Datenschutzkommission
zur Videoüberwachung durch Private auf Basis der bisherigen Genehmigungen? Welche
Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?