3442/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.01.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Astrid Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend den zweigleisigen Bahnausbau der Strecke Ötztal - Landeck
Die Österreichischen Bundesbahnen haben
immer wieder die Schaffung von kundenorientierten
Angeboten und
attraktiven Streckenführungen
- in Zusammenarbeit mit den regionalen
Gebietskörperschaften
- zu ihrem Ziel erklärt.
Bereits im Jahr 1988 wurde erstmals zwischen dem
Land Tirol und den Österreichischen
Bundesbahnen ein Übereinkommen zur Verbesserung der
Nahverkehrsverbindung im Raum Ötztal -
Landeck abgeschlossen, das unter
anderem den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnittes
zwischen Ötztal und Landeck zum Inhalt hatte.
Dieser Ausbau ist unabdingbar für
die Bereitstellung eines für Pendler/-innen, einheimische
Bahnkunden/-innen, aber auch Gäste attraktiven Stundentaktes und würde
somit den
Individualverkehr in diesem Bereich deutlich entlasten. Auch die Argumente der
Unterstützung einer
regionalen Stärkung bzw. der Umsetzung einer verringerten
Umweltbelastung sprechen für den
raschen Ausbau dieser Strecke.
Im Jahr 2003 hat
man sich aufgrund der Vorlage eines neuen Verkehrskonzeptes wiederum für den
zweigleisigen Ausbau in diesem Bereich
ausgesprochen. Die für eine neue Trassenführung
notwendigen Gründe wurden ebenfalls bereits vor über
10 Jahren per Vertrag abgelöst und
entsprechende Anzahlungen seitens der ÖBB an die ursprünglichen
Eigentümer geleistet.
Mittlerweile scheint dieser Ausbau insofern in weite Ferne gerückt,
als plötzlich seitens der
Österreichischen Bundesbahnen die Rückzahlung
der ehemals geleisteten Anzahlungen gefordert
wird.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie
nachfolgende
Anfrage:
1. Bedeutet die Rückforderung der Anzahlungen, dass der
Plan eines zweigleisigen Ausbaus in
diesem Bereich nicht mehr zur
Umsetzung gelangen wird?
2. An welche Nahverkehrsmaßnahme für das Tiroler Oberland ist gedacht,
falls der bahnrelevante
Nahverkehr nicht verbessert wird?
3. Ist der Ausbau dieser Bahnstrecke im ÖBB-Rahmenplan enthalten?
4. Falls an einen Ausbau gedacht ist, wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?
5. Wie stehen sie dazu, dass oben genannte - von den
ehemaligen Eigentümern nicht mehr
eingeplante - Rückzahlungsforderungen zu finanziellen Engpässen
führen könnten?