3778/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Christine Lapp
und Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung
Die gemeinsame Kraftanstrengung der RegierungsvertreterInnen der Großen Koalition hat zu gesetzlichen Regelungen im Bereich der 24 Stunden Betreuung geführt. Nach jahrzehntelanger Schwarzarbeit und Unsicherheit bei den betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Betreuungskräften, gelten nun klare Regelungen. Diese neuen gesetzlichen Maßnahmen müssen auch in der Öffentlichkeit dargestellt werden.
Die Informationsoffensive im Sozialministerium ist dafür ein gutes Beispiel. Neben einer telefonischen gebührenfreien Hotline 0800 22 03 03, gibt es auch dezentrale Informations- und Schwerpunkttage, an denen vor Ort sämtliche Formalitäten in einem Schritt erledigt werden können. Weitere umfassende Informationen gibt es auch auf folgenden Internetseiten: http://www.pflegedaheim.at/ und unter http://www.bundessozialamt.gv.at/.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der Bundesregierung nachstehende
Anfrage
1. Welche Informationsaktivitäten wurden für die betroffenen pflegebedürftigen Menschen gesetzt?
2. Welche Informationsaktivitäten wurden für die betroffenen 24 Stunden BetreuerInnen gesetzt?
3. Wie viele Pressekonferenzen haben Sie zu diesem Thema abgehalten?
4. Wie viele Inserate wurden von Ihrem Ministerium in dieser Angelegenheit geschalten?
5. Wie viele redaktionelle Beiträge wurden in Medien veröffentlicht?
6. Wie viele Personen haben sich bei der telefonischen gebührenfreien Hotline informiert?
7. Wie viele Publikationen gibt es, in denen sich die betroffenen pflegebedürftigen Menschen und die betroffenen PersonenbetreuerInnen Informationen und Beratung holen können?
8. Wie viel Stück wurden davon ausgegeben?
9. Wie viele Zugriffe verzeichnet die Informationsplattform im Internet?
10. Wie viele konkrete Fragen wurden über die Internetplattform abgewickelt?
11. Wie viele MitarbeiterInnen im Ministerium sind zur Beratung und Information eingeteilt?;
12. Wie viele Beratungs- und Informationsstunden sind dabei zu verzeichnen?
13. In welchen Sprachen werden die 24 Stunden BetreuerInnen informiert?