3628/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.02.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Repräsentationsausgaben und Kreditkarten - eine Nachfrage
Zur parlamentarischen Anfrage betr. Repräsentationsausgaben, die ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen des Grünen Klubs im November 2006 gestellt habe, sind Nachfragen notwendig.
Zum einen haben einige Ressorts sehr korrekt vor allem für das Jahr 2006 jene Repräsentationsausgaben, die im Rahmen der EU-Präsidentschaft durch das Ressort getätigt wurden, neben den allgemeinen Repräsentationsausgaben des Ressorts extra ausgewiesen (z.B. das BMVIT und das BMWA). Andere Ressorts haben nicht erwähnt, ob in den von ihnen genannten Summen auch die Repräsentationsausgaben im Rahmen der EU-Präsidentschaft enthalten sind und bestimmte Ressorts wie das BMF und das BM für europäische und internationale Angelegenheiten haben die Repräsentationsausgaben im Rahmen der EU-Präsidentschaft einfach nicht genannt bzw. unter Verweis auf Anfragen, die gar nicht das Thema Repräsentationsausgaben behandelt haben (BMF 4220/J vom 8. Mai 2006) die FragestellerInnen in die Irre zu führen versucht.
Eine sehr spannende Frage zu den Repräsentationsausgaben betrifft die Nutzung von Kreditkarten durch Kabinettsmitglieder, die im Zusammenhang mit den untersuchungs- und aufklärungsbedürftigen Zuständen im Innenministerium aufgetaucht ist. Immerhin ist zumindest für uns fragende Abgeordnete völlig offen, nach welchen Kriterien, mit welchen Regeln bzw. Auflagen Kreditkarten benutzt und abgerechnet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort insgesamt, also inkl. Ausgaben für Repräsentation im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006, in den Jahren
a) 2005
b) 2006
c) 2007?
2). Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben Ihres Ressorts für die EU – Präsidentschaft 2006 in den Jahren
a) 2005
b) 2006
c) 2007?
3). Gibt es in Ihrem Ressort Personen, die über eine Kreditkarte verfügen dürfen, die vom Ressort zur Verfügung gestellt wurde bzw. über das Ressort abgerechnet wird? Wenn ja, welche Personen verfügen über eine derartige Kreditkarte?
4). Gibt es für Ihr Ressort ein Regulativ für die Nutzung von derartigen Ressortkreditkarten und wie lautet dieses? Wenn nein, nach welchen sonstigen Kriterien dürfen in Ihrem Ressort Kreditkarten des Ressorts verwendet werden?
5). Dürfen über diese Kreditkarten nur Repräsentationsausgaben bezahlt bzw. abgerechnet werden? Wenn nein, welche sonstigen Ausgaben dürfen über diese Kreditkarten bezahlt bzw. abgerechnet werden?
6). Wie hoch waren die Ausgaben, die über die den einzelnen Personen zugeordneten Kreditkarten des Ressorts abgerechnet wurden, in den Jahren
a) 2004
b) 2005
c) 2006
d) 2007?
7). Wie hoch waren die Ausgaben, die über Kreditkarten des Ressorts
a) für Repräsentationsausgaben
b) für sonstige Ausgaben
in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 bezahlt bzw. abgerechnet wurden?
8). Waren unter den in Frage 6). genannten Zeiträumen und Ausgaben welche, die
a) nicht unter die Kriterien für Repräsentationsausgaben des Ressorts gefallen sind
b) vom Ressort nicht anerkannt wurden
c) eine missbräuchliche Verwendung bedeutet haben?
9). Falls ja unter 8)., welche waren es im Detail?
10). Muss der eventuelle Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten des Ressorts auch diesem gemeldet werden?
11). Wurde dem Ressort jemals der Verlust oder Diebstahl einer Ressort-Kreditkarte gemeldet? Wenn ja
a) wann
b) durch wen
c) wem?
12). Gibt es einen definierten Ausgaberahmen für Kreditkarten des Ressorts
a) für die einzelnen Personen
b) für jede einzelne Zahlung und (oder)
c) für einen definierten Verrechnungszeitraum?
13). Wer kontrolliert in Ihrem Ressort die Zweckmäßigkeit von Zahlungen, die über Kreditkarten des Ressorts getätigt werden?