3847/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Mag. Hauser

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Vorstrafe des Kabinettschef Christian Switak

Laut der Zeitung „Heute" vom 4. März 2008 wurde der Kabinettschef des Innenministers 1999 wegen versuchten Betrugs verurteilt.

Christian Switak (36) ist Chef des Kabinetts und zuständig für sämtliche Personal- und Budgetfragen...Switak wurde 1999 wegen Diebstahls zu einer bedingten Strafe verurteilt. Als der Tiroler 2003 ins Kabinett des damaligen Verteidigungsministers Platter berufen wurde, soll diese Vorstrafe vor den gesetzlich vorgesehenen fünf Jahren aus dem Strafregister getilgt worden sein. Denn mit einem derartigen Eintrag hätte der Kandidat die Sicherheits- Checks des Heeres nicht erfolgreich bestanden. "

Das Justizministerium behauptete mittels Presseaussendung vom 5. März 2008, dass die Tilgung der Vorstrafe innerhalb der Frist erfolgte.

„In den Vollzugsbereich des Justizministeriums würde eine solche vorzeitige Tilgung im Gnadenwege fallen. Dies ist nicht geschehen. Die Löschung der bedingten Geldstrafe erfolgte entsprechend den vorgesehenen Fristen des Tilgungsgesetzes."

Switak wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er zwei verschieden teure Handy-Freisprecheinrichtungen vertauscht hatte.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende


ANFRAGE

1.            Welche Funktionen übte Christian Switak im BMLV aus?

2.            Wurde im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung festgestellt, dass Christian Switak wegen versuchten Betrugs verurteilt worden war?

3.            Wenn ja, wann?

4.            Wenn ja, welche Abteilung hat diese Überprüfung durchgeführt?

5.            Wenn nein, warum nicht?

6.            Entsprach der Leumund von Christian Switak den Sicherheitsvorschriften des BMLV?

7.            Wenn nein, warum nicht?

8.            Wenn nein, wann wurde das bekannt?