3779/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Maga. Christine Lapp

und Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung

Die gemeinsame Kraftanstrengung der RegierungsvertreterInnen der Großen
Koalition hat zu gesetzlichen Regelungen im Bereich der 24 Stunden Betreuung
gef
ührt. Nach jahrzehntelanger Schwarzarbeit und Unsicherheit bei den betroffenen
Pflegebed
ürftigen und ihren Betreuungskräften, gelten nun klare Regelungen. Diese
neuen gesetzlichen Maßnahmen müssen auch in der Öffentlichkeit dargestellt
werden.

Die Informationsoffensive im Sozialministerium ist dafür ein gutes Beispiel. Neben
einer telefonischen geb
ührenfreien Hotline 0800 22 03 03, gibt es auch dezentrale
Informations- und Schwerpunkttage, an denen vor Ort sämtliche Formalitäten in
einem Schritt erledigt werden k
önnen. Weitere umfassende Informationen gibt es
auch auf folgenden Internetseiten: http://www.pflegedaheim.at/ und unter
http://www.bundessozialamt.gv.at/.

Offen bleibt die Frage, wie die zuständigen betroffenen 24 Stunden Betreuerinnen
über die gewerberechtliche Anmeldungen und Angelegenheiten, sowie über das
Hausbetreuungsgesetz von Seiten des Wirtschaftsministeriums informiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1.            Welche Informationen zu gewerberechtlichen Fragen bekommen die
zust
ändigen 24 Stunden Betreuerinnen von Seiten des
Wirtschaftsministeriums?

2.            Welche Informationen zu Fragen des Hausbetreuungsgesetzes bekommen
die zust
ändigen 24 Stunden BetreuerInnen von Seiten des
Arbeitsministeriums?

3.     Wie viele Pressekonferenzen haben Sie zu diesem Thema abgehalten?

4.            Wie viele Inserate wurden von Ihrem Ministerium in dieser Angelegenheit
geschalten?

5.            Wie viele redaktionelle Beiträge wurden in Medien veröffentlicht?

6.            Gibt es eine telefonische gebührenfreie Hotline?

7.            Gibt es neben der Broschüre Betreuung daheim“ noch andere
Publikationen, in denen sich die PersonenbetreuerInnen Informationen und
Beratung holen k
önnen?


8.             Gibt es im Internet dazu eine Informationsplattform?

9.             Wie viele MitarbeiterInnen im Ministerium sind zur Beratung in Fragen der
selbst
ändigen Anmeldung und Ausübung eingeteilt?

10.     In welchen Sprachen werden die 24 Stunden BetreuerInnen informiert?