3873/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Beratungsverträge und Studien

 

In den vergangenen Jahren haben vor allem üppige Beratungsverträge einzelner Ressorts bzw. die Netzwerke von Beratungsfirmen für heftige Kritik – auch des Rechnungshofes –  gesorgt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2007 durch Ihr Ressort Verträge abgeschlossen?

 

2.      Wie hoch waren die Kosten für die zu 1. beauskunfteten Beratungsaufträge im Einzelnen ?

 

3.      Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1 beauskunfteten Unternehmen oder Personen?

 

4.      Welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2007 durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund – oder Eigenkapitals beteiligt ist, oder sonstwie beherrschend tätig ist, Aufträge erteilt?

4a. Welche Kosten sind dabei im einzelnen angefallen?

4b. Welchen Inhalt  hatten die einzelnen Verträge?

 

5.      Welche Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie den festgelegten Zeitpunkt der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort im Jahr 2007 vergeben und an wen?

 

6.      Wie hoch waren  die Kosten für diese Aufträge im Jahr 2007 im Einzelnen?

 

7.      Liegen bereits Ergebnisse dieser Studien usw. vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann erwarten Sie Ergebnisse?

 

8.      Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?