3776/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Maga. Christine Lapp

und Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung

Die gemeinsame Kraftanstrengung der RegierungsvertreterInnen der Großen
Koalition hat zu gesetzlichen Regelungen im Bereich der 24 Stunden Betreuung
gef
ührt. Nach jahrzehntelanger Schwarzarbeit und Unsicherheit bei den betroffenen
Pflegebed
ürftigen und ihren Betreuungskräften, gelten nun klare Regelungen. Diese
neuen gesetzlichen Maßnahmen müssen auch in der Öffentlichkeit dargestellt
werden. Die Informationsoffensive im Sozialministerium ist daf
ür ein gutes Beispiel.
Neben einer telefonischen geb
ührenfreien Hotline 0800 22 03 03, gibt es auch
dezentrale Informations- und Schwerpunkttage, an denen vor Ort s
ämtliche
Formalit
äten in einem Schritt erledigt werden können. Weitere umfassende
Informationen gibt es auch auf folgenden Internetseiten:
http://www.pflegedaheim.at/
und unter http://www.bundessozialamt.gv.at/. Offen bleibt die Frage, wie die
betroffenen pflegebed
ürftigen Menschen und ihre Angehörigen von Seiten des
Finanzministeriums
über ihre außergewöhnliche Belastungen und deren steuerliche
Geltendmachung informiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1.             Welche Informationen zu den außergewöhnlichen Belastungen bei der 24
Stunden Betreuung bekommen die Betroffenen und ihre Angeh
örigen von
Seiten des Finanzministeriums?

2.             Wie viele Pressekonferenzen haben Sie zu diesem Thema abgehalten?

3.             Wie viele Inserate wurden von Ihrem Ministerium in dieser Angelegenheit
geschalten?

4.             Wie viele redaktionelle Beiträge wurden in Medien veröffentlicht?

5.             Gibt es dazu eigene Beratungen und Informationen?

6.             Gibt es dazu eine telefonische gebührenfreie Hotline?

7.             Welche Publikationen gibt es von Seiten Ihres Hauses, in denen sich die
Betroffenen und ihre Angeh
örigen Informationen und Beratung in diesen
Fragen holen k
önnen?

8.             Gibt es im Internet dazu eine Informationsplattform?

9.             Wie viele Mitarbeiterinnen im Ministerium sind zur Beratung in diesen
Fragen eingeteilt?