3902/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Meldepflicht für Schwerarbeit

 

Bis 29. Februar 2008 mussten die Dienstgeber erstmals Tätigkeiten von ArbeitnehmerInnen im Jahr 2007, die auf Schwerarbeit schließen lassen, an die zuständige Krankenversicherung melden.

Uns interessiert, ob und wie die Dienstgeber bzw. die Krankenversicherungsträger mit der Meldepflicht zurecht gekommen sind und welche Schwerarbeitsmerkmale gemeldet wurden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wie viele Meldungen von DienstgeberInnen für wie viele DienstnehmerInnen, wonach Schwerarbeit vorliegt, haben die einzelnen Krankenversicherungsträger bis zum 29.2.2008 erhalten?

 

2) Auf welche Zeiträume verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitsmonate (aufgeschlüsselt nach der Zahl der gemeldeten Schwerarbeitsmonate und der gemeldeten ArbeitnehmerInnen)?

 

3) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 1 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

4) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 2 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

5) In wie vielen Fällen liegt Schwerarbeit nach 1 Abs 1 z. 3 Schwerarbeitsverordnung unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 5, 6 und 8 NSchG vor?

 

6) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 4 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

7) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 5 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

8) In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 z. 6 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?

 

9) Ist es möglich, auf Grund der Meldedaten zu erfassen, für welche Berufe und Berufsfelder Schwerarbeitsmeldungen abgegeben wurden? Wenn ja: Für welche (bitte nach Zahl und Beruf bzw. Berufsfeld aufschlüsseln).

 

10) Sind nach Ansicht des Ministeriums bzw. der Krankenversicherungsträger die bestehenden Kriterien für die Meldepflicht praktikabel?

 

11) Planen Sie Änderungen bezüglich der Meldepflicht und wenn ja, welche?