3776/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Christine Lapp
und Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung
Die gemeinsame
Kraftanstrengung der RegierungsvertreterInnen der Großen
Koalition hat zu gesetzlichen Regelungen im Bereich der 24 Stunden Betreuung
geführt. Nach
jahrzehntelanger Schwarzarbeit und Unsicherheit bei den betroffenen
Pflegebedürftigen und ihren Betreuungskräften, gelten
nun klare Regelungen. Diese
neuen gesetzlichen Maßnahmen müssen auch in der Öffentlichkeit dargestellt
werden. Die Informationsoffensive im Sozialministerium ist dafür ein gutes Beispiel.
Neben einer telefonischen gebührenfreien
Hotline 0800 22 03 03, gibt es auch
dezentrale Informations- und Schwerpunkttage, an denen vor Ort sämtliche
Formalitäten in einem Schritt erledigt
werden können. Weitere umfassende
Informationen gibt es auch auf folgenden Internetseiten:
http://www.pflegedaheim.at/
und unter http://www.bundessozialamt.gv.at/. Offen bleibt die Frage, wie die
betroffenen pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen von Seiten des
Finanzministeriums über ihre außergewöhnliche
Belastungen und deren steuerliche
Geltendmachung
informiert werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung
nachstehende
Anfrage
1.
Welche Informationen zu den außergewöhnlichen
Belastungen bei der 24
Stunden Betreuung bekommen die Betroffenen und ihre Angehörigen von
Seiten
des Finanzministeriums?
2. Wie viele Pressekonferenzen haben Sie zu diesem Thema abgehalten?
3.
Wie viele Inserate wurden von Ihrem Ministerium in dieser Angelegenheit
geschalten?
4. Wie viele redaktionelle Beiträge wurden in Medien veröffentlicht?
5. Gibt es dazu eigene Beratungen und Informationen?
6. Gibt es dazu eine telefonische gebührenfreie Hotline?
7.
Welche Publikationen gibt es von Seiten Ihres Hauses, in denen sich die
Betroffenen und ihre Angehörigen Informationen und Beratung in
diesen
Fragen holen können?
8. Gibt es im Internet dazu eine Informationsplattform?
9.
Wie viele Mitarbeiterinnen im Ministerium sind zur Beratung in diesen
Fragen
eingeteilt?