3442/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Astrid Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend den zweigleisigen Bahnausbau der Strecke Ötztal - Landeck

Die Österreichischen Bundesbahnen haben immer wieder die Schaffung von kundenorientierten
Angeboten und attraktiven Streckenführungen - in Zusammenarbeit mit den regionalen
Gebietskörperschaften - zu ihrem Ziel erklärt.

Bereits im Jahr 1988 wurde erstmals zwischen dem Land Tirol und den Österreichischen
Bundesbahnen ein
Übereinkommen zur Verbesserung der Nahverkehrsverbindung im Raum Ötztal -
Landeck abgeschlossen, das unter anderem den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnittes
zwischen
Ötztal und Landeck zum Inhalt hatte.

Dieser Ausbau ist unabdingbar für die Bereitstellung eines für Pendler/-innen, einheimische
Bahnkunden/-innen, aber auch G
äste attraktiven Stundentaktes und würde somit den
Individualverkehr in diesem Bereich deutlich entlasten. Auch die Argumente der Unterst
ützung einer
regionalen St
ärkung bzw. der Umsetzung einer verringerten Umweltbelastung sprechen für den
raschen Ausbau dieser Strecke.

Im Jahr 2003 hat man sich aufgrund der Vorlage eines neuen Verkehrskonzeptes wiederum für den
zweigleisigen Ausbau in diesem Bereich ausgesprochen. Die für eine neue Trassenführung
notwendigen Gr
ünde wurden ebenfalls bereits vor über 10 Jahren per Vertrag abgelöst und
entsprechende Anzahlungen seitens der
ÖBB an die ursprünglichen Eigentümer geleistet.
Mittlerweile scheint dieser Ausbau insofern in weite Ferne ger
ückt, als plötzlich seitens der
Österreichischen Bundesbahnen die Rückzahlung der ehemals geleisteten Anzahlungen gefordert
wird.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachfolgende

Anfrage:

1.      Bedeutet die Rückforderung der Anzahlungen, dass der Plan eines zweigleisigen Ausbaus in
diesem Bereich nicht mehr zur Umsetzung gelangen wird?

2.      An welche Nahverkehrsmaßnahme für das Tiroler Oberland ist gedacht, falls der bahnrelevante
Nahverkehr nicht verbessert wird?

3.      Ist der Ausbau dieser Bahnstrecke im ÖBB-Rahmenplan enthalten?

4.      Falls an einen Ausbau gedacht ist, wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?

5. Wie stehen sie dazu, dass oben genannte - von den ehemaligen Eigentümern nicht mehr
eingeplante - R
ückzahlungsforderungen zu finanziellen Engpässen führen könnten?