4219/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vorlage von Akten an den Untersuchungsausschuss

Durch die Veröffentlichung von Aktenbestandteilen aus dem Untersuchungsausschuss
wurde bekannt, dass Sie nahezu den gesamten Akteninhalt des Aktes Kampusch vorgelegt
haben. Dadurch konnten - unter Bruch der Vertraulichkeit - h
öchstpersönliche Umstände
der N. Kampusch an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Umstände, beziehungsweise die
Aktenteile, in denen diese Umstände enthalten sind, haben mit dem
Untersuchungsgegenstand absolut nichts zu tun.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
f
ür Justiz folgende

Anfrage:

1.              Warum haben Sie den gesamten Kampusch-Akt an den Untersuchungsausschuss
weitergeleitet, obwohl für den Untersuchungsgegenstand bloß wenige Aktenteile
relevant sind?

2.              Haben Sie dadurch nicht in Kauf genommen, dass vertrauliche Erkenntnisse
veröffentlicht werden können - was ja auch geschah - obwohl Ihnen die bisherigen
Erfahrungen mit Untersuchungsausschüssen und mit dem laxen Umgang mit
vertraulichen Daten bekannt sein müssten?

3.              Können Sie ausschließen, dass auch in anderen - durch Sie vorgelegten Akten -
persönliche, für den Untersuchungsausschuss irrelevante Informationen enthalten
sind, deren Ver
öffentlichung persönliche Schutzbedürfnisse verletzt?

4.              Warum haben Sie nicht geprüft, inwieweit eine Aktenvorlage unter Berücksichtigung
des Untersuchungsgegenstandes erforderlich ist und hief
ür irrelevante Akten nicht
zur
ückbehalten?

5.              Aus welchen Gründen haben Sie bei der Aktenvorlage Erwägungen des
verfassungsrechtlich gesicherten Daten- und Persönlichkeitsschutzes gegenüber dem
Kontrollbedürfnis des Parlaments den Nachrang gegeben?