4079/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „öffentliches Beschaffungswesen“

Im Regierangsprogramm finden wir folgenden Absatz zum Thema KMU: „Ziel ist, den Klein- und Mittelbetrieben eine gesicherte Basis für ihre Wirtschaftstätigkeit zu geben und daher echte Chancengleichheit für KMU.

Im April 2001 wurde durch das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die BBG errichtet. Dieser zentrale Einkauf Öster­reichs, soll durch Bündelung und Professionalisierung des Einkaufs der öffentlichen Hand einen Beitrag zur Senkung des öffentlichen Budgets leisten. Durch die Novelle zum BB-GmbH Gesetzes sollte eine weitere Erleichterung an der Teilnahme von Ausschreibungen des öffentlichen Bereichs, für kleine und mittlere Betriebe geschaffen werden.

Gerade der öffentliche Bereich sollte eine Vorbildrolle im Bereich KMU Förderung über­nehmen. Um dies sicherzustellen, wurden im Bundesvergabegesetz 2006 bereits einige Rege­lungen getroffen, die den Zugang für KMU zu öffentlichen Aufträgen erleichtern sollen.

Folgende Änderungen wurden mit dieser Gesetzesnovelle beschlossen:

Zur Berücksichtigung der besonderen Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstruktur hat die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft (BBG) Leistungen in jenen Fällen, in denen dies in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder nach Menge und Art der Leistung zweckmäßig ist, so auf NUTS 3 Region-Ebene auszuschreiben, dass sich nach Möglichkeit auch Kleinstbetriebe an den Ausschreibungen beteiligen können (Eignungskriterien), wobei insbesondere auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht zu nehmen ist.

Diese Regelung gilt jedoch nur für folgende im Gesetz genannten Beschaffungsgruppen: Rei­nigungsdienstleistungen für Gebäude; Güter und Dienstleistungen der Informations­technologie; Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial; Lebensmittel für Großabnehmer; Betriebs­verpflegung, Essenbons; Wäscherei, Miettextilien; Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung; Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie deren Instandhaltung.

Im Mittelstandsbericht 2006/2007 ist (u. a.) zu lesen:" Durch ein Bündel an Maßnahmen ist es der BBG gelungen, KMU bei öffentlichen Vergaben einzubeziehen; diese stellen mittlerweile 73% der Vertragspartner der BBG. "

Unter dem Begriff KMU (vgl. Mittelstandsbericht 2006/07, Seite 93, Tabelle 12) werden „Kleinstunternehmen“ (mit weniger als 10 Beschäftigten), „Kleine Unternehmen“ (mit 10 bis 49 Beschäftigten) und „Mittlere Unternehmen“ (mit 50 bis 249 Beschäftigten) subsumiert.

Eine weitere Maßnahme der BBG zur Förderung der KMU, die im Mittelstandsbericht zu finden ist, ist die Einführung der elektronischen Beschaffungsplattform „e-Shop". In diesem Webshop (elektronisches Beschaffungssystem) können die Angebote der BBG von der ge­samten öffentlichen Verwaltung schnell und vergaberechtskonform abgerufen werden. Zudem


macht der „e-Shop“ die Wirtschaft (Lieferanten) „e-fit“: vor allem KMU, die keine elektroni­schen Produktkataloge führen, erhalten durch den „e-Shop“ ein Portal zur Erstellung derarti­ger Kataloge. Durch die Auswahl von Produkten aus elektronischen Katalogen und die elekt­ronische Weiterleitung an den Lieferanten verkürzen sich im Vergleich zum traditionellen Einkauf die Durchlaufzeiten um bis zu 60 Prozent.

Mit der Bitte der Beantwortung bezugnehmend auf die aktuelle Datenlage 2007.

Bezugnehmend auf den Mittelstandsbericht 2006/07 richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Welche KMU's sind Vertragspartner der BBG (Name, Beschäftigtenzahl und in welcher Beschaffungsgruppe sind diese tätig)?

2.                  Wie hoch ist der Anteil dieser Unternehmen am gesamten zugeschlagenen Volumen der BBG bzw. am zugeschlagenen Volumen der jeweiligen Beschaffungsgruppe?

3.                  Wie viele Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (Kleinstunternehmen) sind dar­unter und welchen Anteil an den gesamten Vertragspartnern bzw. am Beschaffungsvolu­men haben diese?

4.                  Wie viele Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten (Kleine Unternehmen) sind darunter und welchen Anteil an den gesamten Vertragspartnern bzw. am Beschaffungsvolumen haben diese?

5.                  Wie viele Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten (Mittlere Unternehmen) sind darun­ter und welchen Anteil an den gesamten Vertragspartnern bzw. am Beschaffungsvolumen haben diese?

6.                  Welchen Firmen in den Kategorien "Kleinstunternehmen", "Kleine Unternehmen" und "Mittlere Unternehmen" wurde die Möglichkeit zu Nutzung des E-Shop angeboten und welche nutzen den E-Shop als Portal (vgl. Mittelstandsbericht 2006/07, Seite 27)?

7.                  Welche Geschäftsvolumina werden in welchen Beschaffungsgruppen durch "Kleinstun- ternehmen", "Kleine Unternehmen" und "Mittlere Unternehmen" abgewickelt?

8.                  Wie hat sich die Anbieterlandschaft in den einzelnen Beschaffungsgruppen durch das Tätig werden der BBG innerhalb der letzten sieben Jahre verändert?

9.                  Gibt es bereits Untersuchungen darüber bzw. sind derartige Analysen geplant und wie sehen allfällige Ergebnisse aus?

10.           Im Bundesvergabegesetz 2006 sind im 6. Abschnitt die Grundsätze des Vergabeverfah­rens und allgemeine Bestimmungen geregelt. Im § 187 wird die Möglichkeit eröffnet, auf die Umweltgerechtigkeit (Abs. 5) und die Beschäftigung von Frauen, von Personen im Ausbildungsverhältnis, von Langezeitarbeitslosen, von Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmern sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange (Abs. 6) Bedacht zu nehmen.


Wurde von diesen Möglichkeiten in öffentlichen Vergabeverfahren bereits Gebrauch ge­macht?

11.          Wenn ja, in welcher Art und Weise wurden diese Aspekte bei der Beschreibung der Leis­tung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen, durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder durch die Festlegung von Bedingungen im Leistungsvertrag be­rücksichtigt?

12.          Inwieweit wurde durch die Berücksichtigung dieser unter 10. genannten Aspekte die Vergabeentscheidung beeinflusst und hätte die Bestbieterermittlung bei Nichtberücksich­tigung dieser Aspekte ein anderes Ergebnis gebracht?

13.          Welche Maßnahmen im Bundesvergabegesetz sind geplant, um "Kleinstunternehmen" und "Kleine Unternehmen" die Teilnahme an Vergabeverfahren zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?

14.          Sind Neuregelungen im Bundesvergabegesetz geplant, die insbesondere die Nahversor­gung und die Aufrechterhaltung der Versorgung des ländlichen Raumes sicherstellen?