3916/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Hauser, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Kostenübernahme für Hörgeräte

Grundsätzlich entstehen für Schwerhörige bei der Anschaffung von Hörgeräten keine Kosten, da Hörgeräte von den Krankenkassen in einfacher und zweckmäßiger Ausführung laut Tarif bezahlt werden. Sonderwünsche wie z.B. eine Fernbedienung sind jedoch vom Versicherten selbst zu tragen.

Laut einem Bericht in der Zeitung Neue" musste aber Frau Veronika Brugger einen Teil des für sie passenden Gerätes selbst bezahlen, da die TGKK ihr erklärte, dass nur ein Gerät gezahlt wird, das nach dem Gesetz ausreichend und zweckmäßig ist, obwohl das von ihr ausgesuchte Hörgerät der gehobenen Klasse" das einzige ist, mit dem sie gut hören kann.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.            Welche Hörgeräte sind im Hinblick auf die oben zitierten Bestimmungen zweckmäßig?

2.            Wer ist befugt zu entscheiden welches Hörgerät zweckmäßig ist und welches nicht?

3.            Ist das Gerät zweckmäßig wenn der Versicherte damit gut hören kann?

4.            Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Krankenkassen in solchen Fällen umdenken und vor allem bei hochgradig Hörbehinderten die gesamten Kosten - auch für neu eingeführte Hörgeräte mit verbesserter Technologie - übernehmen, auch wenn diese aufgrund der neueren Technik naturgemäß teurer sind, wenn der Erfolg der Versorgung durch Messungen dokumentiert werden?