4206/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Karl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wegen rechtswidriger
Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss betreffend Machtmissbrauch

Wie bereits mehrfach kritisiert worden ist, wurden dem laufenden Untersuchungsausschuss
Akten vorgelegt, die entweder nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben oder
die zumindest hinsichtlich des Inhalts, aus Erw
ägungen des Datenschutzes oder von
Persönlichkeitsrechten eingeschränkt hätten werden müssen. Zur Bestätigung dieser
Rechtsauffassungen gibt es eine Reihe gut
ächtlicher Äußerungen.

Beispiele für diese überschießende Aktenvorlage gibt es genügend. Zu erwähnen sind etwa
die in Medien veröffentlichten Details aus dem Verfahren Kampusch, die bei
rechtskonformer Auslegung dem Untersuchungsausschuss nicht hätten vorgelegt werden
d
ürfen.

Nunmehr vertritt der ehemalige Präsident des Nationalrats Dr. Khol in einem Artikel in der
Presse vom 26.4.2008 die Auffassung, dass durch die rechtswidrige Aktenvorlage
Amtshaftungsanspr
üche gegen die Republik Österreich ausgelöst werden könnten.

Im Hinblick darauf richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.    Teilen Sie die allgemeine Auffassung, dass höchstpersönliche beziehungsweise dem
Datenschutz unterliegende Informationen dem Untersuchungsausschuss aus
Erw
ägungen des Persönlichkeits- beziehungsweise Datenschutzes nicht hätten
vorgelegt werden dürfen?

Wenn nein, warum lassen Sie sich nicht von den bestehenden Gutachten, etwa
Strasser in der Festschrift für Machacek und Matscher (NWV 2008) leiten?

2.    Teilen Sie die Auffassung des ehemaligen Nationalratspräsidenten

Dr. Khol, dass durch Verletzung der Schutzpflichten Amtshaftungsansprüche gegen
die Republik Österreich entstanden sind?
Wenn nein, warum nicht?

3.              Warum haben Sie Ihre Aufgabe, eine einheitliche, rechtskonforme Position der
Mitglieder der Bundesregierung herzustellen, nicht erf
üllt?

4.              Haben Sie für allfällige Amtshaftungsansprüche die entsprechende Vorsorge
getroffen?