4226/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend LKW-Kontrollen

 

 

Ein wesentlicher Aspekt der Verkehrssicherheit sind technisch einwandfreie LKW und ausgeruhte Fahrer. Deshalb kommt konsequenten Kontrollen eine erhebliche Bedeutung zu. Laut Information der ASFINAG gibt es derzeit auf dem hochrangigen Straßennetz 8 fixe multifunktionale Verkehrskontrollplätze. Drei weitere sind in Bau, für 7 wird ein Standort gesucht. In Oberösterreich sollen die bereits vorhandenen Kontrolleinrichtungen in Suben und Wullowitz völlig aufgelassen werden, obwohl in OÖ nachweisbar die meisten LKW-Fahrten zu verzeichnen sind (A1 bei Haid über 19.000 LKW pro Tag).

 

Gerade auf Transitrouten wie der A1 und A8 sollten Kontrollen möglichst bald nach der Einreise der Fahrzeuge nach Österreich erfolgen. Derzeit ist dies erst nach 180 km in Haag/ Strengberg Richtung Westen bzw. nach 50 km in Kematen Süd Richtung Osten der Fall.

Nach Auskunft der Exekutive in NÖ wurden die LKW-Kontrollen in Haag/Strengberg auf einem hohen Niveau durchgeführt. Trotz des vorbildlichen Einsatzes der Exekutivdienststellen konnten nur 0,13% der Lkw genauer überprüft werden. Die Unterbringung der Exekutive in Containern, die zu geringe Höhe der Halle für technische Kontrollen und die zu geringe Zahl der Parkplätze für wartende oder defekte LKW steht intensiveren Kontrollen im Wege.

 

Sie wiesen wiederholt auf die Notwendigkeit der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene hin. Dabei geht es einerseits um ein Zurechtrücken der Kostenstrukturen zwischen Straßen- und Schienengütertransport: Nach Angaben des angesehenen Verkehrsexperten Dr. Herry würde alleine die Durchsetzung der bereits geltenden Sozial- und Sicherheitsvorschriften im LKW-Verkehr den Straßengütertransport um die Hälfte verteuern – ein wichtiger Beitrag zur Kostenwahrheit und zusätzlich zu Verkehrssicherheit und Arbeitnehmerschutz. Eine Angleichung an bei der Bahn selbstverständliche Sicherheits- und Kontrollstandards durch umfassende Kontrolle möglichst vieler LKW nach der Grenze würde zugleich unfaire Wettbewerbsnachteile der Bahn ausgleichen. Wenn in den letzten Wochen auch Ihrerseits häufig von Kostenwahrheit im LKW-Verkehr die Rede ist, müsste zudem die intensive und möglichst frühe Kontrolle einreisender LKW auf Überladung wegen der damit verbundenen Straßenschäden eine Selbstverständlichkeit sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie lautet die aktuell einzuhaltende Vorgabe der EU über die Mindestkontrolldichte im LKW-Verkehr?

 

2.      Wie lautet die LKW-Kontroll-Einsatzstatistik der 7 Kontrollstellen der ASFINAG ((Völkermarkt/Haimburg, Kematen Süd, Hoher Göll, Kellerberg, Kundl, Radfeld, Nüziders, mit Ausnahme von Haag, die bereits vorliegt) für das Jahr 2007 aufgeschlüsselt nach

- Tägliche Lkw-Frequenz auf dem jeweiligen Streckenabschnitt,

- Gesamtzahl der kontrollierten LKW und Busse (Prozentzahl auf Basis der jährlichen Zahl der vorbeifahrenden LKW),

- Anzahl der Wiegekontrollen,

- geleistete Mannstunden,

- erfolgte Anzeigen (spezifiziert nach Verstößen)

- eingenommene Beträge ?

 

3.      Aus welchen Gründen sollen die Kontrollstellen in Suben und Wullowitz nicht mehr weiterbetrieben werden?

 

4.      Aus welchen Gründen verzichten Sie darauf, direkt nach Einreise möglichst alle LKWs einem Sicherheits-Check zu unterziehen?

 

5.      Warum streben Sie keine gesetzliche Änderung an, sodass zumindest ein Fünftel der Straf-Einnahmen der Exekutive zu Gute kommt?

 

6.      Aus welchen Gründen verdoppeln Sie nicht die Anzahl der fixen Kontrollstellen?

 

7.      In welcher Form werden Sie darauf dringen, dass die Bundesländer genügend Kontrollstellen einrichten?

 

8.      Wann werden Sie Ihren KollegInnen in den Bundesländern den Ankauf von mobilen Kontrollzügen nachdrücklich empfehlen?

 

9.      Wann wird es künftig eine zentrale Behörde in Österreich als Anlaufstelle geben, die für komplexe Fragen der Verfolgung – und in weiterer Folge sinnvoller Weise wohl auch der Vollstreckung - ausländischer Verkehrssünder zuständig ist?