4064/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz

betreffend finanzielle Unterstützung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von

pflegenden Angehörigen

80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause gepflegt. Diese Pflege im Familienkreis ermöglicht eine umfassende Betreuung aller pflegebedürftigen Personen. Zum überwiegenden Teil wird diese oft schwierige Aufgabe von Frauen geleistet. In vielen Fällen ist die Pflege von Angehörigen aber derart kräfte- und zeitaufwändig, dass die Pflegeperson die Arbeitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt. In den letzten Jahren wurde vor allem diesem Umstand Rechnung getragen und sukzessive Maßnahmen geschaffen, um pflegende Angehörige finanziell und sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Seit der Einführung der Familienhospizkarenz im Jahr 2002 können Personen im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige und schwersterkrankte Kinder betreuen. Zusätzlich wurde durch die sozialrechtliche Absicherung die Möglichkeit geschaffen, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause weiterhin von ihren pflegenden Angehörigen betreut werden können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE:

1.                                      Wie   viele   nahe   Angehörige   haben   beim  Bundessozialamt   für   Soziales   und
Behindertenwesen eine Förderung für eine Ersatzpflege beantragt?

2.                                      Wie viele pflegende Angehörige haben die erforderlichen Voraussetzungen für eine
Ersatzpflege erfüllt und eine Zuwendung erhalten?

3.                                      Wie   hoch   waren   die   Zuwendungen   für   die   Ersatzpflege   insgesamt   und
durchschnittlich pro Fall in den einzelnen Pflegestufen?

4.                                      Wie   viele   pflegende   Angehörige   haben   für  die   Pflege   ihrer   demenzkranken
Pflegebedürftigen Förderungen erhalten?

5.                                      Unter welchen Voraussetzungen haben bzw. werden Förderungen an Angehörige von
demenzkranken Pflegebedürftigen geleistet?

6.                                      Unter welchen erleichterten Bedingungen wird die Ersatzpflege von Demenzkranken
finanziert?

7.                                      Welche Pflegestufe ist bei demenzkranken Pflegebedürftigen für den Erhalt einer
Förderung erforderlich?


8.                                     Für wie viele Personen wurden bzw. werden während der Inanspruchnahme der
Familienhospizkarenz Beiträge vom Bund geleistet?

9.                                     Wie   viele   Personen   haben   wegen   einer   finanziellen   Notlage   während   des
Karenzierungszeitraumes     einen     Zuschuss     aus     dem    Familienhospizkarenz-
Härteausgleichsfonds erhalten?

10.                              Wie viele Anträge auf Vorschuss während eines Pflegegeldverfahrens wurden beim
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gestellt?

11.                              Wie viele Anträge wurden positiv erledigt?

12.                              Wie   hoch   waren   die   gewährten   Zuschüsse   aus   dem   Familienhospizkarenz-
Härteausgleichsfonds?

13.                              Wurde bei den gewährten Zuschüssen die Höhe der Pflegegeldstufe 3 überschritten?
Wenn ja, wie in wie vielen Fällen und wie hoch waren diese Zuschüsse jeweils? Wenn
nein, warum nicht?

14.                              Wie hoch sind die Kosten des Bundes für die begünstigte Weiterversicherung von
pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung?

15.                              Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die eine begünstigte Weiterversicherung in der
Pensionsversicherung in Anspruch genommen haben?

16.                              Wie hoch sind die Kosten des Bundes für die begünstigte Selbstversicherung für
pflegende Angehörige in der Pensionsversicherung?

17.                              Wie hoch ist die Anzahl jener Angehörigen, für die der Bund die Hälfte des Beitrages
leistet?

18.                              Wie hoch ist die Anzahl jener Angehörigen, für die der Bund den gesamten Beitrag
leistet und welche Pflegestufen sind jeweils mit welcher Anzahl davon betroffen?

19.                              Wie lange wurde durchschnittlich die Halbierung bzw. die gänzliche Übernahme des
Dienstnehmerbeitrages durch den Bund jeweils geleistet?

Wien, am 8. April 2008