3381/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.01.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend 1479/AB Personalagentur

In der Anfrage 1485/J (XXIII.GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures wurden mehrere Fragen, betreffend der Einrichtung einer Personalagentur für Beamte, ungenügend, mit dem Verweis auf die Personalhoheit der Ministerien und dass Verhandlungen mit der GÖD geführt werden, beantwortet. Mit dem Verweis auf die Personalhoheit hat Bundesministerin Bures ein verfassungsrechtliches Problem erkannt. Denn entzieht man dem Minister (leitendes Organ des Organkomplexes Bundesministerium) die Personalhoheit teilweise oder ganz, wird ihm die gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG übertrage Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung teilweise oder ganz unmöglich gemacht.

Nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Bedenken in Bezug auf den Aufbau (Organisation und Struktur), der Kompetenzen und der Bestellung der Leitung der Personalagentur tauchen auf. Weiters wird es durch das Projekt „Personalagentur" eine gravierende Änderung im Dienst- und Besoldungsrecht geben, daher sollte das Bundeskanzleramt auch die notwendigen Informationen von den anderen Ministerien schon bekommen haben. Ein Indiz dafür ist, dass Minister Molterer und Ministerin Bures von 60 Mio. Euro Einsparungen und von 3000 Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet werden sollten, gesprochen haben.

Der Aufgabenbereich „Öffentlicher Dienst" der Bundesministerin ist im Bundeskanzleramt angesiedelt, und im Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 - BMG) i.d.g.F., geregelt:


„Anlage zu § 2

TEIL 2

A. BUNDESKANZLERAMT

6. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten,

soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht,

Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.

Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung.

Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.

Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen.

Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.

Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens.

Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungs- rechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.

Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission.

Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.  Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in den Beamtenstand übernommen (aufgegliedert nach Ressorts und deren nachgeordneten Dienststellen)?

2.                  Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung im Bundeskanzleramt aufgenommen und/oder in den Beamtenstand übernommen?

3.                  Haben   Sie   vor  bis   Ende   2008   zusätzliches   Personal   in   Ihre  Abteilungen   für Personalangelegenheiten/-entwicklung (I/B/l, I/2, III/4 und III/6) aufzunehmen und/oder in den Beamtenstand zu übernehmen?

4.                  Wird das Personal der Personalagentur dem Öffentlichen Dienst angehören?

5.                  Wie wird die Leitung dieser Personalagentur besetzt?

6.                  Wer -Bundeskanzler oder Minister- wird die Leitung der Personalagentur bestellen dürfen?

7.                  Sind auch Vertragsbedienstete des Bundes von dieser Agentur umfasst?

8.                  Wird es bei den Vertragsbediensteten des Bundes Bedarfskündigungen geben?

9.                  Falls es Bedarfskündigungen geben wird, wie viele Vertragsbedienstete sind davon betroffen?

10.           Werden   Sie   ihren   Ministern   empfehlen   die   derzeitig   befristeten   Verträge   von Vertragsbediensteten auslaufen zu lassen?

11.           Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienststellen)?

12.           Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienststellen)?

13.          Wird es weiterhin denselben Personalaufwand in den einzelnen Personalabteilungen der verschieden Ressorts geben?

14.          Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Ministerien durch die Personalagentur die Personalhoheit teilweise oder ganz verlieren?

15.          Wenn sie verfassungsrechtlichen Bedenken haben, wie werden Sie diesen legistisch begegnen?

16.          Wenn sie keine Bedenken haben, worauf begründet sich diese verfassungsrechtliche und politische Einstellung?