3280/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Aufwendungen für Kabinette 2007
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Ministerkabinette bzw. Staatssekretariatsbüros in einzelnen Ressorts teilweise beträchtlich gestiegen – vor allem als Folge von personellen Aufstockungen, Arbeitsleihverträgen, Sonderprämien usw.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Personen werden gegenwärtig im Ministerbüro (gegebenenfalls
Büro des Staatssekretariats) beschäftigt?
2. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2007 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro (gegebenenfalls auch Büro Staatssekretariat) beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?
3. Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros (bzw. Staatssekretariats-büros) bestanden 2007 Arbeitsleihverträge?
4. Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge (2007) abgeschlossen?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte) im Jahr 2007 entstanden sind?
6. Wie viele sonstige MitarbeiterInnen (gemeint sind hier Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte, Fahrdienst, Sekretariate usw.) waren in Ihrem Minister- bzw. Staatssekretariatsbüro im Jahr 2007 beschäftigt?
7. In welchen Funktionen waren diese weiteren MitarbeiterInnen beschäftigt?
8. Bei wie vielen sonstigen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bestanden im Jahr 2006 Arbeitsleihverträge?