4389/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Broukal,

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend "Medizin-Bericht des Wissenschaftsrates".

Im Februar 2006 wurde vom österreichischen Wissenschaftsrat ein Medizinischer Ausschuss eingesetzt, der die Strukturen und Entwicklungen der drei Medizinischen Universitäten analysieren soll. Am 15. November 2007 hat der österreichische Wissenschaftsrat den ersten Bericht des Medizinischen Ausschusses einstimmig verabschiedet.

Als Quellen für diesen Bericht wurden in den Jahren 2006 und 2007 die Papiere der Entwicklungsplanung, die Leistungsvereinbarungen, die Wissensbilanzen aber auch Fragebogen bzw. jährliche Gespräche mit Führungspersönlichkeiten und MitarbeiterInnen[1][1] der Medizinischen Universitäten herangezogen.

Die Ergebnisse des Berichts waren großteils ernüchternd. Der Wissenschaftsrat berichtet unter anderem von komplizierten Führungsstrukturen, unzulässiger Verwendung von Bundesmitteln für die Krankenversorgung oder auch fehlender gemeinsamen Steuerung der Hochschulmedizin. Als schwerwiegendster Mangel erscheint der Hinweis auf die "Feierabendforschung" im klinischen Bereich. Instrumente der Freistellung talentierter junger WissenschafterInnen seien demnach zu wenig entwickelt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage

1.       Gemäß § 119 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 untersteht der Wissenschaftsrat dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Haben Sie eine Weisung zur Durchführung des oben beschriebenen Monitorings der Medizinischen Universitäten erteilt oder wurde der Wissenschaftsrat von Amts wegen tätig?

Wenn eine Weisung erteilt wurde, aus welchem Grund?

2.       Im Bericht des Wissenschaftsrates werden unter anderem "jährliche Gespräche mit der Universitätsleitung, mit Vertretern des Senats, des Universitätsrats, mit Leistungsträgern in den


jeweiligen wissenschaftlichen Schwerpunkten, mit Nachwuchswissenschaftlern und mit Studierenden" als Quellen für den erstellten Bericht angegeben. Mit welchen Personen wurden diese Gespräche konkret geführt (Bitte um detaillierte Übermittlung der Namen, Funktionsbezeichnung, Ort und Datum der Gespräche)?

3.       Im Bericht des Wissenschaftsrates ist ausschließlich von "Wissenschaftlern", "Ärzten", "Kliniker", "Leistungsträgern", etc. zu lesen - der Hinweis, dass auf eine geschlechtergerechte Schreibweise verzichtet wurde bzw. dass weibliche Universitätsangehörige miteingeschlossen sind, fehlt in dem Papier des Wissenschaftsrates. Sind von dem Bericht des Wissenschaftsrats ausschließlich männliche Angehörige der Medizinischen Universitäten betroffen?

Wenn nein, warum wurde auf einen entsprechenden Hinweis verzichtet?

4.      Auf Seite 2 des ersten Berichts des Medizinischen Ausschusses des Wissenschaftsrates ist zu lesen, dass "zu einem späteren Zeitpunkt" ein zweiter, "endgültiger Bericht über die Entwicklungen der drei Medizinischen Universitäten" vorgelegt werden soll. Wann genau soll dieser Bericht vorgelegt werden?



[1] [1] Zur geschlechtergerechten Schreibweise siehe Frage 3.