3108/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Videoüberwachung in
Österreich"
Während die
Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden im
Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
geregelt ist, gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für
die Zulässigkeit von Bild- und
Tonaufnahmen an öffentlichen Orten
bzw. in öffentlich zugänglichen Räumen durch Private. Das
Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP sieht daher u.a.
auch eine gesetzliche Regelung
der Videoüberwachung Privater vor:
,In gewissen Bereichen, wie
Überwachung von Plätzen und Kriminalitäts-Hot-Spots hat sich die
bereits im Sicherheitspolizeigesetz geregelte Videoüberwachung als
sinnvoll erwiesen. Neben
diesen sinnvollen gesetzlichen Regelungen werden taugliche Rechtsgrundlagen
für
Videoüberwachung durch Private im öffentlichen Raum geschaffen, damit
sowohl dem
Rechtsstaat wie auch dem Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre
entsprochen wird und
diese Materialen für die Verfolgung von Straftaten verwendet werden
können. Dies auch in
Hinblick auf bereits bestehende Kooperationen, z.B. mit öffentlichen
Transportunternehmen wie
den ÖBB oder dem Wiener Linien. "(Auszug Regierungsübereinkommen).
Auf Basis des nunmehr vorgelegten Berichts
der Datenschutzkommission zur Videoüberwachung
soll eine Novellierung des DSG erfolgen.
Mit der AB 4659/XXII.GP vom
17.11.2006 wurden die Fragen in der Anfrage betreffend
Videoüberwachung in Österreich von Ihrer verstorbenen
Vorgängerin beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden u.a.
auch dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen für das Jahr 2007 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle
Überwachungen) nach § 54 SPG wurden
durch die Polizei
2007 beantragt (Stichtag 31.12.2007)? Wie viele wurden davon nach
Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt (Aufschlüsselung jeweils
auf
Bundesländer)?
2.
Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54
SPG gab es mit 1 .Jänner
2008 überhaupt
in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
3.
In wie vielen
Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden
bzw.
Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des
öffentlichen oder privaten
Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten
rechtsmäßig ermittelt und
den Sicherheitsbehörden bis zum
Stichtag 31.12.2007 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
4.
Welche Summe
wurde von den Sicherheitsbehörden 2006 und 2007 bislang in den Kauf und
Installation von Videokameras und
Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)? Welche budgetären Planungen für den
Ankauf und Installation
bestehen für das Jahr 2008? Wie viele Videokameras und
Videoüberwachungssysteme sollen
2008 angekauft werden?
5.
Wie hoch beliefen sich im Jahr 2007 die Betriebskosten für alle
Standorte der
Videoüberwachung
monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
6.
Wie hoch beliefen sich im Jahr 2007 die Personalkosten für alle
Standorte der
Videoüberwachung
monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
7.
Welche
konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz von genehmigten
Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme
in den überwachten Gebieten, Örtlichkeiten,
Gebäuden oder Straßen in den Jahren 2006 und 2007 belegbar
(ersuche um Darstellung der
Erfolge)?
8.
In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen
gab es in diesem
Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche
um detaillierte Darstellung)? Ist eine präventive Wirkung nachweisbar?
9.
Können
Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die
Videoüberwachung lediglich an
andere Orte (die noch nicht überwacht
werden) verlagert haben? Wenn ja, wie begründen Sie
dies?
10.
Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von
Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem
Ressort im Jahr 2007 bekannt
geworden?
11.
In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Videoüberwachung des
öffentlichen Raum
durch
Private ausdrücklich gesetzlich geregelt? Wie sehen diese Regelungen
jeweils aus?
12.
Wie beurteilt das Innenministerium den publizierten Bericht der
Datenschutzkommission
zur
Videoüberwachung durch Private auf Basis der bisherigen Genehmigungen?
Welche
Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?