3924/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“

Mit der AB 239/XXIII.GP vom 12.03.2007 wurden von dem Bundesminister für Inneres die diesbezüglichen Fragen für das Jahr 2006 beantwortet. Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die entsprechenden Zahlen und Informationen für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele e-cards wurden bis 31 .Dezember 2007 gegenüber der Polizei beziehungsweise den Sicherheitsbehörden als gestohlen gemeldet?

2.          Wie teilen sich diese Diebstahlsmeldungen auf die Bundesländer auf (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.    Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit gestohlenen oder als verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von

Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?

4.    Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2007 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfalle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber

gestellt?


5.          Wie wurden derartige Missbrauchsfälle (Fragen 2 und 3) mit e-cards 2007 bekannt?

6.          In wie vielen Fällen wurden 2007 Strafanzeigen erstattet?

7.          Sind die Missbrauchsfalle mit e-cards im Vergleich zu Missbrauchsfällen früherer Jahre mit Krankenscheinen zurückgegangen?

Wenn ja, wie ist dies zu erklären?

8.    Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems signifikante Änderungen bei  Missbrauchsfällen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten?

Wenn ja, welche?

9.    Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des      Hauptverbandes bislang gegen den bekannt gewordenen e-card Missbrauch gesetzt?

Welche sind für 2008 geplant?

10.   Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische Krankenversicherungskarte)?

Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?
Mussten international Gegenmaßnahmen gesetzt werden?
Wenn ja, mit welchen Staaten?