4365/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.05.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ablöse des ÖBB Vorstands

 

 

 

 

Nach Medienberichten legte das Präsidium am 22. April 2008 dem Aufsichtsrat ein fertiges Paket über die Ablöse des ÖBB-Vorstands (Holding) vor. Obwohl durch Rechnungshofberichte (Umsetzung des Bundesbahnstrukturgesetzes und Immobiliengeschäfte der ÖBB) und Gutachten (hochriskante Spekulationen und private Immobiliengeschäfte) Verfehlungen in der Unternehmensführung ausführlich dokumentiert sind und dadurch ein Misstrauensvotum der/des Hauptversammlung/Eigentümers genügend untermauert ist, umfasst das vorgelegte Paket zur Ablöse der ÖBB-Holding-Vorstände großzügige Abfertigungsregelungen.

 

Inwieweit diese durch entsprechende Vorstandsverträge geregelt sind, spielt nur eine sekundäre Rolle, da bei Verstößen gegen die „cooperate governance“ (private Immobilien-Deals) und Verstößen gegen eine umsichtige Finanzpolitik (hochriskante spekulativer Derivatsgeschäfte) die erforderliche Sorgfalt in der Unternehmensführung nicht gegeben war und somit von Seiten der ÖBB-Führung gegen die Vertragsvereinbarungen verstoßen wurde.

Laut Gutachten der Wirtschaftsprüfungskanzlei Deloitte wurden die hochriskanten Finanzspekulationen mit der Deutschen Bank „ohne Absicherungskomponente, ohne detailliertes Produktverständnis und ohne Aufsichtsratsgenehmigung von Holding oder Gesellschaften“ abgeschlossen.

 

Außerdem liegen im Hinblick auf die umfassende Information des Aufsichtsrates Gesetzesverstöße gegen das Aktienrecht vor. Spätestens seit November 2005 waren dem gesamten Vorstand der ÖBB-Holding die riskanten Spekulationsgeschäfte mit der Deutsche Bank im Umfang von 612,9 Mio Euro inklusive Risiko-Potenzial bekannt, für die derzeit bereits 230 Mio Euro in der Bilanz rückgestellt werden müssen. Der gesamte Vertrag mit der Deutschen Bank wurde im Juni 2006 nur von drei Vorständen (Personenverkehrs AG, Rail Cargo Austria AG, Bau AG) genehmigt.

 

Dazu das Gutachten von Deloitte:

„Mit dem Abschluss wurde in vielfacher und groben Weise gegen die Konzernrichtlinien verstoßen. Besonders schwer wiegt der Verstoß gegen das Spekulationsverbot sowie die Verletzung des Vieraugenprinzips bei Abschluss der Transaktion. Die abgeschlossenen Finanzgeschäfte stellen zudem einen Fremdkörper beziehungsweise ungewollte Geschäfte im System der Konzernrichtlinie dar.“

 

Diese Tatsache wird auch im Zusammenhang mit der anstehenden „Entlastung“ der Vorstände der ÖBB-Holding spätestens Ende August massiv zu berücksichtigen sein.

 

Aus sogenannten Datenschutzgründen verweigerten Sie wiederholt eine nähere Auskunft über die Höhe der Zahlungen, die sich laut Medienberichten im Fall von Mag Huber bei 800.000 Euro bewegen sollen. Nachdem die ÖBB überwiegend von Steuergeldern finanziert werden, handelt es sich dabei letztlich um Mittel aus dem Bundeshaushalt. Deshalb muss auch die Summe der Abfertigungshöhe im nächsten Geschäftsbericht angeführt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wann wurde der Aufsichtsrat laut Protokoll das erste Mal von der Veranlagung von 630 Mio Euro in CDOs (Collateralized Debt Obligations) in vollem Umfang informiert?

 

2.      Wann erfolgte laut Protokoll der Vorstandsbeschluss über die Veranlagung in diese hochriskanten Derivatsgeschäfte?

 

3.      Wann erfolgten laut Protokoll die Vorstandsbeschlüsse über diese Spekulationsgeschäfte in den jeweiligen Tochtergesellschaften der Dienstleistungs GesmbH, der Infrastruktur Bau AG, der Personenverkehrs AG, der Güterverkehrs AG?

 

4.      Inwiefern erschient Ihnen die Abfertigungsregelung für die ÖBB-Vorstände angesichts dieser Sachlage (ev Gesetzesverstöße) noch gerechtfertigt?

 

5.      In welcher Höhe und für welche Tätigkeiten bewegen sich die Zahlungen für Mag Huber bis Ende Oktober 2009?