4302/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten

 

 

In einer Anfrage an alle Ressorts haben wir zuletzt im Jänner 2008 unter anderem wissen wollen, ob in den Kabinetten der jeweiligen Ressortchefs bzw. Staatssekretariate Arbeitsleihverträge abgeschlossen worden sind bzw. mit welchen Arbeitskräfteüberlassern diese Verträge abgeschlossen wurden.

 

Nur einige wenige Ressorts haben diese Frage konkret, d.h. mit den Firmennamen der Arbeitskräfteüberlasser beantwortet. Die meisten Ressorts haben mit  unverbindlichen bzw. nichtssagenden Auskünften wie z.B. „Interessenvertretungen“ oder „Vereine“ geantwortet.

Wir halten diese  Formen von Antwort für unzureichend, nichtssagend und mit dem umfassenden Auskunftsrecht von Abgeordneten nach Artikel 52 der Bundesverfassung  für unvereinbar.

 

Es ist für Abgeordnete unverzichtbar, Auskunft darüber zu erhalten, mit welchen Arbeitskräfteüberlassern Leiharbeitsverhältnisse  und  unter welchen Konditionen sie eingegangen wurden.

 

Immerhin wäre ja auch denkbar, dass es im Interesse von Arbeitskräfteüberlassern ist,  dem jeweiligen Ministerium Arbeitskräfte zu  günstigen Konditionen zu überlassen, weil sich der Überlasser daraus einen Vorteil erhofft. Andererseits  ist es auch möglich und – wie Rechnungshofberichte belegen – auch praktiziert worden, dass Arbeitskräfteüberlasser dem Ressort  lukrative  Verwaltungskosten verrechnen.

 

Der Rechnungshof und auch der Rechnungshofausschuss des Nationalrats haben sich mehrfach mit der Praxis der Arbeitskräfteüberlassung in den Kabinetten beschäftigt und daran Kritik geübt.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Wie viele Personen waren oder sind  in Ihrem Kabinett (bzw. dem Büro eines allfälligen Staatssekretariats) seit Amtsantritt dieser Bundesregierung als LeiharbeitnehmerInnen beschäftigt?

 

2). Wer von Ihren KabinettsmitarbeiterInnen  (bzw. MitarbeiterInnen eines allfälligen Staatssekretariats) war seit Amtsantritt dieser Bundesregierung als LeiharbeitnehmerIn beschäftigt?

 

3). Haben Personen, die (seit Amtsantritt dieser Bundesregierung) als Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett (bzw. Büro eines allfälligen Staatssekretariats) beschäftigt waren, in diesem Zeitraum ein anderes Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes begründet oder innegehabt?

Wenn ja, wer und wann?

 

4). Hatten Personen, die zwischen 2002 und Amtsantritt dieser Bundesregierung als Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett (bzw. Büro eines allfälligen Staatssekretariats) beschäftigt waren, vor oder nach ihrer Leiharbeitsbeschäftigung ein anderes Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes?

Wenn ja, wer und warum ?

 

5). Mit welchen Firmen bzw. Arbeitskräfteüberlassern wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung  Leiharbeitsverhältnisse für MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts (bzw. eines Büros eines allfälligen Staatssekretariats) gebildet?

 

6). Der Rechnungshof unterscheidet zwischen „echten“ und „unechten“ Leiharbeitsverhältnissen.  Unter „unechten“ versteht er solche, bei denen am Tag ihres Dienstantrittes  auch der Vertrag mit dem Arbeitskräfteüberlasser begründet wurde.

a)     Gibt es in Ihrem Ressort  seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung „unechte“ Leiharbeitsverhältnisse? Wenn ja, mit wem, warum und wer sind diese MitarbeiterInnen?

b)     Gab es seit 2002 und dem Amtsantritt dieser Bundesregierung in Ihrem Ressort „unechte“ Leiharbeitsverhältnisse? Wenn ja, mit wem, warum und wer waren bzw. sind diese MitarbeiterInnen?

 

7). Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, die zu besonderen  Konditionen dem Ressort überlassen wurden:

a)     seit Amtsantritt dieser Bundesreigerung

b)     seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung

c)      wie lauten diese Konditionen?

 

8). Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, die unentgeltlich überlassen wurden:

a)     seit Amtsantritt dieser Bundesregierung

b)     seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung

c)      wenn ja, von wem, wer und warum ?

 

9). Der Rechnungshof bemerkte in seinen Berichten, dass von  Arbeitskräfteüberlassern auch Verwaltungs- bzw. Bearbeitungskosten für überlassene Arbeitskräfte verrechnet wurden. Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, bei denen von den Überlassern solche Kosten verrechnet wurden:

a)     seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung?

b)     seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung?

c)      wie hoch waren die Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten bei den einzelnen Überlassern bzw. überlassenen Personen?

 

10).  Sind von Ihrem Ressort alle Kosten von Leiharbeitskräften (inkl. Umsatzsteuer, Kommunalsteuer usw.)  für das Jahr 2007 in den Gesamtkosten für MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts (bzw. des Büros eines allfälligen Staatssekretariats) in der Anfragebeantwortung der Anfrage vom 16.1.08 aufgenommen worden? Wenn nein, warum nicht?

 

11). Wie hoch waren die Gesamtkosten für Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett (bzw. dem Büro eines allfälligen Staastsekretariats) jeweils in den Jahren 2002 bis 2007?

 

12). Gibt es in Ihrem Ressort ein einheitliches Vertragsmuster für Leiharbeitskräfte und wenn ja, wie lautet dieses? Wenn nein, warum nicht?

 

13). Gibt es in Ihrem Ressort bzw. mit den Arbeitskräfteüberlassern Regelungen bezüglich der Abgeltung von Reisekosten und Überstunden für Leiharbeitskräfte? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?

 

14). Welche Gründe waren (seit Amtsantritt dieser Bundesregierung) bei welchen MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts (bzw. des Büros eines allfälligen Staatssekretariats) für  das Vertragsverhältnis Leiharbeit ausschlaggebend ?

 

15).  Haben Sie bei Abschluss von Leiharbeitsverhältnissen das Einvernehmen mit dem Finanzministerium hergestellt? Wenn nein, warum nicht?