4437/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend die, durch den Bundeskanzler im Ausland erfolgte, Beleidigung des Hohen Hauses

Im Zuge Ihrer Argentinienreise sind Sie durch die Aussage, in Österreich würden Abgeordnete nach 16:00 Uhr nichts mehr arbeiten, negativ aufgefallen.

In   diesem   Zusammenhang   stellen   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   den Bundeskanzler folgende

Anfrage

1.            Wie genau lautete Ihre Aussage?

2.            Welchen Zweck verfolgen Sie mit dieser Aussage?

3.            Welche   diplomatische   Strategie   verfolgen   Sie   mit   der   Beleidigung   des Österreichischen Parlaments im Ausland?

4.            Haben Sie mit Ihrer Aussage nur jenes Drittel des SPÖ- Klubs gemeint, dass Ihrer Meinung nach „schlicht zu vergessen sei"?

5.            Wenn nein, lässt ihre Vorgehensweise, den Gesetzgeber der Republik Österreich grundlos zu beleidigen, Rückschlüsse auf ihren Charakter zu?

6.            Handelt   es   sich   um   dieselbe   Charakterschwäche,   die   auch   für   die „Champangnisierung" mit dem Ausland, während der Zeit der EU-Sanktionen gegen Österreich im Jahre 2000, maßgeblich war?

7.            Ist Ihnen bekannt, dass der Ablauf eines parlamentarischen Arbeitsmonats in der Geschäftsordnung des Nationalrates dahingehend geregelt ist, dass auf zwei Ausschusswochen   eine   Plenarwoche,   und   auf   eine   Plenarwoche   eine sitzungsfreie Woche folgt?

8.            Wann und in welcher Form werden Sie sich für Ihre Entgleisung entschuldigen?

9.            Sind Sie im Zuge Ihrer Südamerikareise in den Genuss von Upgradings, rechtswidrigen Polizeilotsungen, oder ähnlichen peinlichen Privilegien gelangt?

10.    Konnten Sie feststellen, dass in argentinischen Parteien, vor allem an der Basis, weniger gesudert wird als in der SPÖ?

11.    Wenn ja, worauf führen Sie das zurück?

12.    Könnte die Qualität des Parteivorsitzenden dafür ausschlaggebend sein?