3382/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.01.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Neubauer, Aspöck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

betreffend eines einheitlichen Dienstrechts für „Bundes-Mitarbeiter"

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die sogenannten Ruhensbestimmungen für Beamte verfassungswidrig sind. Die Ruhegenüsse von Beamten stellen - wie der Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach festgestellt hat - ein öffentlichrechtliches Entgelt dar. Sie haben nicht den Charakter einer Versorgungsleistung. Die Kürzung dieses Entgelts allein aufgrund des Umstandes, dass neben der Pension ein Erwerbseinkommen bezogen wird, ist sachfremd und daher gleichheitswidrig.

In einer APA-Aussendung am 30. Juli 2007 wird berichtet, dass die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Bures die Ruhensbestimmungen für Beamte wieder einführen möchte. Bures will, so die APA, diese Begrenzung nun wieder einführen und verfassungsrechtlich absichern. „Dafür brauche sie eine Zweidrittelmehrheit" erklärte sie in der „Presse", so die APA.

Die Ruhensbestimmungen wieder einzuführen, wiederspräche der Intension des am 5. Dezember 2007 im Nationalrat und am 19. Dezember 2007 im Bundesrat mit den Stimmen                     von         SPÖ     und                            ÖVP           beschlossenen          ersten

Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes.

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete der Bundeministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst folgende


                                                                  Anfrage       

 

1.            Sind    Sie    für    eine    Umgehung    des    Verfassungsgerichtshofes    durch Verfassungsbestimmungen, wenn seine Erkenntnisse nicht mit der politischen Überzeugung     oder     mit     einem     ausverhandelten     Kompromiss     der Regierungsparteien einhergehen?

2.            Werden   Sie  weiterhin  versuchen  mit  der  2/3-Mehrheit  im  Parlament  die Ruhensbestimmungen/Teilpensionsregelungen wieder einzuführen?

3.            Werden sie die unterschiedlichen rechtlichen Regime für Beamte im Ruhestand, die weiterhin disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und ASVG-Pensionisten,   die   keinerlei   rechtliches   Einschreiten   des   Staates   zu befürchten haben, wenn diese die gleiche Handlung setzten wie Beamte, noch vor einem gemeinsamen „Bundesmitarbeitergesetzes" angleichen?

4.     Wenn ja, werden Beamte im Ruhestand nach einem Disziplinarverfahren mit negativem Ausgang weiterhin ihren Ruhegenuss verlieren und eine ASVG- Pension bekommen?

5.            Bis wann wird es den ersten Entwurf eines einheitlichen Dienstrechts geben?

6.            Wird es auch einen Entwurf, der eine besoldungsrechtliche Gleichstellung von Vertragsbediensteten und Beamten beinhaltet, geben?

7.            Bis wann könnte ein Gesetz dahingehend in Kraft treten?

8.            Werden sie eine Harmonisierung auch bei den Landes- und Gemeindebediensteten anstreben?

9.            Werden sie sich mit Ihren Amtskolleginnen und -kollegen um eine einheitliche Unfalls-, Kranken- und Pensionsversicherungsregelung für den öffentlichen Dienst bemühen?