3561/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Broukal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend "drohender Uni-Finanzierungsmangel wegen Uni-Teilzeitstudium"

Mit großer Freude nehmen die unterfertigten Abgeordneten zur Kenntnis, dass die ÖVP - wenn sie auch weiterhin nicht bereit ist die unsozialen Studiengebühren zur Gänze abzuschaffen - auf eine langjährige SPÖ-Forderung zurückkommt: Einführung eines Teilzeitstudiums und damit verbunden die Halbierung der unsozialen Studiengebühren. Bereits in seiner ersten Rede im Nationalrat der Republik Österreich am 23. Jänner 2003 wies Abgeordneter Broukal darauf hin, dass wenn die ÖVP weiterhin nicht bereit sei die Studiengebühren gänzlich abzuschaffen, das System "ohne jede Mühe gerechter zu gestalten [wäre], etwa indem man [...] von Berufstätigen nur die halbe Gebühr verlangt". Leider war von der zuständigen Ministerin nur ein striktes "Njet" zu diesem Vorschlag zu hören. Begründet wurde die Ablehnung im Wissenschaftsausschuss beispielsweise mit folgendem Vergleich: "Wenn man sich im Fitnessstudio eine Jahreskarte kauft, anschließend aber nicht regelmäßig hingeht, kann man das bezahlte Geld auch nicht zurückverlangen."

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion unterstützt grundsätzlich die Halbierung der Studiengebühren für berufstätige Studierende, fordert jedoch im Gegenzug eine Abgeltung des daraus resultierenden Einnahmenausfalls für die Universitäten. Berechnungen der Tageszeitung "Kurier" vom 31. Jänner 2008 ergaben, dass die Universitäten mit rund 25 Millionen Euro Einnahmenausfall rechnen müssten. Die TU-Wien errechnete, dass das Institut für Informatik 600.000 Euro verlieren würde. Angesichts der Tatsache, dass die Studiengebühren bei ihrer Einführung im Jahr 2001 nicht als Zusatzmittel, sondern als unzureichender Ausgleich für die massiven Budgetkürzungen der schwarz-blauen Bundesregierung dienten, können die Universitäten diesen Budgetrückgang nicht ohne Qualitätseinbußen in der Lehre verkraften. Nichtsdestotrotz hat Bundesminister Hahn im "Kurier" vom 1. Februar 2008 angekündigt, er denke nicht daran, den Universitäten einen drohenden Einnahmenausfall zu ersetzen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten für die Zukunft zu sichern, hat der Nationalrat am 7. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Brinek und Broukal einstimmig beschlossen, dass das budgetäre Ziel für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 sein soll, die Ausgaben auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen (199/UEA XXIII. GP). Sollte die Einnahmenausfälle für die Universitäten durch die Halbierung der Studiengebühren für Teilzeitstudierende nicht abgegolten werden, entfernt sich Österreich von dem 2-Prozent-Ziel anstatt sich anzunähern. Dies stünde im diametralen Gegensatz zu der einstimmigen Entschließung des österreichischen Nationalrats vom 7. November 2007 (199/UEA XXIII. GP).

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage

1.    Wird der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung der einstimmigen Entschließung des
österreichischen Nationalrats vom 7. November 2007 (199/UEA
XXIII. GP) Folge leisten?
Wenn ja, wie soll das 2-Prozent-Ziel erreicht werden (insbesondere wenn den Universitäten
Einnahmenausfälle aufgrund geplanter Maßnahmen des BMWF drohen)?

Wenn nein, warum nicht?

2.    Welche Maßnahmen wurden von Seiten des BMWF eingeleitet bzw. welche Maßnahmen sind
geplant, um das oben genannte 2-Prozent-Ziel zu erreichen?

Wurde bereits ein Budgetpfad erstellt, wie dieses Ziel zu erreichen ist und wenn ja, wie sieht
dieser Pfad aus?

3.    Wurden hinsichtlich der oben genannten Entschließung und der damit verbundenen Ausweitung
der Budgetmittel für die Hochschulen bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen
aufgenommen?

Wenn ja, wie sind diese Gespräche verlaufen bzw. wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit

dem BMF?

Wenn nein, warum nicht?

4.   Gibt es Erhebungen (aktuelle Studien/Umfragen, etc.), wie viel Studierende für ein
Teilzeitstudium und damit die Halbierung der Studiengebühren optieren würden?

Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Erhebungen (bitte um Übermittlung im Volltext) und

wie hoch wären die daraus errechneten Einnahmenausfälle der Universitäten?

Wenn nein, auf welche empirische Grundlage stützt sich die Meinung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung, die Einnahmenausfälle müssten den Universitäten nicht abgegolten

werden?

5.    Worauf begründete sich die Einschätzung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung
vom 1. Februar 2008 im "Kurier", dass die Universitäten ohne Qualitätseinbußen den
Einnahmenverlust durch die Halbierung der Studiengebühren für Teilzeitstudierende wegstecken
können?

Auf welche Erhebungen/Untersuchungen/Studien stützt sich diese Aussage (bitte um
Übermittlung der betreffenden Erhebungen im Volltext)?


6.   Worauf begründet sich die Einschätzung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung im
"Kurier" vom 1. Februar 2008, dass Teilzeitstudierende erst mit der Einführung eines
Teilzeitstudiums weniger Leistungen der Universitäten in Anspruch nehmen werden und dies
nicht jetzt schon der Fall ist?

Auf welche Erhebungen/Untersuchungen/Studien stützt sich diese Aussage (bitte um
Übermittlung der betreffenden Erhebungen im Volltext)?