4122/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.04.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Förderung des Regionalverkehrs.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zum Errichten einer Regionalbahn gefasst. Es wird damit gerechnet, dass dafür auch der Bund Mittel zur Verfügung stellt. Laut einem Bericht im Kurier vom 22.12.2007 ist eine städtischer Finanzbedarf von 174 Millionen Euro veranschlagt. Fremdkapital in der Höhe von 40 bis 50 Millionen Euro müsste die Stadt zusätzlich aufnehmen. In der Tiroler Tageszeitung vom 18.12.2007 wurde berichtet, dass die Kosten des Ausbaus der Regionalbahn von Rum über Innsbruck nach Völs mit 310 Millionen Euro veranschlagt wurden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie hoch waren die finanziellen Mittel vom Bund, die der Stadt Innsbruck seit 2003 für Verkehrsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden (Aufgegliedert nach Jahren und Projekten)?
2. Hat oder wird der Bund Gelder für die Regionalbahn zur Verfügung stellen?
3. Wenn bereits Mittel geflossen sind, wann und in welcher Höhe?
4. Wird die bereits verwirklichte Regionalbahn Hall-Innsbruck-Völs vom Bund als Regionalbahn für den Großraum Innsbruck eingestuft?
5. Sollte es statt des Errichtens einer Regionalbahn nur zum Ausbau des Straßenbahnnetzes oder zu einer abgespeckten Regionalbahnvariante kommen, wird der Bund die bereits überwiesene Gelder zurückfordern?