3777/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Maga. Christine Lapp

und Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend                       betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung

Die gemeinsame Kraftanstrengung der RegierungsvertreterInnen der Großen Koalition hat zu gesetzlichen Regelungen im Bereich der 24 Stunden Betreuung geführt. Nach jahrzehntelanger Schwarzarbeit und Unsicherheit bei den betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Betreuungskräften, gelten nun klare Regelungen. Diese neuen gesetzlichen Maßnahmen müssen auch in der Öffentlichkeit dargestellt werden. Die Informationsoffensive im Sozialministerium ist dafür ein gutes Beispiel. Neben einer telefonischen gebührenfreien Hotline 0800 22 03 03, gibt es auch dezentrale Informations- und Schwerpunkttage, an denen vor Ort sämtliche Formalitäten in einem Schritt erledigt werden können. Weitere umfassende Informationen gibt es auch auf folgenden Internetseiten: http://www.pflegedaheim.at/ und unter http://www.bundessozialamt.gv.at/.

Offen bleibt die Frage, wie die zuständigen betroffenen 24 Stunden Betreuerinnen über ihr Tätigkeitsprofil informiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1.            Welche Informationen zu ihrem Tätigkeitsprofil bekommen die zuständigen  24 Stunden Betreuerinnen von Seiten des Gesundheitsministeriums?

2.            Wie viele Pressekonferenzen haben Sie zu diesem Thema abgehalten?

3.            Wie viele Inserate wurden von Ihrem Ministerium in dieser Angelegenheit geschalten?

4.            Wie viele redaktionelle Beiträge wurden in Medien veröffentlicht?

5.            Gibt es dazu eine telefonische gebührenfreie Hotline?

6.            Gibt es Publikationen, in denen sich die PersonenbetreuerInnen  Informationen und Beratung holen können?

7.            Gibt es im lnternet dazu eine Informationsplattform?

8.            Falls es keinerlei Beratungsmöglichkeiten gibt, stellt sich die Frage, ob diese geplant sind?

9.            Wie viele MitarbeiterInnen im Ministerium sind zur Beratung in Fragen des Tätigkeitsprofils eingeteilt?

10.    In welchen Sprachen werden die 24 Stunden BetreuerInnen informiert?