4001/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.04.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend legale und sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich

 

 

 

Am 24.3.2008 (Ostermontag) kam es im Bereich des Grenzübergangs Nickelsdorf im Zuge einer Routine-Lkw-Kontrolle zu einem aufsehenerregenden Vorfall. Zwei Polizisten der Verkehrsabteilung Burgenland waren im Rahmen der siebenstündigen Kontrolle eines Lkw einer nicht näher definierten, möglicherweise gesundheitsgefährdenden Neutronenstrahlung ausgesetzt und mussten nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unter ärztliche Beobachtung gestellt werden.

 

Die Ursache: Das Ladegut des Lkw war falsch deklariert. Tatsächlich handelte sich um Cäsium 137, Americium und Beryllium. Beim Lkw handelte es sich um einen Tieflader mit niederländischem Kennzeichen, der von Rumänien kommend nach Luxemburg unterwegs war. Der Lenker durfte nach richtiger Deklaration der Ladung und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seine Fahrt fortsetzen.

 

Es stellt sich die Frage, wie dieser Transport mit dem in Österreich geltenden Lkw-Wochenend- und Feiertagsfahrverbot in Übereinstimmung zu bringen war.

 

Im Zusammenhang mit diesem Zwischenfall wurden des weiteren erneut – wie schon früher im Fall des „Auffliegens“ entsprechender Transporte - Gerüchte laut, derartige Transporte radioaktiven Materials würden oft absichtlich und normalerweise mit Wissen der Behörden falsch deklariert (und seien hauptsächlich frühmorgens unterwegs), damit die Bevölkerung nicht beunruhigt werde.

 

Leider sagten die Meldungen über den Vorfall nichts über die Art der (ursprünglichen) fehlerhaften Deklarierung und über etwaige Maßnahmen zur Klärung der Verantwortlichkeit für diesen Vorfall aus. Die Meldungen suggerieren das Fehlen ordnungsrechtlicher Konsequenzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele deklarierte Transporte radioaktiven Materials sind in den letzten Jahren a) im Straßenverkehr, b) im Schienenverkehr, c) bei anderen Verkehrsträgern durch Österreich geführt geworden?

 

2.      Welche Routen sind dabei a) im Straßenverkehr, b) im Schienenverkehr, c) bei anderen Verkehrsträgern hauptsächlich befahren worden?

 

3.      Wie viele Fälle falsch deklarierter Transporte radioaktiven Materials sind in den letzten Jahren a) im Straßenverkehr, b) im Schienenverkehr, c) bei anderen Verkehrsträgern in Österreich bekannt geworden?

 

4.      Wie hoch schätzen Sie bzw. Ihre ExpertInnen die Dunkelziffer ein?

 

5.      Trifft es zu, dass Transporte radioaktiven Materials absichtlich falsch deklariert werden?

 

6.      Trifft es zu, dass Transporte radioaktiven Materials mit Wissen der Behörden absichtlich falsch deklariert werden, damit die Bevölkerung nicht beunruhigt wird? Falls nein - auf welcher Grundlage können Sie dies verlässlich ausschließen?

 

7.      Um welche „mitwissenden“ Behörde(n) bzw. BehördenvertreterInnen handelt es sich bzw. müsste es sich gegebenenfalls handeln?

 

8.      Trifft es zu, dass absichtlich mit Wissen der Behörden falsch deklarierte Transporte radioaktiven Materials hauptsächlich frühmorgens durchgeführt werden, damit die Bevölkerung nicht beunruhigt wird? Falls nein - auf welcher Grundlage können Sie dies verlässlich ausschließen?

 

9.      Wie ist der gegenständliche Transport falsch deklarierter radioaktiver Güter an einem Feiertag (Ostermontag) mit dem in Österreich geltenden Lkw-Wochenend- und Feiertagsfahrverbot in Übereinstimmung zu bringen?

 

10.     Welche Behörde hat diesen Transport an einem Feiertag durch welche Ausnahme-, Sonder- o.ä. -Genehmigung ermöglicht und mit welcher Begründung?

 

11.    Hat es Rechtsfolgen (folgend aus dem Verstoß gegen die internationalen Festlegungen zum Gefahrguttransport auf Straße /Schiene: ADR/RID) zumindest für den Auftraggeber des Transports gegeben und wird dieser auch für allfällige Folgekosten wegen der Personenverstrahlung haftbar gemacht?

 

12.    Wenn nein: Warum nicht?

 

13.    Ist die Verstrahlung der Beamten auf die ursprünglich falsche Deklarierung zurückzuführen?

 

14.    Ist ein Grund/ein vermutliches Motiv für die falsche Deklarierung ersichtlich?

 

15.     Stand die transportierte Neutronenquelle in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Rest der Ladung? Gab es verschiedene Auftraggeber?

 

16.    War die Ladung wenigstens ordnungsgemäß gesichert (etwa gegen Kontamination der Umgebung bei Verwicklung in einen Unfall?

 

17.    Gab bzw. gibt es Informationen an andere Grenzposten über diesen Vorfall und die beteiligten Unternehmen?

 

18.    Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund dieses Vorfalls die wiederholten Verwässerungen der innerstaatlichen Bestimmungen im Bereich des Gefahrguttransports in den letzten Jahren und was werden sie tun, um die dadurch entstandenen bzw verstärkten Risken für andere VerkehrsteilnehmerInnen, die StraßenanrainerInnen und die Umwelt, aber auch das Kontrollpersonal wieder zu reduzieren?