4109/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.04.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Ausgleichsrücklagen in Höhe von 679 Mio. Euro sowie Budgetvollzug 2008

 

Der Standard berichtet in der Printausgabe vom 10. April 2008 von der Auflösung einer Ausgleichsrücklage aus den Jahren 1987 und 1988 in Höhe von insgesamt 679 Mio. Euro. Dem Bericht zufolge handelt es sich um keine technische Buchung sondern um eine echte Zahlung aus dem Budget 2007, die somit auch den administrativen Budgetsaldo des Bundes 2007 belastet. Der Sprecher des Finanzministeriums, Harald Waiglein, meint zu diesen Ausgleichsrücklagen im Standard: „Es handelt sich dabei um reines Buchgeld, das nie geflossen ist.“

 

Die im Standard beschriebene Auflösung der 679 Mio. Euro Ausgleichsrücklagen erscheint in höchstem Maße aufklärungswürdig und wirft eine Reihe von Fragen auf.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Zu welchem Zweck wurden in den Jahren 1987 und 1988 Ausgleichsrücklagen in Höhe von 679 Mio. Euro gebildet?

 

2.      Seit wann ist Ihnen der Umstand bekannt, dass die gegenständlichen Ausgleichsrücklagen bestehen?

 

3.      Teilen Sie die Einschätzung, dass diese Ausgleichsrücklagen die Funktion einer für den Budgetvollzug unverzichtbaren Liquiditätsreserve erfüllten?

 

4.      Teilen Sie die Ansicht, dass solche Liquiditätsreserven im Budgetvollzug auch weiterhin zur Verfügung stehen müssen.

 

5.      Seit wann ist Ihnen bekannt, dass die gegenständlichen Ausgleichsrücklagen aufgelöst werden müssen? Aufgrund welcher konkreten Bestimmungen im BHG sind diese Rücklagen zwingend aufzulösen?

 

6.      Wurden auch in anderen Jahren ab 1986 Ausgleichsrücklagen oder ähnliche voranschlagsunwirksame Rücklagen gebildet, die nunmehr zwingend aufgelöst werden müssen?

 

7.      Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Zweck? Wann müssen diese zwingend aufgelöst werden?

 

9.      Warum erfolgte die Auflösung der gegenständlichen Rücklagen nicht schon in früheren Jahren, sondern erst jetzt im Zusammenhang mit dem Regimewechsel bei den Rücklagen durch das neue Haushaltsrecht?

 

10.    Wie wirkt sich die Auflösung der Rücklage auf das administrative Defizit 2007 und 2008 aus?

 

11.    Teilen Sie die Meinung des Standardredakteurs, dass es sich bei der Auflösung der Ausgleichsrücklagen aus den Jahren 1987 und 1988 um eine „Bereinigung von Altlasten“ handelt?

 

12.     Warum sind die Märzdaten des Budgetvollzugs 2008 zum Zeitpunkt dieser Anfrage noch nicht im Internet veröffentlicht?

 

13.    Warum werden diese Daten von der Öffentlichkeit und dem Parlament fern gehalten?

 

14.    Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Transparenz, der im neuen Haushaltsrecht, das von allen fünf Parlamentsparteien beschlossen wurde, verankert wurde?

 

15.    Wann werden Sie betreffende Verfassungsbestimmung mit Leben befüllen?

 

16.    Stimmt es, dass Sie dem Internationalen Währungsfonds mehr Informationen über den laufenden Budgetvollzug zur Verfügung stellen, als Sie im Internet veröffentlichen?

 

17.    Wenn ja, welche Daten über den Budgetvollzug des Bundes werden dem IWF in welchen Zeitabständen zur Verfügung gestellt?

 

18.    Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Transparenz, der im neuen Haushaltsrecht verankert wurde?

 

19.    Wenn ja, warum gestehen Sie dem Internationalen Währungsfonds mehr Kontrollfunktion zu als dem Österreichischen Parlament?