4004/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.04.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend „Neue Mittelschulen“ im Schuljahr 2008/2009

 

Laut Medienberichten werden im September an 64 Standorten Schulversuche zur „Neuen Mittelschule“ eingerichtet. Alle Anträge seien vom BMUKK genehmigt worden. Gleichzeitig gibt es Gerüchte, wonach Tiroler Modellanträge abgelehnt wurden. Der Landesschulrat für die Steiermark sucht AHS-LehrerInnen für die Modellschulen per Inserat. Die Abstimmungen über die Modellversuche wurden zum Teil bereits vor In-Kraft-Tretender Änderung des Schulorganisationsgesetzes vorgenommen. Bei inhaltlichen Kriterien wie der temporären äußeren Differenzierung gibt es Definitionsbedarf. Gemäß Schulorganisationsgesetz §7a dürfen nur 10% aller Klassen in einem Bundesland als Neue Mittelschulen geführt werden, bestehende AHS-Klassen innerhalb des politischen Bezirks müssen in erforderlicher Zahl bestehen bleiben. AHS-Standorte, vor allem außerhalb von Ballungsräumen, waren auf Grund dieser Kriterien nahezu von der Teilnahme am Schulversuch ausgeschlossen, obwohl an den „Neuen Mittelschulen“ nach dem AHS-Lehrplan unterrichtet werden sollte. Betreffend der zur Verfügung stehenden Ressourcen gab es einen öffentlichen Streit mit dem steirischen Landeshauptmann, der nun zusätzliche Mittel für die „Neuen Mittelschulen“ aus dem Landesbudget zuschießt. Die Verfügbarkeit der bisherigen Mittel für die Führung von Leistungsgruppen an den nunmehrigen „Neuen Mittelschulen“ zum Zweck der Individualförderung ist offen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Schulen haben Schulversuche zur „Neuen Mittelschule“ eingereicht? Bitte alle Standorte mit Zahl der jeweils als Schulversuch geführten Klassen auflisten.

 

2.      Wie lauten die einzelnen Modellanträge für die „Neuen Mittelschulen“? Bitte um Beifügung der Modellanträge im Wortlaut an die Beantwortung.

 

3.      Kann trotz der regional zum Teil großen Zahl an Versuchsschulen die 10%ige  Sperrklausel eingehalten werden? Wenn ja, mussten Modellanträge abgelehnt werden um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen? Wenn nein, wo wird die Zahl überschritten?

 

4.      Ist es richtig, dass einige der ab September als “Neue Mittelschulen“ geführte Hauptschulen von der Schließung bedroht waren? Wenn ja welche? Gibt es für die Schulen eine Bestandsgarantie für die Dauer des Schulversuches?

 

5.      Wie viele und welche AHS-Standorte außerhalb von Ballungszentren kämen gemäß den Bestimmungen des §7a Abs. 2 Schulorganisationsgesetz überhaupt als Neue Mittelschulen in Frage? Oder sind AHS-Standorte auf Grund der Gesetzeslage von der Teilnahme am Schulversuch nahezu ausgeschlossen?

 

6.      Nach welchen Modalitäten (Abstimmungsberechtigte, Quorum, Unterschriften, öffentliche Abstimmungen, geheime Abstimmungen) konnten die LehrerInnen und Eltern an den jeweiligen Abstimmungen über die Modellversuche teilnehmen? Bitte nach einzelnen Standorten und getrennt nach LehrerInnen und Eltern angeben.

 

7.      Wie lauten die Ergebnisse der einzelnen Abstimmungen im Detail? Bitte nach einzelnen Schulstandorten und getrennt nach Eltern und LehrerInnen angeben.

 

8.      Welche personellen Ressourcen stehen den als „Neue Mittelschulen“ geführten Klassen im Vergleich mit herkömmlichen Hauptschulklassen und AHS-Unterstufenklassen zur Verfügung? Bitte die durchschnittliche Zahl der Werteinheiten pro Klasse, das SchülerInnen – LehrerInnen - Verhältnis und die Zahl der Werteinheiten pro SchülerIn je nach Schulart angeben. Für die Steiermark bitte auch um die Aufschlüsselung der zusätzlichen Ressourcen aus dem Landesbudget.

 

9.      Wird an den „Neuen Mittelschulen“ nach den AHS-Lehrplänen unterrichtet? Wenn ja, stehen dort auch jene Mittel zur Verfügung, die an den Hauptschulen für die Führung von Leistungsgruppen vorgesehen sind?

 

10.    Welche Ressourcen aus dem für die Führung von Leistungsgruppen vorgesehenen Budget stehen den „Neuen Mittelschulen“ zur Individualförderung zur Verfügung?

 

11.    Werden am Schulversuch teilnehmende AHS zusätzliche Ressourcen für die Individualförderung erhalten? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

 

12.    Gemäß §7a Abs. 3 können Maßnahmen zur temporären äußeren Differenzierung vorgesehen werden. Umfasst diese Definition auch die Führung von ganzjährigen Leistungsgruppen?

 

13.    Wie lautet die genaue Definition Ihres Ressorts der „Maßnahmen der inneren und temporären äußeren Differenzierung“?