3779/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Christine Lapp
und Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung
Die gemeinsame Kraftanstrengung
der RegierungsvertreterInnen der Großen
Koalition hat zu gesetzlichen Regelungen im Bereich der 24 Stunden Betreuung
geführt. Nach
jahrzehntelanger Schwarzarbeit und Unsicherheit bei den betroffenen
Pflegebedürftigen und ihren Betreuungskräften, gelten
nun klare Regelungen. Diese
neuen gesetzlichen Maßnahmen müssen auch in der Öffentlichkeit dargestellt
werden.
Die
Informationsoffensive im Sozialministerium ist dafür ein gutes
Beispiel. Neben
einer telefonischen gebührenfreien Hotline 0800 22 03 03, gibt es
auch dezentrale
Informations- und
Schwerpunkttage, an denen vor Ort sämtliche
Formalitäten in
einem Schritt erledigt werden können.
Weitere umfassende Informationen gibt es
auch auf folgenden
Internetseiten: http://www.pflegedaheim.at/ und unter
http://www.bundessozialamt.gv.at/.
Offen bleibt
die Frage, wie die zuständigen betroffenen 24 Stunden Betreuerinnen
über die gewerberechtliche
Anmeldungen und Angelegenheiten, sowie über das
Hausbetreuungsgesetz von Seiten des
Wirtschaftsministeriums informiert werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung
nachstehende
Anfrage
1.
Welche
Informationen zu gewerberechtlichen Fragen bekommen die
zuständigen 24
Stunden Betreuerinnen von Seiten des
Wirtschaftsministeriums?
2.
Welche
Informationen zu Fragen des Hausbetreuungsgesetzes bekommen
die zuständigen 24
Stunden BetreuerInnen von Seiten des
Arbeitsministeriums?
3. Wie viele Pressekonferenzen haben Sie zu diesem Thema abgehalten?
4.
Wie viele Inserate wurden von Ihrem Ministerium in dieser Angelegenheit
geschalten?
5. Wie viele redaktionelle Beiträge wurden in Medien veröffentlicht?
6. Gibt es eine telefonische gebührenfreie Hotline?
7.
Gibt es neben der Broschüre „Betreuung
daheim“ noch andere
Publikationen,
in denen sich die PersonenbetreuerInnen Informationen und
Beratung holen können?
8. Gibt es im Internet dazu eine Informationsplattform?
9.
Wie viele MitarbeiterInnen im Ministerium sind zur Beratung in Fragen der
selbständigen Anmeldung und Ausübung
eingeteilt?
10. In welchen Sprachen werden die 24 Stunden BetreuerInnen informiert?