3604/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.02.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Umsetzung eigener Ankündigungen 1: "Korridorkonzept als Basis für die Infrastrukturplanung"

 

 

Zuletzt betonten Sie im Zusammenhang mit dem ÖVP-Innenministeriumsskandal und den darauffolgenden Verwerfungen zwischen SPÖ und ÖVP sowie innerhalb der SPÖ gegenüber der Öffentlichkeit wiederholt die Bedeutung „einer sachlichen Zusammenarbeit auf Basis des Regierungsprogramms im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger“.

 

Gemäß Regierungsübereinkommen soll die Infrastrukturplanung auf Basis eines Korridorkonzepts erfolgen. Es seien demnach Korridore zu definieren, für jeden dieser Korridore Vorgaben zur Leistungsfähigkeit auf funktionaler Grundlage zu erarbeiten, Knoten zu definieren, in denen die intermodale Verknüpfung und regionale Verteilung stattfinden soll. Weiters gibt das Regierungsübereinkommen vor, welche Punkte im einzelnen „vor diesem Hintergrund zu den einzelnen Projekten des ÖBB-Rahmenplans und des ASFINAG-Bauprogramms anzuführen (sind)“.

 

Die Verkündung der „neuen“ Infrastrukturprioritäten im Frühjahr 2007 ließ insbesondere im Bereich Straße keine Berücksichtigung dieser Ankündigungen erkennen. Auch beim ÖBB-Rahmenplan 2007-2012 können diese Ankündigungen höchstens selektiv eingeflossen sein, da einige Projekte bei Berücksichtigung insbesondere der Wirtschaftlichkeit „für den Infrastrukturbetreiber und für jeden relevanten Nutznießer, inkl. den öffentlichen Budgets“ nicht in dieser Form Aufnahme finden hätten können. Ein ÖBB-Rahmenplan für 2008-2013 liegt auch einige Zeit nach Jahresbeginn 2008 noch immer nicht offiziell vor, sodass offen ist, ob hier wenigstens in einem nächsten Schritt die Vorgaben des Regierungsübereinkommens seriös Eingang gefunden haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann werden Sie im Sinne „sachlicher Arbeit auf Basis des Regierungsprogramms“ eine verkehrträgerübergreifende Infrastrukturplanung auf Basis eines Korridorkonzepts – also einen neuen, sachlich fundierten Generalverkehrsplan – vorlegen?

 

2.      Welche Korridore für dieses Korridorkonzept wurden mittels welcher konkreten Methodik definiert?

 

3.      Welche Vorgaben zur Leistungsfähigkeit auf funktionaler Grundlage für jeden dieser Korridore wurden mittels welcher konkreten Methodik erarbeitet?

 

4.      Welche Knoten, in denen die intermodale Verknüpfung und regionale Verteilung stattfinden soll, wurden mittels welcher konkreten Methodik definiert?

 

5.      Wann werden Sie einen ÖBB-Rahmenplan vorlegen, der – wie laut Regierungsprogramm vorgesehen - vor diesem Hintergrund (dem des Korridorkonzepts) folgende Punkte zu den einzelnen Projekten anführt (Zitat Regierungsprogramm):

* Wirtschaftlichkeit des Projekts (wirtschaftliche Betrachtung für den Infrastrukturbetreiber und für jeden relevanten Nutznießer, inkl. den öffentlichen Budgets)

* Beitrag des Projekts zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen bzw. Lückenschluss

* Verkehrliche Wirkung (inklusive der Wechselwirkung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern im Korridor)

* Folgewirkungen (externe Effekte)

 

6.      Falls der ÖBB-Rahmenplan 2008-2013 diese Punkte nicht anführt: Warum nicht?

 

7.      Wann werden Sie ein ASFINAG-Bauprogramm vorlegen, das – wie laut Regierungsprogramm vorgesehen - vor diesem Hintergrund (des Korridorkonzepts) folgende Punkte zu den einzelnen Projekten anführt:

* Wirtschaftlichkeit des Projekts (wirtschaftliche Betrachtung für den Infrastrukturbetreiber und für jeden relevanten Nutznießer, inkl. den öffentlichen Budgets)

* Beitrag des Projekts zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen bzw. Lückenschluss

* Verkehrliche Wirkung (inklusive der Wechselwirkung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern im Korridor)

* Folgewirkungen (externe Effekte)