3315/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Weinzinger, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Spekulationsgeschäfte der ÖBB

Zur Besicherung der Sale-And-Lease-Back-Transaktionen im Ausmaß von 613 Millionen Euro haben die ÖBB entsprechend riskante Finanzinstrumente verwendet. Bis 2015 laufen die Finanzgeschäfte, die der Absicherung von Leasinggeschäften dienen.

Unter Cross-Border-Lease-Transaktionen versteht man Geschäfte, bei denen eine außerhalb der USA angesiedelte Gesellschaft Wirtschaftsgüter an einen US- Investor verkauft und in Folge von diesem least. Der amerikanische Investor genießt dabei wesentliche Steuervorteile in seinem Land, der Verkäufer und spätere Leasingnehmer macht Anlagevermögen flüssig und beschafft sich momentan Liquidität, belastet jedoch gleichzeitig seine künftigen Erträge mit Leasingraten.

Der Zweck einer solchen Transaktion ist die Beschaffung von Liquidität für das Unternehmen und eventuell die Verbesserung des Bilanzbildes.

Laut Presseberichten, wurde ein Großteil des vereinbarten Kaufpreises von den ÖBB nicht in bar lukriert sondern zeitgleich in Wertpapieren veranlagt. Das Ziel, Liquidität zu schaffen, wird dadurch nicht oder nur zum Teil erreicht.


Für die FPÖ stellt sich die Frage: Wozu hat man diesen Deal dann eigentlich gemacht? Außer künftig zu bezahlenden Leasingraten und einem nicht wirklich einschätzbaren Veranlagungsrisiko, wahrscheinlich verbunden mit einem hohen Währungsrisiko, verbleibt offensichtlich nicht sehr viel für die ÖBB.

Man war sich laut Schreiben von Mag. Söllinger vom 07.12.2007 dieser Risiken sehr wohl bewusst und hat diese gegen Bezahlung einer Prämie an die Deutsche Bank abgesichert. Unabhängig davon wie hoch diese Prämie war, sie schmälert den angestrebten Ertrag aus dem Leasing Geschäft.

Aufgrund der Hypothekenkrise in den USA müssen die ÖBB ein Portfolio von 200 Asset Backed Securities (ABS) und Collateralized Debt Obligations (CDOs) abwerten, weil im Zuge der Krise solche Wertpapiere massiv unter Druck gebracht wurden.

So mussten seitens der ÖBB im Jahr 2006 20 und heuer 60 Millionen Euro abgeschrieben werden.

Für die FPÖ liegt die Vermutung nahe, dass die ÖBB, wie einst die BAWAG, durch hochriskante Finanzspekulationen versucht, durch Unfähigkeit und Managementfehler entstandene Verluste auszugleichen.

Da von diesen Verlusten die Steuerzahler betroffen sind, ist für die FPÖ klar, dass die für derartige Geschäftsgebarung Verantwortlichen in der ÖBB-Chefetage für den angerichteten Schaden haftbar zu machen sind.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE:

1.            Ist   Ihnen   als   Eigentümervertreter   bekannt   mit   welcher   Laufzeit   der Leasingvertrag abgeschlossen wurde?

2.            Wenn, nein warum nicht?

3.            Ist Ihnen als Eigentümervertreter bekannt wie hoch die Leasingraten waren?

4.            Wenn, nein warum nicht?

5.            Ist Ihnen als Eigentümervertreter bekannt wie hoch der Zinssatz war?

6.            Wenn, nein warum nicht?

7.            Ist Ihnen als Eigentümervertreter bekannt wie hoch der Rückkaufswert ist?

8.            Wenn, nein warum nicht?

9.            Welche Güter wurden nach ihren Informationen in diesem Zusammenhang von den ÖBB verkauft?

10.Wer hat nach Ihren Informationen die Güter bewertet?

11.Welcher Preis wurde erzielt?

12.In welcher Währung müssen Leasingraten und der spätere Rückkauf geleistet werden?

13.Welche Kosten (Spesen, Gebühren, Provisionen jeglicher Art) sind bei Abschluss der Vereinbarungen angefallen?

14.In welcher Form bezahlte die Leasinggesellschaft?

15.Wohin flossen die vereinnahmten Gelder?

16.Wozu wurden Sie verwendet?

17.Ergab der Verkauf von Anlagegütern einen außerordentlichen Bilanzertrag (z.B. durch Auflösung von stillen Reserven bei bereits großteils abgeschriebenen Sachanlagen)?

18.Welcher Anteil des Verkaufspreises musste in Form von Wertpapieren wiederum hinterlegt werden?

19.Gibt es Ihrerseits, als Eigentümervertreter, bereits rechtliche Schritte gegen verantwortliche Personen?

20.Wenn ja, welche?

21.Wenn nein, warum nicht?