3901/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend SchwerarbeiterInnenpensionen (II)

 

Am 29. Februar 2008 endete die Frist zur Meldung von Schwerarbeitszeiten für das Jahr 2007. Die unterzeichneten Abgeordneten nehmen dies zum Anlass, die Entwicklung bei den Schwerarbeiterpensionen zu hinterfragen. Einerseits ist die Zahl der zuerkannten Schwerarbeiterpensionen offensichtlich noch immer sehr niedrig, andererseits hat sich die Bundesregierung in ihrem Arbeitsabkommen zum Ziel gesetzt, die Lebenserwartung  einzelner Arbeitnehmergruppen zu überprüfen und im Falle von deutlichen Unterschieden die Schwerarbeiterpension neu zu gestalten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1). Wie viele Personen haben bis zum Stichtag dieser Anfrage einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

2). Wie viele Personen haben im Jahr 2007 einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

3). Wie vielen Personen wurde

a)     bis zum Stichtag dieser Anfrage

b)     im Jahr 2007 eine Schwerarbeiterpension zuerkannt?

 

4). Nach welchen Kriterien (Versicherung, Ziffern der Schwerarbeitsverordnung) sind

a)     die gestellten Anträge,

b)     die zuerkannten Schwerarbeitspensionen

weiter erfasst bzw. können Sie diese hier darstellen?

 

5). Wie viele Anträge auf Schwerarbeitspension wurden abgelehnt

a)     bis zum Stichtag der Anfrage

b)     im Jahr 2007?

 

6). Wie viele Versicherte haben um Prüfung angesucht, ob Schwerarbeitspension vorliegt,

a)     bis zum Stichtag

b)     im Jahr 2007?

 

7). In der Anfragebeantwortung  907/AB vom 27.7.2007 haben die zuständigen Sozialversicherungen auch über die bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Probleme sehr informativ berichtet. Sind seither weitere bzw. andere  Mängel aufgetreten?

 

8). Gibt es von Seiten der Sozialversicherungen Vorschläge zur Verbesserung der Schwerarbeiterpension? Wenn ja, welche?

 

9). Dienstgeber sind nach der Schwerarbeitsverordnung verpflichtet, Tätigkeiten, die auf Schwerarbeit schließen lassen, an die Krankenversicherungsträger zu melden.  Die – erste - Meldefrist für das erste Jahr ist mit 29.2.2008 abgelaufen.

a)     Liegen Ihnen bzw. dem Hauptverband irgendwelche Erkenntnisse über diese Meldungen für das Jahr 2007 vor?

b)     Warum müssen die Dienstgeber der Krankenversicherung (und nicht der Pensionsversicherung) melden?

 

10). Wann ist mit dem Ergebnis der Untersuchung über die unterschiedliche Lebenserwartung bestimmter Berufsgruppen zu rechnen?

 

11). Welche Ergebnisse hat die Kommission zur Beobachtung der Schwerarbeit seit Ihrem Amtsantritt produziert bzw. welche Vorschläge hat sie gemacht?

 

12). Welche Änderungen der Schwerarbeitsverordnung wurden seit Ihrem Amtsantritt von Ihnen vorgenommen?