4219/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vorlage von Akten an den Untersuchungsausschuss
Durch die Veröffentlichung von Aktenbestandteilen aus
dem Untersuchungsausschuss
wurde bekannt, dass Sie nahezu den gesamten
Akteninhalt des Aktes Kampusch vorgelegt
haben. Dadurch konnten - unter Bruch
der Vertraulichkeit - höchstpersönliche Umstände
der
N. Kampusch an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Umstände,
beziehungsweise die
Aktenteile,
in denen diese Umstände enthalten sind, haben mit dem
Untersuchungsgegenstand
absolut nichts zu tun.
Die unterfertigten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Justiz
folgende
Anfrage:
1.
Warum haben Sie den gesamten Kampusch-Akt an den Untersuchungsausschuss
weitergeleitet,
obwohl für den Untersuchungsgegenstand bloß wenige
Aktenteile
relevant sind?
2.
Haben Sie dadurch nicht in Kauf genommen, dass vertrauliche
Erkenntnisse
veröffentlicht
werden können - was ja auch geschah - obwohl Ihnen die bisherigen
Erfahrungen
mit Untersuchungsausschüssen und mit dem laxen Umgang mit
vertraulichen
Daten bekannt sein müssten?
3.
Können Sie ausschließen, dass auch in
anderen - durch Sie vorgelegten Akten -
persönliche, für den Untersuchungsausschuss irrelevante
Informationen enthalten
sind, deren Veröffentlichung persönliche Schutzbedürfnisse verletzt?
4.
Warum haben
Sie nicht geprüft, inwieweit eine Aktenvorlage
unter Berücksichtigung
des Untersuchungsgegenstandes erforderlich
ist und hiefür irrelevante Akten nicht
zurückbehalten?
5.
Aus welchen Gründen haben Sie bei der Aktenvorlage Erwägungen des
verfassungsrechtlich
gesicherten Daten- und Persönlichkeitsschutzes gegenüber dem
Kontrollbedürfnis des
Parlaments den Nachrang gegeben?