4206/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Karl
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Amtshaftungsverfahren
gegen die Republik Österreich wegen rechtswidriger
Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss
betreffend Machtmissbrauch
Wie bereits mehrfach
kritisiert worden ist, wurden dem laufenden Untersuchungsausschuss
Akten vorgelegt, die entweder nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun
haben oder
die zumindest hinsichtlich des Inhalts, aus
Erwägungen des Datenschutzes oder von
Persönlichkeitsrechten eingeschränkt hätten werden müssen. Zur Bestätigung dieser
Rechtsauffassungen gibt es eine Reihe gutächtlicher Äußerungen.
Beispiele für diese überschießende
Aktenvorlage gibt es genügend. Zu erwähnen sind
etwa
die
in Medien veröffentlichten Details aus dem Verfahren
Kampusch, die bei
rechtskonformer
Auslegung dem Untersuchungsausschuss nicht hätten vorgelegt werden
dürfen.
Nunmehr vertritt der ehemalige Präsident des Nationalrats Dr. Khol in einem
Artikel in der
Presse vom 26.4.2008 die Auffassung, dass
durch die rechtswidrige Aktenvorlage
Amtshaftungsansprüche
gegen die Republik Österreich ausgelöst werden könnten.
Im Hinblick darauf richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Teilen Sie
die allgemeine Auffassung, dass höchstpersönliche
beziehungsweise dem
Datenschutz
unterliegende Informationen dem Untersuchungsausschuss aus
Erwägungen des
Persönlichkeits- beziehungsweise Datenschutzes nicht hätten
vorgelegt
werden dürfen?
Wenn nein,
warum lassen Sie sich nicht von den bestehenden Gutachten, etwa
Strasser in der
Festschrift für Machacek und Matscher (NWV 2008)
leiten?
2. Teilen Sie die Auffassung des ehemaligen Nationalratspräsidenten
Dr.
Khol, dass durch Verletzung der Schutzpflichten Amtshaftungsansprüche gegen
die Republik Österreich entstanden sind?
Wenn nein, warum nicht?
3.
Warum haben
Sie Ihre Aufgabe, eine einheitliche, rechtskonforme Position der
Mitglieder der Bundesregierung herzustellen,
nicht erfüllt?
4.
Haben Sie für allfällige
Amtshaftungsansprüche die entsprechende Vorsorge
getroffen?