4064/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.04.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz
betreffend finanzielle Unterstützung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von
pflegenden Angehörigen
80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause gepflegt. Diese Pflege im Familienkreis ermöglicht eine umfassende Betreuung aller pflegebedürftigen Personen. Zum überwiegenden Teil wird diese oft schwierige Aufgabe von Frauen geleistet. In vielen Fällen ist die Pflege von Angehörigen aber derart kräfte- und zeitaufwändig, dass die Pflegeperson die Arbeitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt. In den letzten Jahren wurde vor allem diesem Umstand Rechnung getragen und sukzessive Maßnahmen geschaffen, um pflegende Angehörige finanziell und sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Seit der Einführung der Familienhospizkarenz im Jahr 2002 können Personen im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige und schwersterkrankte Kinder betreuen. Zusätzlich wurde durch die sozialrechtliche Absicherung die Möglichkeit geschaffen, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause weiterhin von ihren pflegenden Angehörigen betreut werden können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele nahe Angehörige
haben beim Bundessozialamt für
Soziales und
Behindertenwesen eine
Förderung für eine Ersatzpflege beantragt?
2.
Wie viele pflegende Angehörige haben die erforderlichen
Voraussetzungen für eine
Ersatzpflege
erfüllt und eine Zuwendung erhalten?
3.
Wie hoch waren die
Zuwendungen für die
Ersatzpflege insgesamt und
durchschnittlich pro
Fall in den einzelnen Pflegestufen?
4.
Wie viele pflegende
Angehörige haben für die
Pflege ihrer demenzkranken
Pflegebedürftigen
Förderungen erhalten?
5.
Unter welchen Voraussetzungen haben bzw. werden Förderungen an
Angehörige von
demenzkranken
Pflegebedürftigen geleistet?
6.
Unter welchen erleichterten Bedingungen wird die Ersatzpflege von
Demenzkranken
finanziert?
7.
Welche Pflegestufe ist bei demenzkranken Pflegebedürftigen für
den Erhalt einer
Förderung
erforderlich?
8.
Für wie viele Personen wurden bzw. werden während der
Inanspruchnahme der
Familienhospizkarenz
Beiträge vom Bund geleistet?
9.
Wie viele Personen haben
wegen einer finanziellen
Notlage während des
Karenzierungszeitraumes
einen Zuschuss
aus dem Familienhospizkarenz-
Härteausgleichsfonds erhalten?
10.
Wie viele Anträge auf Vorschuss während eines
Pflegegeldverfahrens wurden beim
Bundesamt für
Soziales und Behindertenwesen gestellt?
11. Wie viele Anträge wurden positiv erledigt?
12.
Wie hoch waren die
gewährten Zuschüsse aus
dem Familienhospizkarenz-
Härteausgleichsfonds?
13.
Wurde bei den gewährten Zuschüssen die Höhe der
Pflegegeldstufe 3 überschritten?
Wenn ja, wie in wie
vielen Fällen und wie hoch waren diese Zuschüsse jeweils? Wenn
nein, warum nicht?
14.
Wie hoch sind die Kosten des Bundes für die begünstigte
Weiterversicherung von
pflegenden
Angehörigen in der Pensionsversicherung?
15.
Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die eine begünstigte
Weiterversicherung in der
Pensionsversicherung
in Anspruch genommen haben?
16.
Wie hoch sind die Kosten des Bundes für die begünstigte
Selbstversicherung für
pflegende
Angehörige in der Pensionsversicherung?
17.
Wie hoch ist die Anzahl jener Angehörigen, für die der Bund
die Hälfte des Beitrages
leistet?
18.
Wie hoch ist die Anzahl jener Angehörigen, für die der Bund den
gesamten Beitrag
leistet und welche
Pflegestufen sind jeweils mit welcher Anzahl davon betroffen?
19.
Wie lange wurde durchschnittlich die Halbierung bzw. die gänzliche
Übernahme des
Dienstnehmerbeitrages
durch den Bund jeweils geleistet?
Wien, am 8. April 2008