3579/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend den Budgetvollzug 2007/2008 und den vorläufigen Gebarungserfolg des Bundes für das Finanzjahr 2007

 

 

 

Der Standard hat in seiner Printausgabe am 31. Jänner 2008 erste Ergebnisse des Abgabenerfolgs 2007 vorgelegt. Demnach liegen die Steuereinnahmen 2007 um rund 1,5 Mrd. Euro über dem BVA.  Bisher war das Bundesministerium für Finanzen nicht bereit, die im „Standard“ genannten Zahlen zu bestätigen. In „DiePresse.com“ vom 31.01.2008 wurde dazu ausgeführt: Die bisher vorliegenden vorläufigen Zahlen für 2007 bleiben unter Verschluss.“ Weiters heißt es darin: „Nähere Details für die Steuereinnahmen des Vorjahres werden nach Donigs Worten erst mit dem vorläufigen Budgetvollzug präsentiert. Dieser liegt erfahrungsgemäß im März vor. Donig verwies diesbezüglich darauf, dass auch die Umsatzsteuer für Dezember erst im März fällig sei. Die derzeit schon vorliegenden Steuerschätzungen und vorläufigen Zahlen werde das Finanzministerium nicht veröffentlichen, betonte Donig.“

 

Diese Darstellung Donigs ist inhaltlich falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 72  BHV 1989, wonach die voranschlagswirksame Verrechnung für das laufende Finanzjahr grundsätzlich mit dem 31. Dezember endet. Es ist aber vorgesehen, dass Zahlungen bis zum 20. Jänner des folgenden Jahres noch für das abgelaufene Finanzjahr verrechnet werden können. Worauf Donig Bezug nimmt, wenn er auf die Umsatzsteuer im März hinweist, ist die Periodenbereinigung des ESVG ’95 (Jänner-, Februar-Adjustment). Demgegenüber ist aber der vorläufige Gebarungserfolg (also auch jener der Abgaben) eine Cash-Rechnung, die nach dem oben genannten Auslaufzeitraum vorliegt. Es gibt also keinen Grund, den vorläufigen Gebarungserfolg in der Cash-Rechnung bereits nach dem Auslaufzeitraum der Öffentlichkeit vorzulegen. Im Übrigen darf ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es seit Jahren Praxis des Bundesministeriums für Finanzen ist, den vorläufigen Gebarungserfolg des Bundes bereits Ende Jänner des Folgejahres an die Statistik Austria zu übermitteln.

 

Die Darstellung Donigs bringt sehr deutlich zum Ausdruck, dass das Bundesministerium für Finanzen offensichtlich nicht gewillt ist, die bereits vorliegenden Ergebnisse des vorläufigen Gebarungserfolgs 2007 der Öffentlichkeit - und dazu gehört auch das Parlament - vorzulegen. Bezeichnend für diese Haltung ist, dass bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch nicht einmal die Vollzugsergebnisse für den November 2007 auf der Internetseite des BMF veröffentlicht wurden.

 

Angesichts des Beschlusses neuer Grundprinzipien für das Haushaltsrecht im Dezember 2007, darunter jenes der Transparenz, ist diese Haltung des Bundesministers für Finanzen als skandalös zu bezeichnen. Es besteht offensichtlich absolut kein Wille, die bisherige Praxis („Budgetwissen ist gleich Herrschaftswissen“) zu ändern. Der Start der Umsetzung des neuen Haushaltsrechts muss daher trotz wohlmeinender Ankündigungen in Form einer Ausschussfeststellung im Budgetausschuss als total misslungen betrachtet werden. Eine Orientierung an anderen europäischen und nicht europäischen Benchmark-Staaten wäre dringend erforderlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Aus welchen Gründen wurden die Daten zum Budgetvollzug des Monats November 2007 bis zum Tag der Anfragestellung nicht veröffentlicht? Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Transparenz, der im neuen Haushaltsrecht verankert wurde?

 

2.      Warum werden die Daten zum Budgetvollzug 2007 in Cash-Rechnung nicht grundsätzlich unmittelbar nach Ablauf des Auslaufzeitraums auf die Internetseite des BMF gestellt? Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Transparenz, der im neuen Haushaltsrecht verankert wurde?

 

3.      Warum wurden die Daten des Budgetvollzugs für den Jänner 2008 bis zum Tag der Anfragestellung nicht auf die Internetseite des BMF gestellt? Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Transparenz, der im neuen Haushaltsrecht verankert wurde?

