3928/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“

Mit der AB 268/XXIII.GP vom 22.03.2007 wurde von der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend die diesbezügliche Parlamentarische Anfrage ausführlichst und im Detail beantwortet. Dabei wurden auch Missverständnisse aufgeklärt.

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die entsprechenden Zahlen und Informationen für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.          Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards im Jahr 2007 bis 31.Dezember 2007 als gestohlen gemeldet wurden (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

2.          Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards im Jahr 2007 bis 31 .Dezember 2007 als verlustig (verloren) gemeldet wurden (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

3.          Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet, wenn ein Karteninhaber seine e-card verloren hatte?

Halten Sie Ihre Antwort in der AB 268/XXIII.GP weiterhin aufrecht?


4.  Erfolgte 2007 jeweils sofort eine Verlustmeldung durch den Karteninhaber? Wenn nein, mit welchen Konsequenzen war dies für diese verbunden?

Halten Sie Ihre Antwort in der AB 268/XXIII.GP weiterhin aufrecht?

5.  Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von der ursprünglichen, als verlustig, gestohlen oder defekt gemeldeten e-card?

Halten Sie Ihre Antwort in der AB 268/XXIII.GP weiterhin aufrecht?


6.          Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31 .Dezember 2007 als defekt erklärt wurden bzw. tatsächlich defekt waren (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

7.          Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet, wenn ein  Karteninhaber seine Karte als defekt gemeldet hatte?

Halten Sie Ihre Antwort in der AB 268/XXIII.GP weiterhin aufrecht?

8.   Wie viele e-cards mussten wegen Diebstahl, Verlust oder Defekt 2007 neu ausgestellt     werden?

Mit welchen Kosten war dies verbunden?

9.   Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber im Jahr 2007 mit gestohlenen oder als verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben? Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von

Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden bzw.

werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?

10. Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2007 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?

Um welche Formen von

Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?

Wie hoch war jeweils der Schaden?

Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber

gestellt?

11. Wie wurden derartige Missbrauchsfälle mit e-cards (Fragen 9 und 10) den Sozialversicherungsträgern bekannt?


12. Sind die Missbrauchsfalle mit e-cards im Vergleich zu Missbrauchsfallen früherer Jahre mit Krankenscheinen weiterhin zurückgegangen?

Wenn ja, wie ist dies zu erklären?

13.     Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems im Jahr 2007 signifikante Änderungen bei Missbrauchsfällen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten? Wenn ja, welche?

14.     Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des Hauptverbandes bislang gegen den bekannt gewordenen e-card Missbrauch gesetzt?  Welche sind für 2008 geplant?

15.     Sind im Jahr 2007 Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische Krankenversicherungskarte)?

Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?                                                            Mussten Gegenmaßnahmen gesetzt werden?                                                                    Wenn ja, mit welchen Staaten?

16. In welchen EU-Mitgliedsstaaten gab es 2007 Probleme mit der Anerkennung der Europäischen Krankenversicherungskarte?

Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

17. Wie ist der Stand der Erweiterung des Projekts der internationalen computerlesbaren Krankenversicherungskarte?

Wann wird diese EU-weit realisiert sein?

18. Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein Praktischer Arzt) erkennen, dass      eine Karte als verlustig oder gestohlen gemeldet wurde?

Halten Sie Ihre Antwort in der AB 268/XXIII.GP weiterhin aufrecht?


19. In wie vielen Fällen wurde 2007 online in der Arztordination festgestellt, dass kein Versicherungsschutz besteht?

Wie viele derartige Fälle wurden dem Hauptverband bzw. den Sozialversicherungsträgern zur Kenntnis gebracht?

20. In wie vielen Fällen war dies 2007 auf defekte Karten oder nicht funktionierende Lesegeräte zurückzuführen?

In wie vielen Fällen lag der Grund für die Nichtfunktion außerhalb des Einflusses der Sozialversicherungsträger?

21. Welche Personengruppen verfügen mit Stichtag 01.01.2008 in Österreich noch über keine       e-card?

22. Wann sollen die Sozialhilfeempfänger tatsächlich in die soziale Krankenversicherung (e-card) aufgenommen werden und eine e-card erhalten?

23. Wann werden alle Krankenanstalten an das e-card-System angeschlossen sein?

24. Soll aus Sicht des Ressorts die Musterkrankenordnung der Sozialversicherungsträger    geändert werden oder hat sich diese aus Sicht des Ressorts bewährt?

Welche Änderungen wurden 2007 durchgeführt?