3561/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Broukal
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend "drohender Uni-Finanzierungsmangel wegen Uni-Teilzeitstudium"
Mit großer Freude nehmen die unterfertigten Abgeordneten zur Kenntnis, dass die ÖVP - wenn sie auch weiterhin nicht bereit ist die unsozialen Studiengebühren zur Gänze abzuschaffen - auf eine langjährige SPÖ-Forderung zurückkommt: Einführung eines Teilzeitstudiums und damit verbunden die Halbierung der unsozialen Studiengebühren. Bereits in seiner ersten Rede im Nationalrat der Republik Österreich am 23. Jänner 2003 wies Abgeordneter Broukal darauf hin, dass wenn die ÖVP weiterhin nicht bereit sei die Studiengebühren gänzlich abzuschaffen, das System "ohne jede Mühe gerechter zu gestalten [wäre], etwa indem man [...] von Berufstätigen nur die halbe Gebühr verlangt". Leider war von der zuständigen Ministerin nur ein striktes "Njet" zu diesem Vorschlag zu hören. Begründet wurde die Ablehnung im Wissenschaftsausschuss beispielsweise mit folgendem Vergleich: "Wenn man sich im Fitnessstudio eine Jahreskarte kauft, anschließend aber nicht regelmäßig hingeht, kann man das bezahlte Geld auch nicht zurückverlangen."
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion unterstützt grundsätzlich die Halbierung der Studiengebühren für berufstätige Studierende, fordert jedoch im Gegenzug eine Abgeltung des daraus resultierenden Einnahmenausfalls für die Universitäten. Berechnungen der Tageszeitung "Kurier" vom 31. Jänner 2008 ergaben, dass die Universitäten mit rund 25 Millionen Euro Einnahmenausfall rechnen müssten. Die TU-Wien errechnete, dass das Institut für Informatik 600.000 Euro verlieren würde. Angesichts der Tatsache, dass die Studiengebühren bei ihrer Einführung im Jahr 2001 nicht als Zusatzmittel, sondern als unzureichender Ausgleich für die massiven Budgetkürzungen der schwarz-blauen Bundesregierung dienten, können die Universitäten diesen Budgetrückgang nicht ohne Qualitätseinbußen in der Lehre verkraften. Nichtsdestotrotz hat Bundesminister Hahn im "Kurier" vom 1. Februar 2008 angekündigt, er denke nicht daran, den Universitäten einen drohenden Einnahmenausfall zu ersetzen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten für die Zukunft zu sichern, hat der Nationalrat am 7. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Brinek und Broukal einstimmig beschlossen, dass das budgetäre Ziel für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 sein soll, die Ausgaben auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen (199/UEA XXIII. GP). Sollte die Einnahmenausfälle für die Universitäten durch die Halbierung der Studiengebühren für Teilzeitstudierende nicht abgegolten werden, entfernt sich Österreich von dem 2-Prozent-Ziel anstatt sich anzunähern. Dies stünde im diametralen Gegensatz zu der einstimmigen Entschließung des österreichischen Nationalrats vom 7. November 2007 (199/UEA XXIII. GP).
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wird der
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung der einstimmigen
Entschließung des
österreichischen Nationalrats vom 7. November 2007 (199/UEA XXIII. GP) Folge leisten?
Wenn ja, wie soll das 2-Prozent-Ziel erreicht werden (insbesondere wenn den
Universitäten
Einnahmenausfälle aufgrund geplanter Maßnahmen des BMWF drohen)?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche
Maßnahmen wurden von Seiten des BMWF eingeleitet bzw. welche
Maßnahmen sind
geplant, um das oben genannte 2-Prozent-Ziel zu erreichen?
Wurde
bereits ein Budgetpfad erstellt, wie dieses Ziel zu erreichen ist und wenn ja,
wie sieht
dieser Pfad aus?
3. Wurden hinsichtlich der oben genannten
Entschließung und der damit verbundenen Ausweitung
der Budgetmittel für die Hochschulen
bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen
aufgenommen?
Wenn ja, wie sind diese Gespräche verlaufen bzw. wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit
dem BMF?
Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es
Erhebungen (aktuelle Studien/Umfragen, etc.), wie viel Studierende für ein
Teilzeitstudium und damit die Halbierung der Studiengebühren
optieren würden?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Erhebungen (bitte um Übermittlung im Volltext) und
wie hoch wären die daraus errechneten Einnahmenausfälle der Universitäten?
Wenn nein, auf welche empirische Grundlage stützt sich die Meinung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung, die Einnahmenausfälle müssten den Universitäten nicht abgegolten
werden?
5. Worauf
begründete sich die Einschätzung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung
vom 1. Februar 2008 im "Kurier", dass die Universitäten
ohne Qualitätseinbußen den
Einnahmenverlust durch die Halbierung der
Studiengebühren für Teilzeitstudierende wegstecken
können?
Auf welche Erhebungen/Untersuchungen/Studien
stützt sich diese Aussage (bitte um
Übermittlung der betreffenden Erhebungen im Volltext)?
6. Worauf begründet sich die
Einschätzung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung im
"Kurier"
vom 1. Februar 2008, dass Teilzeitstudierende erst mit der Einführung
eines
Teilzeitstudiums weniger Leistungen der Universitäten in Anspruch nehmen
werden und dies
nicht jetzt schon der Fall ist?
Auf welche Erhebungen/Untersuchungen/Studien
stützt sich diese Aussage (bitte um
Übermittlung der betreffenden Erhebungen im Volltext)?