3607/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend

Transparenz übe Tsunami-Hilfe des Außenministeriums.

Wie in einer Pressemitteilung des Außenministeriums vom 23. Jänner d. J. verlautet wurde, ist ein Großteil der vom Außenministerium aufgewandten Tsunami Hilfsgelder für Rückholtransporte u. ä. verwendet worden. Wörtlich heißt es dazu in der Aussendung:

In insgesamt 31 Ambulanz- und Rückholflügen wurden zusammen rund 1.700 Betroffene aus dem Katastrophengebiet nach Österreich heimgeflogen. Zur Durchführung dieser Sonderflüge sowie weiterer Sofortmaßnahmen, wie Überführungen und Bestattungskosten, Krankenhaus- und Unterbringungskosten, wurden vom Außenministerium rund 1,9 Millionen Euro aufgewendet."

Da normalerweise durch einen Versicherungsabschluss bei Reisen bzw. Auslandsaufenthalten ebenfalls Rückholungen und wie in der Aussendung genannte Leistungen abgedeckt werden, stellt sich die Frage, inwieweit Rückforderungen von Versicherungen möglich waren bzw. erfolgt sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage:

1.  Sind die genannten Zahlungen für oben beschriebene Leistungen für Personen ohne entsprechende Versicherungsabschlüsse aufgewandt worden?

2.            Wenn nein, wie viele Personen hatten eine entsprechende Versicherung?

3.            Konnten für die geleisteten Hilfsdienste bei den Versicherungen Rückforderungen eingereicht werden?

4.            Wenn nein, weshalb nicht?

5.            Wenn ja, für wie viele Personen und in welcher Gesamtsumme?

6.            So   Rückforderungen   von   Versicherungen   erfolgt   sind,   sind   diese   bereits ausgezahlt worden?

7.            Wenn nein, weshalb nicht bzw. wann ist damit zu rechnen?

8.  Wenn ja, in welcher Höhe konnten bereits Rückforderungen von Versicherungen erreicht werden?

9.     Sind    die   eingeforderten    Rückzahlungen   von   Versicherungen   von   der proklamierten Hilfs-Summe (1,9 Mio Euro) bereits abgezogen worden?

10. Wenn nein, weshalb nicht?

11. Sind  die  bereits  geleisteten   Rückzahlungen  von  Versicherungen  von  der proklamierten Hilfs-Summe (1,9 Mio Euro) bereits abgezogen worden?

12. Wein nein, weshalb nicht?

13. Wie hoch ist die tatsächliche Hilfs-Summe für die genannten Leistungen, wenn man die bereits geleisteten Rückzahlungen von Versicherungen abzieht?

14. Wie hoch ist die tatsächliche Hilfs-Summe für die genannten Leistungen, wenn man die bereits eingeforderten Rückzahlungen von Versicherungen abzieht?

15. Wie hoch ist die tatsächliche Hilfs-Summe für die genannten Leistungen, wenn man die noch einzufordernden Rückzahlungen von Versicherungen abzieht?