4228/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

 

betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

 

 

Im derzeit tagenden Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Vertuschung von Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht im BM für Inneres, aber auch anderen Ministerien haben Aussagen der Auskunftspersonen Mag. Rauch und Mag. Ita ergeben, dass sie zumindest zeitweise während ihrer Mitarbeit im Ministerkabinett bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren und für ihre Arbeit im Ministerkabinett an das Innenministerium überlassen wurden.

 

Es liegt der Schluss nahe, dass diese Vorgangsweise in den letzten Jahren auch in anderen Ministerien hinsichtlich der MitarbeiterInnen in Minister- bzw. Staatssekretariatskabinetten üblich war.

 

Die Gründe für diese Vorgangsweise liegen im Dunkeln und sind hochgradig aufklärungswürdig. Im Sinne der Transparenz und Beurteilung dieser Praxis ist eine umfassende Offenlegung über die Anstellungspraxis in Minister- und Staatsekretariatskabinetten seit dem Jahr 2000 notwendig.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

 

 

1.      Wie viele bzw. welche MitarbeiterInnen eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts waren in Ihrem Ministerium seit dem Jahr 2000 nicht als Vertragsbedienstete oder Beamten beschäftigt?

2.      Wie lange waren die betroffenen Personen jeweils Mitglied eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts in Ihrem Ministerium?

3.      Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern waren die betroffenen MitarbeiterInnen während ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?

4.      Für welchen Zeitraum waren die betroffenen MitarbeiterInnen bei einem anderen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt, aber im Ministerkabinett tätig?

5.      In welchem prozentuellem Umfang  wurden jeweils die Kosten derartiger MitarbeiterInnen an das anstellende Unternehmen oder  den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?

6.      Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?

7.      Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes?

8.      Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von KabinettsmitarbeiterInnen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern?

9.      Wer hat die Anstellung von Kabinettsmitgliedern Ihres Ministeriums bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern jeweils vorgeschlagen, veranlasst und rechtlich zu verantworten gehabt?

10.     Hat die Bezahlung der jeweiligen KabinettsmitarbeiterInnen, die bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, jeweils jener Bezahlung entsprochen, die sie von Gesetzes wegen als Vertragsbedienstete bekommen hätten müssen?

11.     Wenn nein, wie hoch war jeweils die Differenz?

12.     Hat das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger jeweils finanzielle oder andere Vorteile aus der Übernahme und Überlassung von KabinettsmitarbeiterInnen bezogen?

13.     Wenn ja wie hoch waren diese finanziellen Vorteile bzw. welcher Art waren andere Vorteile?

14.     Wenn nein, warum haben das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger die betroffenen KabinettsmitarbeiterInnen jeweils übernommen und dem Ministerium wieder überlassen?