3328/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Altersarmut aufgrund nicht existenzsichernder bäuerlicher Pensionen

 

 

Pensionen von BäuerInnen und Bauern sind im Vergleich mit allen anderen Pensionen aus öffentlichen Systemen extrem niedrig und sehr oft nicht existenzsichernd. Dies hat seine Ursachen in den oftmals niedrigen Einkommen von Bäuerinnen und Bauern sowie in der Einrechnung des so genannten „fiktiven Ausgedinges“ in die Pension. Dieses wird unabhängig davon eingerechnet, ob es ein effektives Ausgedinge gibt oder vorhandene Flächen tatsächlich bewirtschaftet werden.

 

Das Pensionssystem der BäuerInnen und Bauern nimmt auch keine Rücksicht darauf, ob etwaige, zum Zeitpunkt des Pensionsantritts tatsächlich bewirtschaftete Flächen auch in der Folge bewirtschaftet werden. Dies führt dazu, dass BäuerInnen oftmals besonders niedrige Leistungen der Pensionsversicherung erhalten und sich die Höhe dieser Pensionen auch nicht ändert, wenn keine Bewirtschaftung mehr vorliegt bzw. dem bei der Festsetzung der Pensionshöhe einberechneten „fiktiven Ausgedinge“ keine tatsächliche Einnahme oder existenzsichernde Maßnahme gegenübersteht.

 

Auf Grund sich deutlich verändernder familiärer Strukturen führt dies in der Praxis dazu, dass – in der Regel Frauen – im Alter mit unzumutbar niedrigen Einkommen auskommen müssen. Dieser Zustand ist eines der reichsten Länder dieses Planeten unwürdig.

 

Die unzumutbare Situation wird unter anderem durch folgende Zahlen verdeutlicht:

 

Während etwa 11% aller PensionsbezieherInnen und 9% aller Angestellten eine Ausgleichszulage erhalten, sind 27% aller BezieherInnen bäuerlicher Pensionen auf eine derartige Zulage angewiesen.

 

 

Trotz dieser hohen Zahl an AusgleichszulagenbezieherInnen in der bäuerlichen Pensionsversicherung liegt die Medianpension dieser Gruppe inklusive Ausgleichszulagen bei € 593 (Dezember 2006) und damit um mehr als 25% niedriger als bei ArbeiterInnen.

 

Dieser erschütternde Befund kommt zu Stande, obwohl BäuerInnen selbst unter Einrechnung des fiktiven Ausgedinges mit € 332 den vergleichsweise höchsten Durchschnittswert an Ausgleichszulagen erhalten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welchen Stellenwert hat für das Ministerium ein Versicherungssystem, das Pensionshöhen hervorbringt, die zu fast ¾ unter dem Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb zu liegen kommen und somit niemals eine menschenwürdige Existenz sichern können?

 

2. Wie verteilen sich die bei der Pensionsberechnung einberechneten Abzüge für das „fiktive Ausgedinge“ hinsichtlich der Pensionshöhen (wir ersuchen um die Bekanntgabe von Durchschnittswerten für jeweils 10% der BezieherInnen bäuerlicher Pensionen sowie die damit korrespondierenden durchschnittlichen Pensionshöhen)?

 

3. Liegen dem Ministerium bzw. dem Pensionsversicherungsträger der Bäuerinnen und Bauern aktuelle Daten darüber vor, ob das „Ausgedinge“ in der Lebenspraxis der Betroffenen tatsächlich eine existenzsichernde Wirkung entfaltet?

 

3.1. Wenn ja: Welche Daten sind dies?

3.2. Welche Aussagen über die existenzsichernde Wirkung lassen sich treffen?

3.3. Von wann stammen diese Daten?

3.4. In welcher Weise wird die existenzsichernde Wirkung des Ausgedinges erhoben?

 

4. Auf welche Weise werden Bäuerinnen und Bauern zu Beginn ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Pension unter Hinzurechnung eines fiktiven Ausgedinges zu Stande kommt?

 

5. Auf welche Weise werden Bäuerinnen und Bauern zu Beginn ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Pension mit hoher Wahrscheinlichkeit unter dem Richtsatz nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb liegen wird?

 

6. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Versicherten die Tatsache, dass bei der Berechnung ihrer Pension unter anderem auf Grund der Einrechnung des fiktiven Ausgedinges sehr wahrscheinlich eine sehr niedrige Pension erhalten werden, auch verstanden haben?

 

7. Sind seitens des Ministeriums irgendwelche Maßnahmen geplant, um der Tatsache, dass das Ausgedinge in der Praxis der Existenzsicherung bäuerlicher Familien keine effektive Bedeutung mehr spielt, Rechnung zu tragen und bäuerliche Pensionen zukünftig zu erhöhen?

 

7.1. Wenn nein: Warum nicht?

7.2. Wenn ja: Welche?

 

8. Sind seitens des Ministeriums Schritte geplant, um die Einbeziehung von bewirtschafteten Flächen bei der Berechnung der Pension bzw. bei der Festlegung einer etwaigen Ausgleichszulage nur auf tatsächlich bewirtschaftete Flächen bzw. auf den Zeitraum der tatsächlichen Bewirtschaftung zu reduzieren?

 

9. Welche Schritte planen Sie, um die Höhe zu erwartender bäuerlicher Pensionen so zu steigern, dass diese nicht mehr zu einem hohen Prozentsatz unterhalb des Richtsatzes nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb zu liegen kommen?

 

10. Welche Schritte planen Sie, um einen effektiven Schutz der bäuerlichen Bevölkerung vor Altersarmut durchzusetzen?