 

4.      Aus welchen Gründen halten Sie den vorläufigen Gebarungserfolg 2007 (Cash-Rechnung) unter Verschluss? Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Transparenz, der im neuen Haushaltsrecht verankert wurde?

 

5.      Stimmt es, dass die Daten des vorläufigen Gebarungserfolgs in Cash-Rechnung jeweils mit Ende Jänner des Folgejahres an die Statistik Austria übermittelt werden.

 

6.      Wenn ja, in welcher Detailtiefe werden diese Daten übermittelt?

 

7.      Wenn ja, wann genau und an welche Abteilungen bzw. an wen genau wurden diese Daten übermittelt?

 

8.      Wenn ja, warum werden diese Daten nicht auch dem Parlament zur Verfügung gestellt?

 

9.      Wurden die Daten des vorläufigen Gebarungserfolgs 2007 zum Zeitpunkt der Übermittlung an die Statistik Austria auch andere Institutionen übermittelt, etwa an die OeNB?

 

10.    Wie lauten die Daten (sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze) des vorläufigen Gebarungserfolgs 2007 in der Detaildarstellung sämtlicher Teilhefte und des Bundesfinanzgesetzes einschließlich der Vergleichsdaten des BVA 2007?

 

11.    Zu welchen Ergebnissen hat der Budgetvollzug 2007 in Bezug auf die  Einnahmen und Ausgaben des Bundes in ökonomischer Gliederung geführt?
(Einnahmen gesamt, öffentliche Abgaben brutto und netto, steuerähnliche Einnahmen, sonstige Einnahmen; Ausgaben gesamt, Aktivitätsaufwand getrennt nach Bundesbediensteten und Landeslehrern, Pensionen inkl. Landeslehrer, laufender Sachaufwand, Bruttoinvestitionen, Transferausgaben (darunter familienpolitische Maßnahmen, Arbeitsmarktpolitik, gesetzliche Sozialversicherung, Transferausgaben an sonstige öffentliche Unternehmen, , sonstige Transferleistungen inkl. Transfers an andere Gebietskörperschaften), Zinsaufwand, sonstige Ausgaben)

 

12.    Wie lauten die Ergebnisse für den Budgetvollzug 2007 in der Darstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (auf Basis des ESVG ’95 (Einnahmen, Ausgaben, Maastricht-Saldo)?

 

13.    Bei welchen Einnahmen und Ausgabenansätzen weichen die Ergebnisse der Cash-Rechnung von jener nach dem ESVG ’95 für das Jahr 2007 ab (detaillierte Überleitungstabelle)?

 

14.    Hat der Budgetvollzug 2007 bei den Einnahmen- und Ausgabenansätzen des Kapitels 58 (Finanzierungen, Währungstauschverträge) zu nennenswerten Abweichungen geführt?

 

15.    Wie hoch waren jeweils diese Abweichungen?

 

16.    Was sind die Ursachen für diese Abweichungen bei den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenansätzen?

 

17.    Wie hoch sind die Rücklagen zum Jahresende 2007 einschließlich der Ausgleichsrücklage?

 

18.     In welchen Budgetansätzen wurden 2007 je Budgetkapitel Rücklagen zugeführt bzw. aufgelöst?

 

19.    Wofür wurden 2007 die Pauschalvorsorgen in den Budgetansätzen 1/51816, 1/51817 und 1/51818 verwendet?

 

20.    Wenn diese Mittel nicht bzw. nur teilweise verwendet wurden, wurden die restlichen Mittel einer Rücklage zugeführt?

 

21.    Wofür wurden 2007 die Pauschalvorsorgen im Budgetansatz 1/51856 (Forschungsoffensive) im Detail verwendet?

 

22.    Wenn diese Mittel nicht bzw. nur teilweise verwendet wurden, wurden die restlichen Mittel einer Rücklage zugeführt?

 

23.    Wofür wurden 2007 die Pauschalvorsorgen im Budgetansatz 1/51867 (Soziale Absicherung) im Detail verwendet?

 

24.    Wenn diese Mittel nicht bzw. nur teilweise verwendet wurden, wurden die restlichen Mittel einer Rücklage zugeführt?

 

25.    Wofür wurden 2007 die Pauschalvorsorgen im Budgetansatz 1/51878 (Infrastruktur) im Detail (getrennt nach ÖBB und ASFINAG) verwendet?

 

26.    Wenn diese Mittel nicht bzw. nur teilweise verwendet wurden, wurden die restlichen Mittel einer Rücklage zugeführt?