3636/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.02.2008
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Gmunden: verkaufter Seebahnhof - ÖBB-Trassenführung

 

 

 

Laut Medienberichten wurde das Gelände des historischen Seebahnhofes, welcher bisher im Eigentum der ÖBB stand, bereits im Jahr 2007 durch die Stadtgemeinde Gmunden bzw. deren Trägergesellschaft VFI & Co KG  gekauft. Ein großer Teil des Geländes soll durch die Stadtgemeinde an private Investoren zur Errichtung eines Hotels „Lacus Felix“ weiterverkauft werden.

 

In der Oberösterreichischen Rundschau war unter der Überschrift „Programmierter Einspruch wegen Bahn“ zu lesen, dass die Stern&Hafferl als Betreiber der Strecke Vorchdorf – Gmunden Einspruch gegen das Hotelprojekt „Lacus Felix“ erhoben habe. Als Grund wurde angegeben, dass noch unklar sei, was mit der Haltestelle passieren werde. Der örtliche Bürgermeister hat dies wie folgt kommentiert (Zitat): „Der Einspruch ist logisch und natürlich sieht Bürgermeister Heinz Köppl nichts Ungewöhnliches. Grund ist, dass die Strecke zwischen Engelhof und Seebahnhof im Eigentum zum Teil der Gemeinde und den ÖBB stehe. Stern&Hafferl sei nur Mieter. Die ÖBB müsse die Strecke jetzt auflassen, damit der Bahnhof verlegt werden könne, sagt Köppl.“

 

Auf unsere Anfrage 1342/J XXIII. GP haben Sie uns in der Beantwortung 1270/AB XXIII.GP jedoch mitgeteilt, dass kein Antrag für die dauernde Betriebseinstellung des Streckenabschnittes Bf Engelhof – Gmunden Seebahnhof vorliege.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)     Ist es nach wie vor zutreffend, dass kein Antrag für eine Stilllegung der Trasse Engelhof – Gmunden Seebahnhof im Sinne des Eisenbahngesetzes vorliegt?

 


2)     Gibt es Anträge auf Stillegung von Teilabschnitten in diesem Streckenabschnitt? Wenn ja, welche sind dabei konkret umfasst, wer ist der Antragsteller, wann wurden diese Anträge gestellt und bis wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen? Wenn nein, gibt es Änderungsanträge z.B. für eine Streckenverlegung, die gemäß Eisenbahngesetz beantragt wurden?

 

3)     Sind beim Verkauf der Liegenschaft Gmunden-Seebahnhof an die gemeindeeigene Gesellschaft VFI & Co KG  über den Verkaufspreis hinaus Provisionen an die ÖBB-Immobilien GmbH geflossen? Wenn ja, in welcher Höhe und wer hat diese bezahlt? Was ist mit diesen Provisionen geschehen?

 

4)     Hat die ÖBB beim Verkauf der Flächen Vereinbarungen getroffen, um eine anteilige Beteiligung bei allfälligen Umwidmungsgewinnen (eines Eisenbahngrundstücks bzw. Grünland zu Bauland) im Rahmen des Weiterverkaufs an die Investorengruppe zu lukrieren? Wenn nicht, womit wird dies begründet?

 

5)     Sind beim Verkauf des Seebahnhofes auch Gleisanlagen mitveräußert worden? Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für allfällige sonstige Verpflichtungen der ÖBB? Wurde von der Gemeinde Gmunden bzw. der gemeindeeigenen VFI & Co KG bereits ein Antrag auf Auflassung oder Änderung des Streckenabschnittes im Einzugsbereich des Seebahnhofes gemäß Eisenbahngesetz gestellt? Wenn ja, mit welchem Datum?

 

6)     Wurde im Verkaufsvertrag auch Bezug genommen auf die Absicht der Gemeinde, das Areal an eine Investorengruppe weiterzuverkaufen, die darauf ein Hotel errichten soll? Wenn ja, wie wurde eine weitere allfällige Benutzung der Schienen durch die ÖBB bzw. allfälliger Vertragspartner der ÖBB gesichert?

 

7)     Wurde im Verkaufsvertrag die Verlegung des Seebahnhofes vereinbart? Wurde der Kostenträger einer eventuellen Verlegung (Seebahnhof ist Bahnhof des OÖVV) im Verkaufsvertrag festgelegt? Wenn nein, warum hat man dies im Vertrag nicht geregelt?

 

8)     Sind mit dem Verkauf des Seebahnhof-Areals auch andere Vertragspartner der ÖBB, wie z.B. die Stern&Hafferl als Betreiber der Linie Vorchdorf-Gmunden direkt oder indirekt betroffen? Wenn ja, in welcher Weise? Sind damit vertragliche Änderungen mit diesen Partnern notwendig geworden?

 

9)     Ist durch Ihr Ressort sichergestellt, dass keine Abbrucharbeiten oder Veränderungen der Gleisanlagen im Bereich Gmunden Seebahnhof vorgenommen werden, bevor eine rechtsgültige Genehmigung gemäß Eisenbahngesetz vorliegt? Wenn nein, womit begründen Sie dies?

 


10)    Ist davon auszugehen, dass ein Schienenersatzverkehr von den ÖBB nur für eigene Bauvorhaben, wie Streckenausbau, Verbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen von der Eisenbahnbehörde genehmigt wird?  Wie sieht bei einer eventuellen Genehmigung die Finanzierung des Schienenersatzverkehrs aus? Kann ein solcher auch für private Investoren oder die Gemeinde mit ÖBB-Geldern finanziert werden? Wenn ja, womit begründen Sie dies?

 

11)    Stimmt die Behauptung, dass für Streckenverlegungen von ÖBB-Trassen oder solchen, die an Dritte verpachtet sind, das Eisenbahngesetz gar nicht zuständig ist, weil in diesen Fällen nur eine Betriebsgenehmigung erforderlich ist?